Benzin im Reservekanister, Propangasflasche für den Campingkocher, Farbreste vom Renovieren, Laptop mit Lithium-Akku: Ohne es zu wissen, transportieren die meisten Menschen regelmäßig Gefahrgüter in ihrem Auto. Was nach ADR Recht ist und was nicht – erklärt dieser Artikel.

Die Privatpersonen-Ausnahme: ADR 1.1.3.1 (a)

ADR Abschnitt 1.1.3.1 (a) befreit Privatpersonen von den meisten ADR-Anforderungen, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Die Güter sind für den persönlichen oder privaten Gebrauch, für Haus-, Sport- oder Freizeitaktivitäten bestimmt
  2. Die Behälter sind für den Einzelhandel verpackt und sicher gegen Austritt
  3. Die Mengenbeschränkungen werden eingehalten

Was Privatpersonen transportieren dürfen

Stoff UN-Nr. Erlaubt? Bedingung
Benzin im Reservekanister UN 1203 Ja Max. 60 L, geeigneter dichter Kanister
Diesel im Reservekanister UN 1202 Ja Max. 60 L, geeigneter dichter Kanister
Propanflasche (Camping) UN 1978 Ja Flasche geschlossen, Ventilschutz
Campinggas-Kartusche UN 1950 Ja Originalverpackung, dicht
Farbreste (lösemittelhaltig) UN 1263 Ja Dicht verschlossen, Einzelhandelsgebinde
Laptop (Lithium-Akku ≤ 100 Wh) UN 3481 Ja SV 188 gilt, normaler Reisegebrauch
Autobatterie (Blei) UN 2794 Ja SV 598 gilt, aufrecht und gesichert
Feuerlöscher (Haushalt) UN 1044 Ja Originalzustand, gesichert
Feuerwerkskörper F1/F2 (Silvester) UN 0336 Ja, eingeschränkt Nur zur eigenen Verwendung, Kleinmengen

Was auch Privatpersonen nicht transportieren dürfen

Mindestpflichten, die immer gelten – auch für Privatpersonen

Die Privatpersonen-Ausnahme befreit von vielen ADR-Anforderungen – aber nicht von allem. Folgendes gilt immer:

Grenzfälle: Wann endet die Privatausnahme?

Praktische Tipps für Privatpersonen

Fazit

Privatpersonen genießen im ADR eine weitgehende Ausnahme – aber sie sind nicht vogelfrei. Dichte Behälter, sichere Lagerung und das Meiden extremer Gefahrgüter sind die wesentlichen Pflichten. Wer diese einhält, bewegt sich im Rahmen des erlaubten privaten Transports.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich ist ADR 1.1.3.1 in der gültigen Fassung.