UN-Nummern

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Vier Ziffern auf einer orangefarbenen Warntafel oder einem Versandstückaufkleber – und doch enthalten sie alle wesentlichen Informationen über den transportierten Stoff: die UN-Nummer. Das von den Vereinten Nationen entwickelte Nummerierungssystem identifiziert jeden gefährlichen Stoff oder jede Stoffgruppe weltweit eindeutig. Dieser Artikel erklärt, wie das System aufgebaut ist, wie man UN-Nummern nachschlägt und was hinter den wichtigsten Einträgen steckt.


1. Was ist eine UN-Nummer?

Eine UN-Nummer (auch UN-Kennummer oder UN-Stoff­nummer) ist eine vierstellige Zahl zwischen 0004 und 3534 (Stand ADR 2023/2025), die einem gefährlichen Stoff oder einer Gruppe gefährlicher Stoffe von den Vereinten Nationen (UN) dauerhaft zugewiesen wurde. Die Nummernvergabe erfolgt durch das UN-Expertenkomitee für den Transport gefährlicher Güter, das alle zwei Jahre neue UN-Nummern für neue Stoffe vergibt und bestehende aktualisiert.

Zweck und Bedeutung

Die UN-Nummer erfüllt drei zentrale Funktionen:

  • Eindeutige Identifikation: Unabhängig von Sprache, Handelsname oder Konzentration identifiziert die UN-Nummer den Stoff oder die Stoffgruppe weltweit
  • Zugang zu allen Transportvorschriften: Über die UN-Nummer findet man in der ADR-Tabelle A alle relevanten Transportanforderungen – Verpackung, Kennzeichnung, Fahrzeugtyp, Tunnelcode usw.
  • Notfallkommunikation: Rettungskräfte können anhand der UN-Nummer sofort die richtigen Schutzmaßnahmen und Gegenmaßnahmen nachschlagen – in Datenbanken wie TUIS, ERICards oder dem internationalen CANUTEC-System

2. Aufbau der UN-Nummerntabelle – Tabelle A des ADR

Die zentrale Nachschlagetabelle im ADR ist Tabelle A in Kapitel 3.2. Sie enthält für jede UN-Nummer alle relevanten Informationen in einer einzigen Zeile. Die Spalten sind:

Spalte Inhalt Beispiel (UN 1203)
1 UN-Nummer 1203
2 Offizielle Benennung für die Beförderung (Großbuchstaben) KRAFTSTOFF FÜR MOTOREN
3a Klasse 3
3b Klassifizierungscode F1
4 Verpackungsgruppe II
5 Gefahrzettel (Hauptgefahr und Nebengefahren) 3
6 Sondervorschriften (SP) 640D
7a Begrenzte Mengen (LQ) 5 l
7b Freigestellte Mengen (EQ) E2
8 Verpackungsanweisungen (für Versandstücke) P001, IBC02
9a Besondere Verpackungsvorschriften PP01, B4
9b Gemischte Verpackung zulässig MP19
10 Tragbare Tanks (Tankcode) T2
11 Sondervorschriften für tragbare Tanks TP1, TP8
12 Tankcontainer-Zulassung / Fahrzeugtyp FL
13 Sondervorschriften für Tank-Transport TU15, TE19
14 Gefahrnummer (Kemler-Zahl) 33
15 Tunnelbeschränkungscode (D/E)
16 Bemerkungen
17 Sondervorschriften für Beförderung und Handhabung CV13, S2
18 Kennzeichen auf dem Versandstück (Sonderzeichen)
19 Großzettel für Container
20 Gefahrnummer für Tank-Warntafel 33

In der Praxis werden vor allem die Spalten 2 (Benennung), 3a (Klasse), 4 (VG), 5 (Gefahrzettel), 7a/7b (LQ/EQ), 14 (Gefahrnummer) und 15 (Tunnelcode) täglich benötigt.


3. Arten von UN-Einträgen

Die UN-Nummern in Tabelle A lassen sich in vier Typen einteilen:

Typ A – Einzelstoff-Eintrag

Der häufigste Typ: Eine UN-Nummer bezeichnet genau einen bestimmten Stoff.

UN 1090 – ACETON
UN 1203 – KRAFTSTOFF FÜR MOTOREN (Benzin)
UN 1789 – SALZSÄURE

Typ B – Spezifischer Eintrag für eine Stoffgruppe

Eine UN-Nummer bezeichnet eine chemisch definierte Gruppe verwandter Stoffe.

