Einstufung, Risiken und Transportpraxis
Warum Lithiumbatterien besonders kritisch sind
Lithiumbatterien weisen:
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- hohe Energiedichte
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- Brand- und Kurzschlussrisiken
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- schwierige Löschbarkeit
auf und werden daher streng reguliert.
Einstufung nach ADR
Gängige UN-Nummern:
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- UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien
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- UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten
Zuordnung:
- Gefahrgutklasse 9
Typische Transportanforderungen
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- spezielle Verpackungen
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- Kurzschlussschutz
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- Kennzeichnungspflichten
- Dokumentation
Fazit
Lithiumbatterien erfordern besondere Sorgfalt und sind ein häufiger Beanstandungspunkt bei Kontrollen.
Interne Links:
ADR Gefahrgutklassen · Gefahrgutkennzeichnung · ADR 2025