ADR Gefahrgut: Begasungsmittel – Methylbromid (UN 1062) und Phosphorwasserstoff im Transport

Begasungsmittel gehören zu den gefährlichsten Substanzen im gewerblichen Schädlingsmanagement. Methylbromid, Aluminiumphosphid (das Phosphorwasserstoff freisetzt) und andere Fumigantien werden eingesetzt, um Vorratslager, Container, Schiffe und Böden von Schädlingen zu befreien. Der Transport dieser Stoffe unterliegt den strengsten ADR-Kategorien – und wird von den Behörden besonders aufmerksam überwacht.

Einstufung nach ADR

Stoff UN-Nr. Bezeichnung Klasse Code VG
Methylbromid (Brommethan) UN 1062 METHYLBROMID 2 2T
Aluminiumphosphid UN 1397 ALUMINIUMPHOSPHID 4.3 W2 I
Phosphorwasserstoff (Phosphin, gasförmig) UN 2199 PHOSPHORWASSERSTOFF 2 2TF
Magnesiumphosphid UN 2011 MAGNESIUMPHOSPHID 4.3 W2 I

Methylbromid (UN 1062): Das Verbots-Gas mit Ausnahmen

Methylbromid (Brommethan) ist ozonschichtschädigend und war in der EU als Pflanzenschutzmittel weitgehend verboten worden. Ausnahmen bestehen für Quarantäne-Behandlungen (z. B. im Pflanzenschutzgesetz für Importe) und bestimmte nicht-pflanzliche Anwendungen. Als Gefahrgut ist Methylbromid:

Aluminiumphosphid: Feststoff, der beim Kontakt mit Feuchtigkeit Phosphin freisetzt

Aluminiumphosphid (UN 1397) ist ein Feststoff (Tabletten, Pellets), der bei Kontakt mit Luft­feuchtigkeit spontan Phosphorwasserstoff (Phosphin, PH₃) freisetzt. Diese Eigenschaft macht es sowohl als Begasungsmittel effektiv als auch im Transport hochgefährlich:

Schutzausrüstung: Absolutes Minimum

Die schriftlichen Weisungen für Begasungsmittel fordern zwingend spezifische Schutzausrüstung im Fahrzeug:

Begleitende Genehmigungspflichten

Neben dem ADR unterliegt der Transport von Begasungsmitteln weiteren Genehmigungspflichten:

Häufige Fehler in der Praxis

Fazit

Begasungsmittel gehören zu den gefährlichsten Stoffen, die im gewerblichen Alltag transportiert werden. Die Kombination aus Hochgiftigkeit, fehlender Geruchswarnung (Methylbromid) und Reaktivität mit Wasser (Aluminiumphosphid) macht jeden Fehler potenziell lebensbedrohlich. Wer diese Stoffe transportiert, braucht nicht nur die richtige ADR-Bescheinigung – sondern auch umfassendes Wissen über Notfallmaßnahmen und vollständige Schutzausrüstung.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR, PflSchG, GGBefG und GGVSEB in der gültigen Fassung. Für Begasungsmittel bestehen zusätzliche behördliche Genehmigungspflichten.