ADR-Fallbeispiel: Trockeneis (UN 1845) – Erstickungsgefahr im Kühlfahrzeug und was Verlader wissen müssen

Trockeneis ist aus der Lebensmittellogistik, der Pharmaindustrie und dem Catering nicht mehr wegzudenken. Es kühlt zuverlässig ohne Schmelzwasser, hält Temperaturen von bis zu −78,5 °C und ist dabei handlich und leicht. Was viele nicht wissen: Trockeneis ist nach ADR als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft – und die Hauptgefahr ist nicht Kälte, sondern Erstickung durch CO₂-Ausgasung im geschlossenen Fahrzeug.

Der typische Transportfall

Ein Caterer transportiert für ein Großevent 50 kg Trockeneis in Styroporboxen im Laderaum seines Transporters. Ein Pharmaunternehmen schickt täglich Kühlsendungen mit je 2–5 kg Trockeneis per Kurierdienst. Ein Lebensmittelhändler holt 200 kg Trockeneis beim Produzenten ab und beliefert damit Restaurants.

In allen drei Fällen handelt es sich um Gefahrguttransporte – mit unterschiedlichen Pflichten je nach Menge und Fahrzeugtyp.

Einstufung nach ADR

Stoff UN-Nummer Bezeichnung Klasse Klassifizierungscode Gefahrzettel
Trockeneis UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST (TROCKENEIS) 9 M11 9

Der Klassifizierungscode M11 steht für „Sonstiger gefährlicher Stoff – erstickend“. Es gibt keine Verpackungsgruppe für UN 1845 – das ADR behandelt Trockeneis als Stoff ohne VG-Einstufung, was die Freimengenberechnung vereinfacht.

Die Hauptgefahr: CO₂-Ausgasung und Erstickung

Trockeneis sublimiert bei Raumtemperatur kontinuierlich: Es geht direkt vom festen in den gasförmigen Zustand über, ohne flüssige Phase. Dabei entsteht CO₂-Gas. In geschlossenen Räumen – und das gilt auch für Fahrzeugkabinen und Laderäume – kann sich CO₂ anreichern und den Sauerstoffgehalt der Luft verdrängen.

Gefährliche Konzentrationsstufen:

CO₂-Konzentration Wirkung
ab 1 % Atemfrequenz erhöht sich
2–3 % Kopfschmerzen, Schwindel, Schwäche
5 % Kurzatmigkeit, starker Schwindel
8–10 % Bewusstlosigkeit in Minuten
über 10 % Lebensgefahr, Tod möglich

Besonders gefährlich: CO₂ ist geruchlos und farblos. Fahrer bemerken eine Vergiftung häufig erst, wenn sie bereits handlungsunfähig sind.

Belüftungspflicht – die wichtigste ADR-Anforderung

Das ADR schreibt für den Transport von Trockeneis in Sondervorschrift SV 593 vor: Trockeneis darf in Fahrzeugen befördert werden, die ausreichend belüftet sind. Vor dem Betreten des Laderaums muss dieser belüftet werden.

Praktische Konsequenzen:

Freimengenregelung nach 1.1.3.6

Trockeneis (UN 1845) fällt in Transportkategorie 3 mit einer Freigrenze von 1.000 kg je Transporteinheit. In der Praxis bedeutet das: Bis zu 1.000 kg Trockeneis können ohne volle ADR-Pflicht (kein Beförderungspapier, keine Orangetafeln, keine ADR-Bescheinigung) transportiert werden.

Allerdings gelten auch unterhalb der Freigrenze:

Kennzeichnung der Verpackung

Jede Verpackungseinheit mit Trockeneis muss tragen:

Bei Temperatursendungen (z. B. Pharmapakete mit Trockeneis als Kühlmittel) ist zusätzlich die Aufschrift des eigentlichen Versandstückinhalts erforderlich. Das Trockeneis ist als Kühlmittel zu kennzeichnen, der eigentliche Inhalt separat.

Beförderungspapier bei voller ADR-Pflicht

Werden mehr als 1.000 kg Trockeneis je Fahrzeug transportiert, muss ein Beförderungspapier mitgeführt werden. Es enthält:

Trockeneis in der Luftfracht und im Paketversand

Für den Lufttransport gelten zusätzlich die IATA-DGR-Vorschriften (Dangerous Goods Regulations). Bei Luftfracht ist die Menge Trockeneis pro Paket auf 2,5 kg je Paket begrenzt (für Passagiermaschinen); im Frachtflugzeug sind größere Mengen möglich. Diese Grenzen gelten unabhängig vom ADR und sind beim kombinierten Straße-Luft-Transport zu beachten.

Im nationalen Paketversand auf der Straße gilt das ADR. Bei kleinen Pharmasendungen mit 1–3 kg Trockeneis sind die Freigrenzen praktisch immer eingehalten.

Besondere Situation: Trockeneis in Kühlfahrzeugen

In der Lebensmittellogistik werden Kühlfahrzeuge häufig zusätzlich mit Trockeneis gekühlt. Dabei entsteht ein Risiko, das viele unterschätzen: Wenn Trockeneis im Laderaum eines isolierten Kühlfahrzeugs sublimiert, kann die CO₂-Konzentration im Laderaum sehr schnell auf lebensbedrohliche Werte ansteigen – innerhalb von Minuten.

Für Fahrer und Lagerangestellte gilt:

Häufige Fehler in der Praxis

Praxistipp: Checkliste für den Trockeneis-Transport

Fazit

Trockeneis ist ein alltägliches Hilfsmittel in Logistik, Gastronomie und Pharma – und gleichzeitig ein Gefahrgut, das tödlich sein kann, wenn die Grundregeln nicht bekannt sind. Die ADR-Anforderungen sind überschaubar, die Freimengengrenze von 1.000 kg großzügig. Entscheidend ist jedoch das Bewusstsein für die stille Gefahr: CO₂ riecht nicht, warnt nicht – und sammelt sich unbemerkt an. Wer das weiß und entsprechend handelt, schützt sich und seine Kollegen.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die maßgeblichen Vorschriften ergeben sich aus dem ADR in der jeweils gültigen Fassung sowie dem deutschen GGBefG und der GGVSEB. Bei konkreten Transportfragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Gefahrgutbeauftragten.