Lithiumbatterien als Gefahrgut

Einstufung, Risiken und Transportpraxis

Warum Lithiumbatterien besonders kritisch sind

Lithiumbatterien weisen:

    • hohe Energiedichte

    • Brand- und Kurzschlussrisiken

    • schwierige Löschbarkeit

auf und werden daher streng reguliert.

Einstufung nach ADR

Gängige UN-Nummern:

    • UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien

    • UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten

Zuordnung:

  • Gefahrgutklasse 9

Typische Transportanforderungen

    • spezielle Verpackungen

    • Kurzschlussschutz

    • Kennzeichnungspflichten

  • Dokumentation

Fazit

Lithiumbatterien erfordern besondere Sorgfalt und sind ein häufiger Beanstandungspunkt bei Kontrollen.

Interne Links:
ADR Gefahrgutklassen · Gefahrgutkennzeichnung · ADR 2025

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