Neben der klassischen Wechselflasche zum Flaschentausch gibt es eine zweite, technisch andere Lösung für die Gasversorgung im Wohnmobil: die fest eingebaute Gastankflasche (umgangssprachlich oft „Alugas“ nach einem bekannten Hersteller, auch unter dem Namen „TravelMate“ bekannt). Sie wird nicht getauscht, sondern an speziell ausgerüsteten LPG-Tankstellen direkt nachgefüllt. Diese Bauart hatte in der Vergangenheit wiederkehrend rechtliche Unklarheiten ausgelöst – heute ist die Rechtslage bei korrekter Zertifizierung klar.
Schritt 1: Wechselflasche vs. Gastankflasche – der grundlegende Unterschied
| Eigenschaft | Wechselflasche (z. B. 11 kg Propanflasche) | Gastankflasche (fest eingebaut) |
|---|---|---|
| Entnahme aus dem Fahrzeug | Ja, zum Tausch an Tankstelle/Baumarkt | Nein, nur mit Werkzeug demontierbar |
| Befüllung | Durch Austausch der ganzen Flasche | Direktes Nachfüllen an LPG-Zapfsäule wie beim Auto |
| ADR-rechtliche Einstufung | UN1965/UN1978, klassische Druckgasflasche | „Gasdruckbehälter zur Selbstbetankung“ – wird zum Gastank |
| TÜV-Prüfintervall | 10 Jahre (wie jede Druckgasflasche) | Eigene, herstellerspezifische Prüfvorgaben |
Schritt 2: Die zentrale rechtliche Voraussetzung – CE und pi-Zertifizierung
Die in der Vergangenheit diskutierte Unsicherheit wurde durch eine klare Feststellung aufgelöst: Der Einbau von Gastankflaschen mit gültiger CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung (Druckgeräte-Zertifizierung nach europäischer Druckgeräterichtlinie) ist zulässig – dies wurde auch durch das Kraftfahrtbundesamt bestätigt. Ohne diese Zertifizierung besteht dagegen erhebliche Rechtsunsicherheit:
| Zertifizierungsstatus | Rechtliche Lage |
|---|---|
| CE- und pi-zertifizierte Gastankflasche, fachgerecht eingebaut | Zulässig, vom Kraftfahrtbundesamt bestätigt |
| Nicht zertifizierte oder selbst umgebaute Lösung | Rechtlich angreifbar, mögliche Probleme bei TÜV und im Schadensfall |
| Wechsel zwischen Gastank und „normaler“ Wechselflasche vor TÜV-Termin, um Mängel zu verschleiern | Wird in Foren beschrieben, ist aber riskant und stellt eine bewusste Umgehung der Prüfung dar |
Schritt 3: TÜV-Eintragung und Prüfbuch
Beim Einbau einer Gastankflasche gilt – wie bei jeder Gasanlage im Wohnmobil – die Pflicht zur Gasprüfung nach DVGW G 607 (siehe Artikel zur Gasanlage im Wohnmobil):
- Die Gastankflasche und ihre Komponenten werden mit Seriennummer im Prüfbuch („gelbes Heft“) dokumentiert
- Eine Prüfplakette wird am Fahrzeug angebracht
- Ohne Prüfbuch und gültige Prüfung darf die Anlage nicht genutzt werden – auch nicht bei nachträglichem Einbau durch einen Vorbesitzer ohne Dokumentation
Schritt 4: Die Selbstbetankung an der LPG-Tankstelle – was gilt rechtlich?
Der entscheidende praktische Vorteil der Gastankflasche ist die Befüllung an gewöhnlichen LPG-Tankstellen, wie sie auch für Autogas-Fahrzeuge genutzt werden:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Wer darf befüllen | Der Fahrzeugführer selbst, mit passendem Adapter für die Zapfpistole |
| Ortsbewegliche Wechselflaschen an Tankstellen selbst befüllen | Nicht zulässig – gewöhnliche, lose Gasflaschen dürfen an LPG-Tankstellen in Deutschland nicht eigenständig nachgefüllt werden |
| Fest eingebaute Gastankflasche (zertifiziert) | Befüllung an der LPG-Zapfsäule zulässig, In- und Ausland |
| Tankfüllstand | Wie bei Autogas wird üblicherweise nur bis ca. 80 % befüllt (Sicherheitsabstand für Temperaturausdehnung) |
Schritt 5: Reines Propan vs. Tankstellen-Gemisch – die Ruß-Diskussion
An LPG-Tankstellen wird üblicherweise ein Autogas-Gemisch aus Propan und Butan verkauft, während im Baumarkt reines Propan in Flaschen erhältlich ist. In Camping-Foren wird häufig diskutiert, ob der höhere Butananteil des Tankstellengases zu stärkerer Rußbildung an Gaskühlschrank-Brennern und Kaminrohren führt:
- Butan erzeugt beim Verbrennen tendenziell etwas mehr Ruß als reines Propan
- Bei Gaskühlschränken (Absorberprinzip) wird häufiger gereinigtes Brennerbild empfohlen (zwei- bis dreimal jährlich)
- Kompressorkühlschränke (ohne Gasbetrieb) sind von dieser Diskussion nicht betroffen
- Gasfilter können gegen allgemeine Verunreinigungen helfen, gegen Ruß selbst sind sie wenig wirksam
Schritt 6: Versicherungsfragen bei nicht fachgerechtem Einbau
In Diskussionen wird häufig vor einem Verlust des Versicherungsschutzes bei nicht fachgerecht eingebauten Gastankflaschen gewarnt. Bei ordnungsgemäßem Einbau einer zertifizierten Anlage (CE/pi-Kennzeichnung, korrekte TÜV-Eintragung) stellt der Gasbetrieb nach übereinstimmender Einschätzung kein besonderes zusätzliches Sicherheitsrisiko dar – Probleme entstehen vor allem durch uneinheitliche Auffassungen verschiedener Prüfstellen oder durch eigenmächtige, nicht zertifizierte Umbauten.
Schritt 7: Häufige Fehler
- Gastankflasche ohne CE/pi-Zertifizierung eingebaut oder umgebaut
- Vor dem TÜV-Termin die Gastankflasche ausgebaut und durch eine normale Flasche ersetzt, um Prüfungsfragen zu vermeiden
- Versuch, eine lose Wechselflasche eigenständig an der LPG-Zapfsäule zu befüllen – das ist in Deutschland nicht zulässig
- Keine regelmäßige Reinigung der Brenner bei Gaskühlschrank trotz Tankstellengas-Nutzung
- Fehlendes oder unvollständiges Prüfbuch nach Fahrzeugübernahme von einem Vorbesitzer
Entscheidungsbaum: Gastankflasche – was muss ich beachten?
Gastankflasche im Wohnmobil nutzen oder einbauen?
│
├─ Zertifizierung prüfen:
│ ├─ CE + pi-Zertifizierung vorhanden? → Einbau zulässig
│ └─ Keine Zertifizierung → Rechtsunsicherheit, nicht empfohlen
│
├─ TÜV-Eintragung und Prüfbuch vorhanden?
│ └─ Nein → Vor Nutzung nachholen lassen
│
├─ Befüllung:
│ ├─ Fest eingebauter, zertifizierter Gastank → LPG-Tankstelle nutzbar
│ └─ Lose Wechselflasche → NICHT an Tankstelle selbst befüllen,
│ nur Flaschentausch
│
└─ Bei Gaskühlschrank-Nutzung mit Tankstellengas:
Regelmäßige Reinigung von Brenner/Kaminrohr (2-3x/Jahr)
Fazit
Fest eingebaute Gastankflaschen sind bei korrekter CE- und pi-Zertifizierung eine vom Kraftfahrtbundesamt bestätigte, zulässige Alternative zur klassischen Wechselflasche und bieten den praktischen Vorteil der Selbstbetankung an LPG-Tankstellen. Entscheidend ist die lückenlose Dokumentation im Prüfbuch und die regelmäßige Gasprüfung. Lose Wechselflaschen dürfen dagegen in Deutschland nicht eigenständig an Tankstellen nachgefüllt werden – hier bleibt nur der klassische Flaschentausch.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich sind DVGW-Arbeitsblatt G 607, die europäische Druckgeräterichtlinie sowie die jeweils aktuellen Feststellungen des Kraftfahrtbundesamtes.