Excepted Quantities (EQ), auch „Freigestellte Mengen“, erlauben den Transport von sehr kleinen Mengen gefährlicher Güter mit nahezu vollständiger Befreiung von Gefahrgutvorschriften – ideal für Proben oder Labormengen. Grundprinzip EQ gilt für Stoffe (keine Artikel) aus bestimmten Klassen in Packing Groups II/III, wenn Spalte 7b der ADR-Tabelle A (Kapitel 3.2) einen Code E1–E5Weiterlesen

Limited Quantities (LQ), oder „Begrenzte Mengen“, sind eine Erleichterung im Gefahrguttransport (z. B. ADR für Straße), bei der kleine Mengen gefährlicher Güter mit vereinfachten Regeln befördert werden dürfen – ohne volle Gefahrgutdokumentation, Fahrzeugkennzeichnung oder speziellen Führerschein. Definition und Ziel LQ gilt für Stoffe/Gegenstände, deren Menge pro Innenverpackung unter festen GrenzwertenWeiterlesen

Das Lithium-Batterie-Kennzeichen ist nach ADR Unterabschnitt 5.2.1.9 das Pflichtkennzeichen für Versandstücke unter SV 188 – kein Gefahrzettel 9A, sondern ein spezielles Rechteck-Symbol. Optik und Maße Form: Rechteck 100 × 100 mm (Mindestgröße), schraffierter Rand (5 mm breit). Symbol: Schwarz-weiß, zeigt eine Batterie mit Flammen (eine brennend), darüber die passende UN-Nummer (z. B. UN 3480).Weiterlesen

Wann gelten Lithium- und Natrium-Ionen-Zellen/Batterien nicht als voll ADR-pflichtig? Zellen und Batterien unterliegen nicht den übrigen ADR-Vorschriften, wenn alle folgenden Bedingungen (a–h) eingehalten werden: a) Größenbegrenzung bei einzelnen Zellen Lithium-Metall-Zelle: max. 1 g Lithium Lithium-Ionen- oder Natrium-Ionen-Zelle: max. 20 Wh Sonderfall (gemäß Sondervorschrift 387): Wenn bestimmte Lithiumbatterien transportiert werden: insgesamtWeiterlesen

Beim Versand von Lithium‑Ionen‑Batterien musst du sie als Gefahrgut der Klasse 9 betrachten und je nach Art, Leistung, Zustand und Transportweg unterschiedliche Vorschriften einhalten. Grundfragen vor dem Versand Klär zuerst diese Punkte: Art: Einzelner Akku (UN 3480) oder im/mit Gerät (UN 3481)? Energie: Wattstunden pro Batterie (z.B. ≤ 100 WhWeiterlesen

Einstufung, Risiken und Transportpraxis Warum Lithiumbatterien besonders kritisch sind Lithiumbatterien weisen: hohe Energiedichte Brand- und Kurzschlussrisiken schwierige Löschbarkeit auf und werden daher streng reguliert. Einstufung nach ADR Gängige UN-Nummern: UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten Zuordnung: Gefahrgutklasse 9 Typische Transportanforderungen spezielle Verpackungen Kurzschlussschutz Kennzeichnungspflichten Dokumentation FazitWeiterlesen