UN 1133 – KLEBSTOFFE, entzündbar (verschiedene Klebstoffe mit Flammpunkt < 23 °C)
UN 1263 – FARBEN (Lacke, Emaillen, Beizen, Schellack etc.)

Typ C – Generischer n.a.g.-Eintrag

„n.a.g.“ steht für „nicht anderweitig genannt“ (englisch: n.o.s. = not otherwise specified). Diese Einträge sind Auffangtatbestände für Stoffe, die nicht unter einen spezifischen Eintrag fallen, aber denselben Gefährlichkeitseigenschaften entsprechen.

UN 1993 – ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G.
UN 1760 – ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, N.A.G.
UN 3077 – UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G.

Bei n.a.g.-Einträgen muss im Beförderungsdokument zusätzlich der technische Name des Stoffes in Klammern angegeben werden – z. B.: „UN 1993 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (Isopropanol)“

Typ D – Spezifischer n.a.g.-Eintrag

Diese Einträge sind enger gefasste Auffangtatbestände für bestimmte Stoffgruppen innerhalb einer Klasse.

UN 3267 – ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, BASISCH, ORGANISCH, N.A.G.
UN 3264 – ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, SAUER, ANORGANISCH, N.A.G.


4. n.a.g.-Einträge richtig anwenden

n.a.g.-Einträge sind keine Notlösung – sie sind ein bewusst eingebautes Element des Systems für Stoffe, die keinen spezifischen Eintrag haben. Die korrekte Anwendung erfordert jedoch einige Sorgfalt:

Schritt 1: Spezifischen Eintrag suchen

Bevor ein n.a.g.-Eintrag verwendet wird, muss geprüft werden, ob ein spezifischer Einzelstoff-Eintrag oder ein Gruppen-Eintrag für den Stoff existiert. Das ADR gibt die Rangfolge klar vor: Spezifischer Eintrag hat Vorrang vor n.a.g.

Schritt 2: Richtigen n.a.g.-Eintrag wählen

Wenn kein spezifischer Eintrag existiert, ist der passendste n.a.g.-Eintrag zu wählen – also der, der die Eigenschaften des Stoffs am engsten beschreibt. Ein spezifischer n.a.g.-Eintrag (Typ D) hat Vorrang vor einem generischen n.a.g.-Eintrag (Typ C).

Schritt 3: Technischen Namen angeben

Bei n.a.g.-Einträgen muss der technische Name des Stoffs im Beförderungsdokument und ggf. auf dem Versandstück ergänzt werden. Der Handelsname allein reicht nicht:

❌ Falsch: UN 1993 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G., 3, (II)
✅ Richtig: UN 1993 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (Isopropanol), 3, (II)


5. Die wichtigsten UN-Nummern in der Praxis

Im alltäglichen Gefahrgutbetrieb tauchen einige UN-Nummern besonders häufig auf. Die folgende Übersicht zeigt die praxisrelevantesten:

UN-Nr. Offizielle Benennung Klasse VG Gefahrnummer Tunnelcode
1005 AMMONIAK, WASSERFREI 2 268 (C/D)
1013 KOHLENDIOXID 2 20 (A)
1017 CHLOR 2 265 (C/D)
1049 WASSERSTOFF, VERDICHTET 2 23 (B/D)
1066 STICKSTOFF, VERDICHTET 2 20 (A)
1072 SAUERSTOFF, VERDICHTET 2 25 (A)
1202 DIESELKRAFTSTOFF / HEIZÖL 3 III 30 (–)
1203 KRAFTSTOFF FÜR MOTOREN 3 II 33 (D/E)
1230 METHANOL 3 II 336 (C/D)
1263 FARBEN 3 I/II/III 30/33 (D/E) / (–)
1402 CALCIUMCARBID 4.3 I/II 423 (E)
1428 NATRIUM 4.3 I X423 (E)
1789 SALZSÄURE 8 II/III 80 (E)
1830 SCHWEFELSÄURE 8 II 80 (E)
1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG (Natronlauge) 8 II/III 80 (E)
1950 AEROSOLE 2 23 / 22 (–) / (D)
1965 KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH, VERFLÜSSIGT (LPG) 2 23 (B/D)
1978 PROPAN 2 23 (B/D)
2059 NITROCELLULOSELÖSUNG, ENTZÜNDBAR 3 II/III 33/30 (D/E) / (–)
2794 AKKUMULATOREN, NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE 8 80 (E)
2902 PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G. 6.1 I/II/III 60/66 (D/E)
3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. 9 III 90 (–)
3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. 9 III 90 (–)
3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B 6.2 (–)
3480 LITHIUMBATTERIEN 9 II (–)
3481 LITHIUMBATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN 9 II (–)

