Praxisbeispiel: Ein Labor versendet kleine Glasflaschen mit einem giftigen Reagenz. Die Flaschen selbst sind nicht bauartgeprüft – lediglich der äußere Karton trägt einen UN-Zulassungscode. Ist dieser Versand zulässig? Die Antwort liegt im Konzept der Kombinationsverpackung, bei dem nicht jede Einzelkomponente, sondern die geprüfte Gesamtkombination maßgeblich ist.

Was ist eine Kombinationsverpackung?

Eine Kombinationsverpackung besteht aus einer oder mehreren Innenverpackungen (z. B. Glasflaschen, Kunststoffbeutel, Metalldosen), die in eine Außenverpackung (z. B. Karton, Kunststofffass) eingesetzt werden. Zugelassen und geprüft wird nicht die Innenverpackung allein, sondern die komplette Kombination aus Innen- und Außenverpackung gemäß Verpackungsanweisung (Kapitel 4.1 ADR).

Aufbau einer Verpackungsanweisung (Beispiel P001)

Element Inhalt (Beispielhaft P001, Flüssigkeiten)
Zulässige Innenverpackungen Glas, Kunststoff, Metall, mit definierten Höchstmengen je Behälter
Zulässige Außenverpackungen Fässer, Kisten, Kanister aus verschiedenen Werkstoffen
Höchstmenge je Innenverpackung abhängig von Verpackungsgruppe (z. B. VG I: 1 l, VG II: 5 l, VG III: 5 l bei Glas)
Höchstmenge je Versandstück (Kombination) abhängig von Verpackungsgruppe (z. B. VG I: 20 l, VG II/III: 60 l)

Die konkreten Werte variieren je nach Verpackungsanweisung und Stoff; maßgeblich ist stets die für die jeweilige UN-Nummer in Tabelle A Spalte 8 (Verpackungsanweisung) angegebene Vorschrift.

Grundprinzip: Die Kombination als Ganzes wird geprüft

Bei der Bauartprüfung einer Kombinationsverpackung (z. B. Falltest, Stapeldruckprüfung) wird die vollständige Kombination aus Innen- und Außenverpackung getestet. Der UN-Zulassungscode wird entsprechend auf der Außenverpackung angebracht – die einzelnen Innenverpackungen benötigen keinen eigenen UN-Code, müssen aber den Vorgaben der Verpackungsanweisung hinsichtlich Material, Bauart und Höchstmenge entsprechen.

Polstermaterial und Saugfähigkeit

Bei zerbrechlichen Innenverpackungen (Glas) mit flüssigem Inhalt verlangt das ADR zusätzlich:

Praxisbeispiel: Laborversand

Für den Versand von 500-ml-Glasflaschen mit einem giftigen Reagenz (Klasse 6.1, VG II) nach Verpackungsanweisung P001:

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Kombinationsverpackung zusammenstellen

Fazit

Bei Kombinationsverpackungen ist stets die geprüfte Gesamtkombination aus Innen- und Außenverpackung maßgeblich – ein eigenmächtiger Austausch einzelner Komponenten kann die Zulassung ungültig machen. Die Verpackungsanweisung der jeweiligen UN-Nummer gibt die verbindlichen Grenzwerte und zulässigen Materialkombinationen vor.


Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung des ADR sowie die stoffspezifische Verpackungsanweisung.