Praxisbeispiel: Ein Baumarkt möchte im Lager Farben, Spraydosen, Reinigungsmittel und Düngemittel in einem gemeinsamen Bereich unterbringen. Die erste Frage lautet nicht „Wie viel Platz brauche ich?“, sondern „Welcher Lagerklasse gehört jedes Produkt an?“ – denn davon hängen Zusammenlagerungsverbote, bauliche Anforderungen und Mengenschwellen ab.

Warum Lagerklassen und nicht ADR-Klassen?

Die TRGS 510 verwendet ein eigenes System von 13 Lagerklassen (LGK), das sich nicht deckungsgleich mit den neun ADR-Gefahrgutklassen verhält. Ein Stoff, der im Transport z. B. der ADR-Klasse 3 zugeordnet ist, kann in der Lagerklasse 3 landen – die Zuordnung erfolgt aber anhand der Gefahrstoffkennzeichnung (GHS) und stoffspezifischer Eigenschaften, nicht automatisch aus der ADR-Einstufung.

Die 13 Lagerklassen im Überblick

LGK Bezeichnung Typische Stoffe
1 Explosive Stoffe Feuerwerkskörper, Sprengstoffe
2A Druckgaskartuschen, entzündbar Feuerzeuggas-Kartuschen
2B Druckgasbehälter Gasflaschen (Propan, Sauerstoff, Argon)
3 Entzündbare Flüssigkeiten Lösemittel, Lacke, Kraftstoffe
4.1A Entzündbare feste Stoffe (explosivartig) bestimmte Feststoffe mit Explosionsneigung
4.1B Entzündbare feste Stoffe Schwefel, Grillkohle, Zellulosenitrat
4.2 Selbstentzündliche Stoffe ölgetränkte Putzlappen, bestimmte Metallpulver
4.3 Stoffe, die mit Wasser brennbare Gase bilden Calciumcarbid, Natrium
5.1A Stark oxidierende Stoffe Perchlorate
5.1B Oxidierende Stoffe Wasserstoffperoxid, Bleichmittel, Düngemittel mit Ammoniumnitrat
5.1C Ammoniumnitrat und -haltige Zubereitungen bestimmte Düngemittel
6.1A Brennbare, akut toxische Stoffe (Kat. 1/2) bestimmte Pestizide
6.1B Sonstige akut toxische Stoffe (Kat. 1/2) Pflanzenschutzmittel
6.1C Brennbare, chronisch wirkende Stoffe bestimmte Lösemittel mit Toxizität
6.1D Sonstige giftige Stoffe diverse Chemikalien
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe biologische Materialien
8A Brennbare ätzende Stoffe Ameisensäure
8B Nicht brennbare ätzende Stoffe Salzsäure, Natronlauge, Rohrreiniger
10 Brennbare Flüssigkeiten (nicht LGK 3) Heizöl, Diesel (unterhalb Flammpunktgrenze der LGK 3)
11 Brennbare Feststoffe (nicht LGK 4.1) Holzpellets, Papier in großen Mengen
12 Nicht brennbare Flüssigkeiten wässrige Lösungen ohne weitere Gefahr
13 Nicht brennbare Feststoffe bestimmte Salze, inerte Feststoffe

Wie wird die Lagerklasse ermittelt?

Praxisbeispiel: Zuordnung im Baumarkt

Produkt Lagerklasse Begründung
Lackspray 2A entzündbare Druckgaskartusche
Lösemittelfarbe 3 entzündbare Flüssigkeit, Flammpunkt < 60 °C
Rohrreiniger (Natronlauge) 8B nicht brennbar, ätzend
Ammoniumnitrat-Dünger 5.1C eigene Sonderklasse wegen Explosionsrisiko

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Lagerklassen-Zuordnung

Fazit

Die korrekte Zuordnung zu einer der 13 Lagerklassen ist die Basis jeder TRGS-510-konformen Lagerung. Sie entscheidet über Zusammenlagerungsverbote, Mengenschwellen und bauliche Anforderungen – eine sorgfältige, dokumentierte Einzelfallprüfung anhand des Sicherheitsdatenblatts ist daher unverzichtbar.


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