6. UN-Nummern für Gemische und Lösungen

Viele Stoffe im Gefahrguttransport sind keine Reinstoffe, sondern Gemische oder Lösungen. Das ADR löst dieses Problem auf zwei Wegen:

Spezifischer Eintrag für Lösungen und Gemische

Für manche häufigen Gemische gibt es eigene UN-Nummern:

  • UN 1170 – ETHANOL, LÖSUNG (verschiedene Konzentrationen)
  • UN 1791 – HYPOCHLORIT, LÖSUNG
  • UN 2672 – AMMONIAK, LÖSUNG

Verwendung des n.a.g.-Eintrags

Wenn kein spezifischer Eintrag für das Gemisch existiert, wird der passende n.a.g.-Eintrag verwendet. Die Klassifizierung des Gemisches erfolgt dann nach den physikalisch-chemischen Eigenschaften des Gesamtgemisches (Flammpunkt, Toxizität, ätzende Wirkung etc.).

Worst-Case-Prinzip

Bei Gemischen, deren Zusammensetzung variiert oder nicht genau bekannt ist, gilt das Worst-Case-Prinzip: Es wird die strengste Klassifizierung angesetzt, die für das Gemisch möglich ist. Dieser Grundsatz ist besonders wichtig bei gefährlichen Abfällen (ADR 1.1.3.7).


7. UN-Nummer ≠ CAS-Nummer

In der chemischen Industrie wird oft die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) zur Identifikation von Stoffen verwendet. UN-Nummer und CAS-Nummer sind jedoch unterschiedliche Systeme:

Merkmal UN-Nummer CAS-Nummer
Zweck Gefahrguttransport Chemische Identifikation (Forschung, Handel, SDB)
Vergabestelle UN-Expertenkomitee American Chemical Society (ACS)
Anwendungsbereich Nur gefährliche Güter Alle chemischen Verbindungen
Gilt für Gemische? Ja (n.a.g.-Einträge) Nur für definierte Verbindungen
Im SDB Abschnitt 14 (Transportinformationen) Abschnitt 1 (Bezeichnung des Stoffs)

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) nach GHS enthält in Abschnitt 14 alle transportrelevanten Angaben – darunter UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe und Tunnelbeschränkungscode. Das SDB ist damit die wichtigste Quelle für die korrekte Gefahrguteinstufung.


8. UN-Nummer nachschlagen – Schritt für Schritt

Wer für einen Stoff die richtige UN-Nummer finden möchte, geht am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen: Abschnitt 14 enthält UN-Nummer, Klasse und VG – oft die schnellste Quelle
  2. ADR Tabelle A (Kapitel 3.2) durchsuchen: Suche nach dem chemischen Namen oder dem Handelsnamen in der Stoffnamen-Tabelle (Kapitel 3.2 Tabelle B – alphabetisch)
  3. Spezifischen Eintrag prüfen: Gibt es einen Typ-A- oder Typ-B-Eintrag für den Stoff?
  4. n.a.g.-Eintrag suchen: Wenn kein spezifischer Eintrag existiert – passendsten n.a.g.-Eintrag wählen
  5. Technischen Namen ergänzen: Bei n.a.g.-Einträgen technischen Namen in Klammern hinzufügen

Hilfsmittel in der Praxis

  • ADR-Textausgabe (Druckausgabe oder digitale Version) – offiziell und vollständig
  • BAM-Gefahrgutdatenbank – kostenfrei online, offiziell für Deutschland
  • GGVSE-Online / ADR-Online – verschiedene kommerzielle Datenbanken mit Suchfunktion
  • Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten – schnellste Quelle für bekannte Stoffe

9. Häufige Fehler beim Umgang mit UN-Nummern

  • Falsche UN-Nummer: Handelsname stimmt nicht mit der offiziellen Benennung überein – z. B. „Brennspiritus“ statt UN 1170 Ethanol, Lösung
  • n.a.g.-Eintrag ohne technischen Namen: „UN 1993 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G.“ ohne Stoffangabe – unvollständig und bußgeldbewehrt
  • Falscher n.a.g.-Eintrag: Generischer Eintrag verwendet, obwohl ein spezifischerer existiert
  • VG aus dem SDB übernommen, ohne ADR-Tabelle zu prüfen: SDB-Angaben können fehlerhaft oder für andere Regelwerke (IATA, IMDG) erstellt sein
  • Veraltete UN-Nummer: UN-Nummern können bei ADR-Revisionen (alle 2 Jahre) geändert werden – altes Dokument verwendet
  • UN-Nummer verwechselt: Ähnliche Stoffe, unterschiedliche UN-Nummern – z. B. UN 1203 (Benzin, VG II) vs. UN 1267 (Roherdöl, VG I/II/III)
  • Kein „UN“-Vorzeichen: „1203″ statt „UN 1203″ im Beförderungsdokument

