Beim Versand von Lithium‑Ionen‑Batterien musst du sie als Gefahrgut der Klasse 9 betrachten und je nach Art, Leistung, Zustand und Transportweg unterschiedliche Vorschriften einhalten.
Grundfragen vor dem Versand
Klär zuerst diese Punkte:
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Art: Einzelner Akku (UN 3480) oder im/mit Gerät (UN 3481)?
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Energie: Wattstunden pro Batterie (z.B. ≤ 100 Wh oder darüber).
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Zustand: Neu/intakt, Rücksendung, beschädigt/defekt.
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Weg: Straße/Schiene (ADR/RID), See (IMDG), Luft (IATA‑DGR).
Je nach Kombination greifen andere Verpackungsanweisungen, Sondervorschriften (z.B. SV 188) und Dokumentationspflichten.
Einstufung und UN‑Nummer
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Lithium‑Ionen‑Batterien einzeln: UN 3480, Klasse 9 (Gefahrzettel 9A).
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Lithium‑Ionen‑Batterien im Gerät: UN 3481, „in Ausrüstung“ oder „mit Ausrüstung verpackt“, ebenfalls Klasse 9.
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Defekte/beschädigte oder rückrufpflichtige Akkus haben zusätzliche Kennzeichnung („beschädigte/defekte …“) und strengere Anforderungen.
Die korrekte UN‑Nummer muss auf Dokumenten und, je nach Fall, auf dem Versandstück stehen.
Verpackung und Schutz
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Nur zugelassene, stabile Außenverpackung verwenden (z.B. Karton, Kiste), Inhalte gegen Verrutschen sichern.
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Pole vor Kurzschluss schützen (Abkleben, Kappen, einzelnes Verpacken, Innenverpackung).
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Batterien so verpacken, dass sie sich nicht aktivieren oder beschädigen können, ggf. Polsterung (z.B. Vermiculit) bei größeren oder kritischen Akkus.
Beschädigte/defekte Batterien brauchen oft besondere, behördlich zugelassene Verpackungen.
Kennzeichnung und Dokumentation
Je nach Menge/Wh und Verkehrsweg:
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Gefahrzettel Klasse 9A (100 × 100 mm, bei kleinen Packstücken verkleinert).
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UN‑Nummer und richtige Versandbezeichnung (z.B. „UN 3480 LITHIUM‑IONEN‑BATTERIEN, 9, (E)“ im Beförderungspapier).
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Lithium‑Batterie‑Markierung für freigestellte Sendungen nach SV 188 (Straße/See), inkl. Telefonnummer für weitere Infos, wenn anwendbar.
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Bei beschädigten/defekten Batterien Zusatztext „Beschädigte/defekte Lithium‑Ionen‑Batterien“ auf dem Packstück.
Falsche oder fehlende Kennzeichnung kann zu Bußgeldern, Rückweisung der Sendung und Haftungsrisiken führen.
Besonderheiten Luftfracht (IATA‑DGR)
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Es gelten strengere Regeln (Verpackungsanweisungen, Stückzahlbegrenzungen, Schulungspflicht).
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Ladezustand (State of Charge) ist begrenzt: Lithium‑Ionen‑Batterien dürfen grundsätzlich nur mit max. 30% Ladezustand als Luftfracht aufgegeben werden; diese Vorgabe wird ab 2026 für weitere UN‑Nummern verbindlich.
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Ausnahmen für kleine Batterien sind deutlich eingeschränkt bzw. entfallen; jede Sendung muss korrekt gekennzeichnet und nach IATA‑DGR deklariert werden.
Für konkrete Fälle (z.B. bestimmte E‑Bike‑Akkus, Werkzeugakkus, Retouren) lohnt sich ein Blick in eine aktuelle Lithium‑Batterie‑Infokarte oder direkt in ADR/IATA‑DGR.