Leuchtstifte, Textmarker und Permanent-Marker sind Massenprodukte in Büro und Schule. Die Frage, ob sie Gefahrgut sind, ist deswegen lehrreich, weil dieselbe äußere Form (ein Stift) sowohl auf ein harmloses wässriges Produkt als auch auf ein Klasse-3-Gefahrgut hinweisen kann. Die Abgrenzung zwischen wässrig (kein Gefahrgut) und lösemittelhaltig (UN1993 oder UN1219, Klasse 3) ist das Kernthema dieses Artikels – und eine praktische Übungsaufgabe für jede ADR 1.3-Schulung.

Schritt 1: Stoff identifizieren – vier Stifttypen im Vergleich

Stifttyp Tintenbasis ADR-Status UN-Nr. Klasse
Textmarker / Highlighter (Standard: Stabilo Boss, Faber-Castell) Wässrig (Wasser + Farbstoff) Kein Gefahrgut
Whiteboard-Marker (wässrig abwischbar) Wässrig Kein Gefahrgut
Kindermarker / Filzstift (Edding 15, Stabilo Trio) Wässrig Kein Gefahrgut
Permanent-Marker (Edding 3000, Staedtler Lumocolor permanent) Alkohol-basiert (Ethanol, Isopropanol) Gefahrgut UN1993 oder UN1219 3
Whiteboard-Marker (lösemittelhaltig) Alkohol-Basis Gefahrgut UN1993 3
Industrie-Marker / Paint-Marker (Edding 8750, 8900) Lösemittelhaltige Lackbasis Gefahrgut UN1263 3
Airbrush-Alkohol-Tinte (Copic Airbrush Refill) Alkohol (Ethanol > 24 %) Gefahrgut UN1170 oder UN1219 3

Schritt 2: Tabelle A – Kerndaten UN1993 (häufigste Einstufung für Permanent-Marker)

Parameter VG II (FP < 23 °C) VG III (FP 23–60 °C)
UN-Nummer UN1993 UN1993
Offizielle Benennung ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G.
Klasse 3 3
VG II III
Gefahrzettel 3 3
Transportkategorie 2 3
Tunnelcode (D/E) (D/E)
LQ 1 L 5 L
EQ E2 (10 ml / 500 ml) E1 (1 ml / 30 ml)
Freigrenze nach 1.1.3.6 333 L 1.000 L

Hinweis zu UN1993 vs. UN1219: Wenn der Permanent-Marker rein auf Isopropanol basiert (die häufigste Variante), ist UN1219 die korrekte UN-Nummer. Wenn ein Gemisch aus verschiedenen entzündbaren Lösemitteln vorliegt (Isopropanol + andere Alkohole + Ethylacetat), gilt UN1993. Das SDB klärt dies.

Schritt 3: Die Abgrenzungsprüfung – vier Kriterien

Prüfkriterium Kein Gefahrgut (wässrig) Gefahrgut (lösemittelhaltig)
1. Geruch Kaum Geruch oder leicht süßlich Intensiver Lösemittelgeruch (Alkohol, Aceton, Xylol)
2. GHS-Piktogramm auf Verpackung Kein Flamme-Symbol Flamme-Symbol vorhanden
3. Reinigung der Schreibspitze Mit Wasser abwaschbar Nur mit Alkohol oder Lösemittel
4. Produktbezeichnung „Water-based“, „wässrig“, „washable“ „Permanent“, „Alcohol-based“, „lösemittelhaltig“

Die 30-Sekunden-Feldprüfung: Flamme-Symbol auf der Verpackung sichtbar? → Lösemittelhaltig → Gefahrgut. Kein Flamme-Symbol und kein Lösemittelgeruch? → Wahrscheinlich wässrig → kein Gefahrgut. Im Zweifel: SDB einholen.

Schritt 4: LQ – Tintenvolumen in Stiften ist minimal

Stiftformat Typischer Tinteninhalt LQ möglich? (VG II 1 L / VG III 5 L)
Permanent-Marker Standard (Edding 3000) ca. 3–8 ml Tinte Ja ✓ (weit unter 1 L)
Industrie-Marker groß (Edding 8750) ca. 10–20 ml Ja ✓
Airbrush-Alkohol-Tinte 50 ml Flasche 50 ml Ja ✓
Tinte Nachfüllset 200 ml 200 ml Ja ✓
Tinte Großflasche 1 L 1.000 ml VG II: Ja ✓ (Grenze)

Einzelne Permanent-Marker enthalten typischerweise 3–20 ml Tinte – das ist so weit von der LQ-Grenze entfernt, dass LQ für alle handelsüblichen Stiftformate problemlos anwendbar ist. Auch ein Versandkarton mit 100 Permanent-Markern à 8 ml = 800 ml gesamt: jeder Stift ist eine Innenverpackung mit 8 ml, weit unter 1 L. LQ gilt.

