Die schriftlichen Weisungen (auch: Unfallmerkblatt, Notfallkarte) nach ADR 5.4.3 sind eine der grundlegendsten Pflichten im Gefahrguttransport – und eine der häufigsten Beanstandungen bei Kontrollen. Sie müssen im Fahrzeug griffbereit sein und beschreiben, was der Fahrer bei einem Unfall oder Zwischenfall mit dem transportierten Gefahrgut tun soll.

Rechtsgrundlage: ADR 5.4.3

ADR Abschnitt 5.4.3 schreibt vor: Für jedes beförderte Gefahrgut muss der Fahrer schriftliche Weisungen im Fahrzeug haben, die ihm ermöglichen, im Unfall- oder Notfall richtig zu handeln. Die Weisungen müssen leicht zugänglich sein – nicht im Kofferraum verstaut oder eingesperrt, sondern im Fahrerbereich griffbereit.

Inhalt der schriftlichen Weisungen

Das ADR 5.4.3.4 legt den Mindestinhalt fest. Die schriftlichen Weisungen müssen für jede UN-Nummer (oder Gruppe von UN-Nummern mit ähnlichen Eigenschaften) folgende Informationen enthalten:

Standardformat nach ADR: Das TREMCARD-Muster

Das ADR gibt in Anlage zu Abschnitt 5.4.3 ein Standardformat für die schriftlichen Weisungen vor. Dieses Format – bekannt als TREMCARD (Transport Emergency Card) – ist viersprachig (oder in den Sprachen aller durchfahrenen Länder) aufgebaut und enthält alle Pflichtinformationen strukturiert. Viele Verbände und Chemieunternehmen stellen TREMCARD-Vorlagen für ihre Stoffe zur Verfügung.

Sprachen der schriftlichen Weisungen

Die schriftlichen Weisungen müssen in den Sprachen vorhanden sein:

Für rein innerstaatliche Transporte in Deutschland: Deutsch genügt. Für grenzüberschreitende Transporte: Mehrsprachige Versionen erforderlich. Viele TREMCARD-Vorlagen sind standardmäßig in vier oder mehr Sprachen erhältlich.

Für wen gelten die schriftlichen Weisungen?

Schriftliche Weisungen sind erforderlich, wenn das volle ADR gilt – also bei Überschreitung der Freigrenzen nach 1.1.3.6 oder bei Stoffen ohne Freimengenausnahme. Bei LQ-, EQ- und Privatpersonen-Transporten entfällt die Pflicht.

Unterschied: Schriftliche Weisungen vs. Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) nach REACH-Verordnung und die schriftlichen Weisungen nach ADR 5.4.3 sind zwei verschiedene Dokumente:

Wo im Fahrzeug aufbewahren?

Die schriftlichen Weisungen müssen im Fahrerbereich griffbereit aufbewahrt werden – in der Fahrerkabine, im Handschuhfach oder am Klemmbrett. Nicht: im Laderaum, im Koffer, im verschlossenen Aufbewahrungsfach des Lkws.

Häufige Fehler

Fazit

Die schriftlichen Weisungen sind die Notfallanleitung für den Fahrer – kompakt, verständlich und griffbereit. Sie kosten wenig Aufwand in der Vorbereitung, sind bei Kontrollen regelmäßig ein Mangelpunkt und können im Unfall Leben retten. Wer für jeden transportierten Stoff aktuelle, mehrsprachige Weisungen im Fahrzeug hat, erfüllt eine der grundlegendsten ADR-Pflichten.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich ist ADR 5.4.3 in der gültigen Fassung.