10. Praxisbeispiele

Praxisbeispiel 1: Handelsname ≠ offizielle Benennung

Ein Betrieb transportiert „WD-40″ in Spraydosen. Die offizielle Benennung ist nicht „WD-40″, sondern – je nach Zusammensetzung – UN 1950 AEROSOLE, entzündbar oder ein anderer Eintrag. Das SDB des Herstellers (Abschnitt 14) gibt die korrekte UN-Nummer an. Im Beförderungsdokument steht die offizielle Benennung, nicht der Handelsname – der Handelsname kann jedoch ergänzend in Klammern hinzugefügt werden.

Praxisbeispiel 2: n.a.g.-Eintrag mit technischem Namen

Ein Chemieunternehmen transportiert einen neuen Reinigungsalkohol (Isopropanol 70 %, Flammpunkt 18 °C). Prüfung: Gibt es einen spezifischen Eintrag? Ja: UN 1219 – ISOPROPANOL (2-Propanol). Der spezifische Eintrag hat Vorrang vor dem n.a.g.-Eintrag. Im Beförderungsdokument: UN 1219 ISOPROPANOL, 3, (II), (D/E). Wäre kein spezifischer Eintrag vorhanden: UN 1993 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (Isopropanol), 3, (II).

Praxisbeispiel 3: Gemisch – Worst-Case

Ein Entsorgungsunternehmen holt einen Behälter mit unbekanntem flüssigem Chemikalienabfall ab. Die genaue Zusammensetzung ist nicht bekannt. Es ist jedoch bekannt, dass der Abfall organische Lösemittel enthält. Worst-Case-Einstufung: UN 1993 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (organische Lösemittel), 3, (II) – mit VG II als sicherheitsorientierte Annahme. Wenn analytische Daten vorliegen, kann eine genauere Einstufung erfolgen.


11. Checkliste: UN-Nummern korrekt verwenden

  • ✅ SDB Abschnitt 14 als erste Quelle für UN-Nummer, Klasse und VG genutzt?
  • ✅ UN-Nummer in ADR Tabelle A (Kapitel 3.2) verifiziert?
  • ✅ Spezifischen Eintrag vor n.a.g.-Eintrag geprüft?
  • ✅ Bei n.a.g.-Eintrag: technischen Stoffnamen in Klammern ergänzt?
  • ✅ Offizielle Benennung aus Spalte 2 der Tabelle A in Großbuchstaben verwendet?
  • ✅ UN-Nummer mit „UN“-Vorzeichen angegeben (z. B. „UN 1203″)?
  • ✅ Aktuelle ADR-Fassung (2023/2025) als Grundlage verwendet?
  • ✅ Bei Gemischen: Klassifizierung nach den physikalisch-chemischen Eigenschaften des Gemisches vorgenommen?
  • ✅ Tunnelbeschränkungscode aus Spalte 15 der Tabelle A entnommen?
  • ✅ Gefahrnummer (Kemler-Zahl) aus Spalte 14 für Tankfahrzeug-Warntafel entnommen?

Fazit

Die UN-Nummer ist der Schlüssel zum gesamten Gefahrguttransportsystem. Sie ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Transportentscheidungen: Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Fahrzeugtyp, Tunnelbeschränkung. Wer eine UN-Nummer korrekt bestimmt hat, findet in der Tabelle A des ADR auf einen Blick alle weiteren Anforderungen.

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist dabei die erste und verlässlichste Quelle – aber es ist kein Ersatz für die ADR-Tabelle A. SDB-Angaben können fehlerhaft oder für andere Transportsysteme (IATA Luftfracht, IMDG Seefracht) erstellt sein. Die finale Verantwortung für die korrekte Einstufung und Transportdokumentation liegt immer beim Absender.

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Quellen & Rechtsgrundlagen: ADR 2023/2025 (insbesondere Kapitel 3.2 Tabelle A und Tabelle B; Kapitel 2.2 Klassifizierungskriterien; Unterabschnitt 1.1.3.7) | GGVSEB | GGBefG | GHS/CLP-Verordnung (EU) 1272/2008 | REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 (Sicherheitsdatenblatt). Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist stets die jeweils gültige Fassung der einschlägigen Vorschriften.

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