Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter räumt eingehende Ware vom LKW ins Lager um. Auf dem Transportgebinde ist der ADR-Gefahrzettel (Klasse 8, ätzend) angebracht. Im Lagerregal wird jedoch nach GHS-Kennzeichnung erwartet – ein rautenförmiges Gefahrenpiktogramm mit rotem Rand statt des quadratischen ADR-Zettels. Wer beide Systeme verwechselt, riskiert eine unvollständige oder falsche Kennzeichnung im Lager.
Zwei Systeme, ein Ziel: Gefahr sichtbar machen
| Merkmal | ADR-Gefahrzettel (Transport) | GHS-Kennzeichnung (Lager/Verwendung) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | ADR Kapitel 5.2 | CLP-Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 |
| Form | Quadrat, auf der Spitze stehend, mind. 100×100 mm | Raute (Diamant) mit rotem Rand |
| Aussage | Gefahrenklasse für den Transport | Gefahrenklasse und -kategorie für Verwendung/Lagerung |
| Zusatzinformation | UN-Nummer, Klasse, ggf. Verpackungsgruppe | H-Sätze (Gefahrenhinweise), P-Sätze (Sicherheitshinweise), Signalwort |
Die GHS-Piktogramme im Überblick
| Piktogramm | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| GHS01 | Explosiv | Feuerwerkskörper |
| GHS02 | Entzündbar | Lösemittel, Spraydosen |
| GHS03 | Oxidierend | Bleichmittel, bestimmte Düngemittel |
| GHS04 | Gase unter Druck | Druckgasflaschen |
| GHS05 | Ätzend | Säuren, Laugen, Rohrreiniger |
| GHS06 | Akute Toxizität | bestimmte Pestizide |
| GHS07 | Gesundheitsschädlich/Reizend | viele Haushaltschemikalien |
| GHS08 | Gesundheitsgefahr (z. B. krebserregend) | bestimmte Lösemittel |
| GHS09 | Umweltgefährdend | bestimmte Reinigungsmittel, Pestizide |
Kennzeichnungspflicht am Lagerort
- Gebindekennzeichnung: Jedes Gebinde muss mit dem GHS-Etikett des Herstellers (Piktogramme, Signalwort, H-/P-Sätze) versehen sein.
- Umfüllen und Umverpacken: Wird ein Stoff in ein anderes Gefäß umgefüllt, muss die Kennzeichnung auf das neue Gefäß übertragen werden – ein häufiger Schwachpunkt in der Praxis.
- Kennzeichnung des Lagerbereichs: Zusätzlich zur Gebindekennzeichnung sollten Lagerbereiche selbst mit Warnhinweisen (z. B. „Entzündliche Stoffe“, Zutrittsbeschränkung) gekennzeichnet werden.
- Sprache der Kennzeichnung: Die Kennzeichnung muss in der Landessprache der Beschäftigten vorliegen, die mit dem Stoff umgehen.
Vom Wareneingang ins Regal: Der Übergang der Kennzeichnungssysteme
Beim Wareneingang tragen Transportverpackungen häufig sowohl den ADR-Gefahrzettel als auch das GHS-Etikett gleichzeitig, da beide Kennzeichnungen unabhängig voneinander erforderlich sind. Für die Einlagerung ist relevant, dass mindestens die GHS-Kennzeichnung dauerhaft am Gebinde verbleibt – der ADR-Gefahrzettel kann für die reine Lagerung entfernt werden, ist für einen etwaigen Weitertransport jedoch wieder anzubringen bzw. zu erneuern.
Häufige Fehler in der Praxis
- Verwechslung von ADR-Zettel und GHS-Piktogramm: Mitarbeiter gehen davon aus, der ADR-Zettel allein genüge auch für die Lagerkennzeichnung.
- Fehlende Kennzeichnung nach Umfüllung: Umgefüllte Mengen (z. B. in Sprühflaschen) bleiben unbeschriftet.
- Verblasste oder beschädigte Etiketten: Insbesondere bei Außenlagerung verblassen Etiketten durch UV-Einstrahlung.
- Fehlende Kennzeichnung des Lagerbereichs selbst: Nur die Gebinde, nicht aber Regal oder Raum sind gekennzeichnet.
Checkliste: Kennzeichnung im Lager
- ☐ Alle Gebinde mit vollständiger GHS-Kennzeichnung (Piktogramme, Signalwort, H-/P-Sätze)?
- ☐ Umgefüllte Mengen korrekt nachgekennzeichnet?
- ☐ Kennzeichnung lesbar und nicht verblasst/beschädigt?
- ☐ Lagerbereich zusätzlich mit Warnhinweisen gekennzeichnet?
- ☐ Kennzeichnung in der Sprache der Beschäftigten vorhanden?
Fazit
Die GHS-Kennzeichnung im Lager und die ADR-Kennzeichnung im Transport folgen unterschiedlichen Logiken und Rechtsgrundlagen, ergänzen sich aber im Ablauf vom Wareneingang bis zur Lagerung. Eine durchgängige, korrekte Kennzeichnung – auch nach Umfüllvorgängen – ist Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten im Gefahrstofflager.
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachkundige Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall.