Kategorie: ADR-Änderungen | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Zum 1. Januar 2025 ist die neue Fassung des ADR in Kraft getreten. Wie bei jeder Aktualisierung gibt es auch diesmal eine Reihe von Änderungen, die Unternehmen, Gefahrgutbeauftragte und alle anderen Beteiligten kennen sollten. Die Übergangsfrist, in der noch die alte Fassung (ADR 2023) angewendet werden darf, endet am 30. Juni 2025.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Änderungen in der Klassifizierung
Die Gefahrguttabelle in Kapitel 3.2 wurde wie immer überarbeitet. Einige Stoffe haben neue UN-Nummern erhalten, andere wurden in ihrer Klassifizierung angepasst oder gestrichen. Wer regelmäßig mit bestimmten Stoffen arbeitet, sollte die aktuelle Tabelle prüfen und sicherstellen, dass die internen Dokumentationen noch korrekt sind.
Neue und geänderte Sondervorschriften
Eine Reihe von Sondervorschriften wurde neu eingeführt oder inhaltlich geändert. Sondervorschriften in Spalte 6 der Gefahrguttabelle haben direkte Auswirkungen auf Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation – sie sollten daher bei jedem betroffenen Stoff sorgfältig geprüft werden.
Änderungen bei Verpackungsvorschriften
Im Teil 4 des ADR wurden verschiedene Verpackungsanweisungen aktualisiert. Betroffen sind unter anderem Vorschriften für kombinierte Verpackungen sowie einige Anweisungen für die Beförderung in Tanks. Unternehmen, die eigene Verpackungsanweisungen oder interne Arbeitsanweisungen pflegen, sollten diese auf Aktualität prüfen.
Anpassungen bei der Ausrüstungspflicht
Im Teil 8, der die Anforderungen an Fahrzeugbesatzungen regelt, gibt es kleinere Anpassungen bei den mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Schutzausrüstung und Feuerlöscher.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Änderungen im ADR 2025 sind im Vergleich zu früheren Überarbeitungen moderat – dennoch gilt: Wer auf veralteten Unterlagen oder Prozessen arbeitet, riskiert Verstöße bei Kontrollen. Gefahrgutbeauftragte sollten die Änderungen systematisch prüfen und die relevanten Stellen im Unternehmen informieren und schulen.
Eine vollständige Liste aller Änderungen findet sich in der offiziellen ADR-Textausgabe sowie auf der Website der UNECE, die das Regelwerk herausgibt.
Fazit
Das ADR 2025 bringt keine revolutionären Neuerungen, aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Wer frühzeitig prüft und anpasst, ist auf der sicheren Seite.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Für spezifische Fragen zu einzelnen Stoffen oder Transportszenarien empfiehlt sich die Konsultation des aktuellen ADR-Textes oder eines Gefahrgutbeauftragten.