Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter räumt eingehende Ware vom LKW ins Lager um. Auf dem Transportgebinde ist der ADR-Gefahrzettel (Klasse 8, ätzend) angebracht. Im Lagerregal wird jedoch nach GHS-Kennzeichnung erwartet – ein rautenförmiges Gefahrenpiktogramm mit rotem Rand statt des quadratischen ADR-Zettels. Wer beide Systeme verwechselt, riskiert eine unvollständige oder falsche Kennzeichnung im Lager.

Zwei Systeme, ein Ziel: Gefahr sichtbar machen

Merkmal ADR-Gefahrzettel (Transport) GHS-Kennzeichnung (Lager/Verwendung)
Rechtsgrundlage ADR Kapitel 5.2 CLP-Verordnung (EU) Nr. 1272/2008
Form Quadrat, auf der Spitze stehend, mind. 100×100 mm Raute (Diamant) mit rotem Rand
Aussage Gefahrenklasse für den Transport Gefahrenklasse und -kategorie für Verwendung/Lagerung
Zusatzinformation UN-Nummer, Klasse, ggf. Verpackungsgruppe H-Sätze (Gefahrenhinweise), P-Sätze (Sicherheitshinweise), Signalwort

Die GHS-Piktogramme im Überblick

Piktogramm Bedeutung Beispiel
GHS01 Explosiv Feuerwerkskörper
GHS02 Entzündbar Lösemittel, Spraydosen
GHS03 Oxidierend Bleichmittel, bestimmte Düngemittel
GHS04 Gase unter Druck Druckgasflaschen
GHS05 Ätzend Säuren, Laugen, Rohrreiniger
GHS06 Akute Toxizität bestimmte Pestizide
GHS07 Gesundheitsschädlich/Reizend viele Haushaltschemikalien
GHS08 Gesundheitsgefahr (z. B. krebserregend) bestimmte Lösemittel
GHS09 Umweltgefährdend bestimmte Reinigungsmittel, Pestizide

Kennzeichnungspflicht am Lagerort

Vom Wareneingang ins Regal: Der Übergang der Kennzeichnungssysteme

Beim Wareneingang tragen Transportverpackungen häufig sowohl den ADR-Gefahrzettel als auch das GHS-Etikett gleichzeitig, da beide Kennzeichnungen unabhängig voneinander erforderlich sind. Für die Einlagerung ist relevant, dass mindestens die GHS-Kennzeichnung dauerhaft am Gebinde verbleibt – der ADR-Gefahrzettel kann für die reine Lagerung entfernt werden, ist für einen etwaigen Weitertransport jedoch wieder anzubringen bzw. zu erneuern.

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Kennzeichnung im Lager

Fazit

Die GHS-Kennzeichnung im Lager und die ADR-Kennzeichnung im Transport folgen unterschiedlichen Logiken und Rechtsgrundlagen, ergänzen sich aber im Ablauf vom Wareneingang bis zur Lagerung. Eine durchgängige, korrekte Kennzeichnung – auch nach Umfüllvorgängen – ist Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten im Gefahrstofflager.


Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachkundige Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall.