Praxisbeispiel: Ein landwirtschaftlicher Betrieb lagert Pflanzenschutzmittel, Ammoniumnitrat-Dünger und Dieselkraftstoff für die eigene Maschinenflotte in einer gemeinsamen Scheune. Die betriebliche Realität in der Landwirtschaft unterscheidet sich deutlich von industriellen Lagerbedingungen – dennoch gelten auch hier die Anforderungen der TRGS 510, ergänzt um landwirtschaftsspezifische Besonderheiten.

Typische Gefahrstoffe in der Landwirtschaft

Stoffgruppe Lagerklasse Besonderheit
Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Insektizide) meist LGK 6.1B/D oder 8B, je nach Wirkstoff oft zusätzlich zulassungspflichtig nach Pflanzenschutzrecht
Ammoniumnitrat-Dünger LGK 5.1C eigene Sonderklasse wegen Explosionsrisiko, besondere Lagervorgaben
Dieselkraftstoff für Maschinen LGK 3 bzw. 10, je nach Flammpunkt häufig in größeren Mengen für die Erntesaison vorgehalten
Silage- und Gärsäuren LGK 8B ätzend, häufig in Kombination mit landwirtschaftlichen Behältern

Besonderheiten der Pflanzenschutzmittellagerung

Ammoniumnitrat-Dünger: Besondere Vorsicht geboten

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel (LGK 5.1C) erfordern aufgrund ihres Explosionsrisikos bei unsachgemäßer Lagerung besondere Aufmerksamkeit:

Praxisbeispiel: Neuordnung der Scheunenlagerung

Für den eingangs beschriebenen Betrieb empfiehlt sich folgende Neuordnung:

Vereinfachungen für kleinere landwirtschaftliche Betriebe

Für Betriebe mit geringen Lagermengen können vereinfachte Lösungen wie normgerechte Gefahrstoffschränke ausreichend sein, sofern die zulässigen Höchstmengen nicht überschritten werden. Bei größeren Betrieben mit umfangreicher Maschinenflotte und Vorratshaltung für die Saison sind hingegen häufig eigene Lagerräume mit entsprechenden baulichen Anforderungen erforderlich.

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Gefahrstofflagerung in der Landwirtschaft

Fazit

Auch landwirtschaftliche Betriebe unterliegen vollumfänglich der TRGS 510, wobei die konkrete Umsetzung an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Besondere Vorsicht ist bei Ammoniumnitrat-Düngemitteln sowie bei der strikten Trennung von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Kraftstoffen geboten.


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