Praxisbeispiel: Ein Betrieb lagert Frostschutzmittel und Motoröl in einem Lagerbereich. Beide Stoffe sind zwar keine „klassischen“ Gefahrstoffe im engeren Sinn hoher Gefahrenkategorie, aber wassergefährdend. Reicht hier die Einhaltung der TRGS 510 aus, oder gelten zusätzliche Anforderungen? Die Antwort: Bei wassergefährdenden Stoffen greift zusätzlich die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) – unabhängig davon, ob der Stoff zugleich ein „Gefahrstoff“ im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist.

Zwei unterschiedliche Schutzziele

Aspekt TRGS 510 AwSV
Schutzziel Arbeitsschutz, Brand-/Explosionsschutz Gewässerschutz
Erfasste Stoffe Gefahrstoffe nach GHS-Einstufung Wassergefährdende Stoffe (WGK 1–3), unabhängig von GHS-Einstufung
Zuständige Behörde Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutzbehörde Wasserbehörde
Zentrale Anforderung Zusammenlagerung, Mengenschwellen, bauliche Maßnahmen Rückhaltevermögen, Dichtheit, Anlagenprüfung

Wassergefährdungsklassen (WGK)

WGK Bedeutung Beispiel
WGK 1 schwach wassergefährdend bestimmte Reinigungsmittel
WGK 2 deutlich wassergefährdend Motoröl, viele Lösemittel
WGK 3 stark wassergefährdend bestimmte Pestizide, konzentrierte Chemikalien
nwg nicht wassergefährdend bestimmte inerte, wasserlösliche Stoffe in geringer Konzentration

Wann greifen TRGS 510 und AwSV gleichzeitig?

Viele Gefahrstoffe sind zugleich wassergefährdend (z. B. die meisten Lösemittel, Säuren, Laugen). In diesem Fall müssen Betriebe beide Regelwerke parallel erfüllen:

Beide Anforderungen können sich in der praktischen Umsetzung überschneiden (z. B. Auffangwanne), unterscheiden sich aber in den genauen Berechnungsgrundlagen und Prüfpflichten.

Gefährdungsstufen nach AwSV

Die AwSV staffelt Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe in Gefährdungsstufen (A bis D), abhängig von Volumen und Wassergefährdungsklasse. Mit steigender Gefährdungsstufe erhöhen sich die Anforderungen an:

Praxisbeispiel: Motoröllager eines Kfz-Betriebs

Ein Kfz-Betrieb lagert 1.000 Liter Motoröl (WGK 2) in Fässern. Prüfschritte:

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: TRGS 510 und AwSV parallel prüfen

Fazit

Bei wassergefährdenden Stoffen reicht die Einhaltung der TRGS 510 allein nicht aus – die AwSV stellt mit eigenen Gefährdungsstufen, Prüfpflichten und Anzeigeerfordernissen zusätzliche, eigenständige Anforderungen. Betriebe sollten beide Regelwerke von Beginn an gemeinsam betrachten, statt sie nacheinander abzuarbeiten.


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