Schritt 5: EQ – für Einzelstifte oder Proben

VG E-Code Max. je Innenbehälter Für Permanent-Marker
II (IPA-Marker) E2 10 ml Marker mit ≤ 10 ml Tinte → EQ möglich
III E1 1 ml Nur Winzmengen – kaum praktisch

EQ E2 für VG-II-Marker (IPA-basiert): Marker mit max. 10 ml Tinteninhalt können über EQ freigestellt werden – bis zu 50 Stück à 10 ml = 500 ml gesamt. Für gemischte Sortimentskartons mit Stiften über 10 ml ist LQ praktischer.

Schritt 6: Der lehrreiche Vergleich – warum diese Abgrenzung in der ADR-Schulung relevant ist

Das Leuchtstift-/Highlighter-Beispiel ist aus mehreren Gründen ein ideales Schulungsbeispiel:

  1. Gleiche äußere Form, verschiedene Gefahrgutklassifizierung – zeigt, dass das Aussehen eines Produkts niemals die ADR-Einstufung bestimmt
  2. 24-%-Ethanol-Schwelle lernbar – SV 144 ist an diesem Beispiel sehr anschaulich (wässrig vs. alkoholhaltig)
  3. LQ-Praxis für Kleinstmengen – zeigt wie selbst 3 ml Tinte in einem Stift als LQ handhabbar ist
  4. SDB-Pflicht als Grundprinzip – nur das Sicherheitsdatenblatt, nicht der Augenschein, gibt die korrekte Einstufung

Schritt 7: Häufige Fehler

Entscheidungsbaum: Was gilt für meinen Stift-Versand?

Leuchtstifte / Marker / Highlighter transportieren?
│
├─ GHS-Flamme-Symbol auf Verpackung oder Lösemittelgeruch?
│   ├─ Nein → Wässriger Marker → Kein Gefahrgut ✓
│   └─ Ja → Lösemittelhaltig → Weiter
│
├─ Tintenbasis bestimmen (SDB Abschn. 3 + 9):
│   ├─ IPA/Ethanol-basiert (FP < 23 °C) → UN1219 oder UN1993 VG II → LQ 1 L
│   ├─ Gemisch-Lösemittel (FP < 23 °C) → UN1993 VG II → LQ 1 L
│   ├─ Gemisch-Lösemittel (FP 23–60 °C) → UN1993 VG III → LQ 5 L
│   └─ Lackbasis (Industrie-Marker) → UN1263 → LQ 1 L / 5 L je VG
│
└─ LQ-Prüfung:
    Tinteninhalt je Stift ≤ LQ-Grenze?
    └─ Ja (immer bei handelsüblichen Stiften) → LQ möglich:
        • LQ-Raute auf Außenkarton (Pflicht!)
        • Max. 30 kg Bruttomasse
        • Kein Beförderungspapier ✓

Muster-Beförderungspapier (volle ADR-Pflicht, Industrie-Marker-Großversand)

UN1993 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G.
(Permanent-Marker, Isopropanol-basiert), 3, VG II,
50 L, 6.250 Stück à 8 ml in 125 Kartons à 50 Stück
Absender: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Empfänger: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Tunnelbeschränkungscode: (D/E)

Fazit

Wässrige Textmarker und Highlighter (Stabilo Boss, Faber-Castell) sind kein Gefahrgut. Lösemittelhaltige Permanent-Marker (Edding, Staedtler Lumocolor permanent) sind UN1993 oder UN1219, Klasse 3. Die Abgrenzung gelingt mit drei Sekunden: Flamme-Symbol auf der Verpackung vorhanden? → Lösemittelhaltig. Für alle handelsüblichen Stiftformate ist LQ problemlos anwendbar. Das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produkts ist die einzige rechtssichere Grundlage für die Einstufung.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich ist ADR 2025 in der jeweils gültigen Fassung.