Tausende von Lkws fahren täglich auf RoRo-Fähren (Roll-on/Roll-off) und Ro-Pax-Fähren – von Kiel nach Göteborg, von Rostock nach Trelleborg, von Dover nach Calais. Wenn ein Lkw Gefahrgüter geladen hat, trifft er beim Betreten des Schiffs auf ein neues Regelwerk: den IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code). Was gilt wann, und welche zusätzlichen Anforderungen gelten an Bord?
Wechsel des Regelwerks am Kai
| Bereich | Vorschrift |
|---|---|
| Straße zum Hafen | ADR |
| Hafengelände (abhängig von nationaler Regelung) | ADR + Hafenordnung |
| An Bord des Schiffs | IMDG-Code |
| Straße am Zielhafen | ADR des Ziellandes |
Kompatibilität: ADR und IMDG
ADR und IMDG basieren beide auf dem UN-Modellregelwerk – UN-Nummern, Gefahrklassen und Gefahrzettel sind weitgehend identisch. Ein nach ADR korrekt gekennzeichnetes Versandstück ist in der Regel auch nach IMDG korrekt gekennzeichnet. Der Frachtbrief nach ADR 5.4.1 entspricht weitgehend den IMDG-Dokumentationsanforderungen für Ro-Ro-Fähren (SOLAS-Dangerous Goods Manifest).
Besondere Anforderungen für Fahrzeuge an Bord
Wenn ein Gefahrgut-Lkw auf ein RoRo-Schiff fährt, gelten nach IMDG und SOLAS besondere Anforderungen:
- Meldepflicht: Der Verlader/Reederei muss die Gefahrgüter im Schiffsmanifest (Dangerous Goods Manifest) anmelden – spätestens beim Einchecken
- Motor abstellen: Fahrzeugmotor muss an Bord abgestellt sein (Ausnahme: Kühltransporte mit laufendem Aggregat – besondere Genehmigung)
- Fahrzeug verlassen: Fahrer müssen das Fahrzeugdeck verlassen – Aufenthalt während der Überfahrt nur in Passagierbereichen erlaubt
- Ventilationen: Fahrzeugdecks müssen während der Überfahrt belüftet sein
- Stellplatz: Die Reederei weist Gefahrgutfahrzeugen bestimmte Stellplätze zu (z. B. im Freien auf dem Oberdeck bei bestimmten Klassen)
Tunnelcodes und Fährrouten
Der Tunnelcode eines Stoffes gilt für Straßentunnel – er hat keine direkte Bedeutung für Fähren. Aber: Wenn eine Route über eine Fähre gewählt wird, um einen gesperrten Straßentunnel zu umgehen (z. B. Eurotunnel bei ADR-Tunnelcode B), muss trotzdem die IMDG-Konformität sichergestellt sein.
Flüssiggastanker und Chemikalientanker: Anderes Regime
Tankschiffe (Massenguttransport flüssiger Gefahrgüter) unterliegen dem IGC-Code (Flüssiggastanker) oder dem IBC-Code (Chemikalientanker) – nicht dem IMDG-Code. Diese hochspezialisierten Schiffe und ihre Ladungen sind nicht Gegenstand dieses Artikels.
Praktische Checkliste für Fährentransporte
- Reederei beim Buchungsvorgang über Gefahrgüter informieren
- Dangerous Goods Declaration / IMDG-konformes Begleitpapier vorbereiten
- UN-Nummern, Klassen und Mengen für das Schiffsmanifest bereitstellen
- Besondere Anforderungen der Reederei (Stellplatzregelungen) erfragen
- Fahrzeugdeck nach Anweisung verlassen
Fazit
Die meisten RoRo-Fährentransporte mit ADR-konformen Fahrzeugen sind unkompliziert – die Systeme sind kompatibel. Der entscheidende Schritt ist die Anmeldung bei der Reederei. Wer das Gefahrgut verschweigt, riskiert die Sicherheit des gesamten Schiffs – und begeht eine Straftat nach Seerecht.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR und IMDG-Code (aktuelle Ausgabe) sowie SOLAS.