Tausende von Lkws fahren täglich auf RoRo-Fähren (Roll-on/Roll-off) und Ro-Pax-Fähren – von Kiel nach Göteborg, von Rostock nach Trelleborg, von Dover nach Calais. Wenn ein Lkw Gefahrgüter geladen hat, trifft er beim Betreten des Schiffs auf ein neues Regelwerk: den IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code). Was gilt wann, und welche zusätzlichen Anforderungen gelten an Bord?

Wechsel des Regelwerks am Kai

Bereich Vorschrift
Straße zum Hafen ADR
Hafengelände (abhängig von nationaler Regelung) ADR + Hafenordnung
An Bord des Schiffs IMDG-Code
Straße am Zielhafen ADR des Ziellandes

Kompatibilität: ADR und IMDG

ADR und IMDG basieren beide auf dem UN-Modellregelwerk – UN-Nummern, Gefahrklassen und Gefahrzettel sind weitgehend identisch. Ein nach ADR korrekt gekennzeichnetes Versandstück ist in der Regel auch nach IMDG korrekt gekennzeichnet. Der Frachtbrief nach ADR 5.4.1 entspricht weitgehend den IMDG-Dokumentationsanforderungen für Ro-Ro-Fähren (SOLAS-Dangerous Goods Manifest).

Besondere Anforderungen für Fahrzeuge an Bord

Wenn ein Gefahrgut-Lkw auf ein RoRo-Schiff fährt, gelten nach IMDG und SOLAS besondere Anforderungen:

Tunnelcodes und Fährrouten

Der Tunnelcode eines Stoffes gilt für Straßentunnel – er hat keine direkte Bedeutung für Fähren. Aber: Wenn eine Route über eine Fähre gewählt wird, um einen gesperrten Straßentunnel zu umgehen (z. B. Eurotunnel bei ADR-Tunnelcode B), muss trotzdem die IMDG-Konformität sichergestellt sein.

Flüssiggastanker und Chemikalientanker: Anderes Regime

Tankschiffe (Massenguttransport flüssiger Gefahrgüter) unterliegen dem IGC-Code (Flüssiggastanker) oder dem IBC-Code (Chemikalientanker) – nicht dem IMDG-Code. Diese hochspezialisierten Schiffe und ihre Ladungen sind nicht Gegenstand dieses Artikels.

Praktische Checkliste für Fährentransporte

Fazit

Die meisten RoRo-Fährentransporte mit ADR-konformen Fahrzeugen sind unkompliziert – die Systeme sind kompatibel. Der entscheidende Schritt ist die Anmeldung bei der Reederei. Wer das Gefahrgut verschweigt, riskiert die Sicherheit des gesamten Schiffs – und begeht eine Straftat nach Seerecht.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR und IMDG-Code (aktuelle Ausgabe) sowie SOLAS.