Es überrascht viele: Der Feuerlöscher, den man kauft, um sich vor Gefahren zu schützen, ist selbst Gefahrgut im Sinne des ADR. Der Grund ist einfach – jeder Feuerlöscher steht unter Druck, enthält also ein komprimiertes Treibmittel (Stickstoff, CO₂ oder Druckluft), das ihn zu einem Druckgefäß der Klasse 2 macht. Für den Versandhandel mit Wohnmobilzubehör, Camping-Sicherheitsausstattung oder Werkstattbedarf ist das ein praxisrelevantes, aber durch eine großzügige Sondervorschrift gut handhabbares Thema.

Schritt 1: Stoff identifizieren – warum ist ein Feuerlöscher Gefahrgut?

Feuerlöschertyp Treibmittel UN-Nr. Klasse
ABC-Pulverlöscher Stickstoff oder Druckluft als Treibgas UN1044 2
Schaumlöscher Stickstoff oder CO₂ als Treibgas UN1044 2
CO₂-Löscher (Kohlendioxid-Löscher) CO₂ ist selbst Löschmittel und Druckgas UN1044 2
Fettbrandlöscher (Brandklasse F) Stickstoff als Treibgas UN1044 2
Löschspray (kleine Druckdose, Haushaltsformat) Treibgas in Aerosoldose UN1044 oder UN1950 je nach Bauart 2

Schritt 2: Tabelle A – Kerndaten UN1044

Parameter Wert
UN-Nummer UN1044
Offizielle Benennung FEUERLÖSCHER
Klasse 2
Klassifizierungscode 5A (nicht entzündbar, nicht giftig)
Gefahrzettel 2.2 (grüne Gasflasche) – ggf. entbehrlich bei SV 594
Transportkategorie 3
Tunnelcode (–)
Sondervorschriften 594
Verpackungsanweisung P003

Schritt 3: Sondervorschrift 594 – die zentrale Erleichterung

Sondervorschrift 594 (ADR Kapitel 3.3) ist der Grund, warum der Feuerlöscherversand in der Praxis meist unkompliziert ist:

Voraussetzung nach SV 594 Konsequenz
Feuerlöscher entspricht den anerkannten technischen Bauvorschriften (z. B. DIN EN 3 für tragbare Feuerlöscher) und ist verkehrsfähig Vereinfachte Transportbedingungen gegenüber dem allgemeinen Klasse-2-Standard
Versandstück ist gegen unbeabsichtigtes Auslösen geschützt (z. B. Transportsicherung am Auslösehebel) Pflichtbestandteil – ohne Sicherung kein Versand nach SV 594 zulässig
Korrekte Kennzeichnung als „FEUERLÖSCHER“ Ersetzt die übliche UN-Nummer/Gefahrzettel-Kennzeichnung in vielen Fällen, sofern die Aufschrift in Buchstaben von mindestens 12 mm Höhe erfolgt

Praxisbedeutung: Ein neuer, unbenutzter Feuerlöscher mit intakter Transportsicherung (Plombe am Auslösehebel) kann unter SV 594 mit der einfachen Aufschrift „FEUERLÖSCHER“ auf der Außenverpackung versendet werden – ohne die volle Klasse-2-Gefahrzettel-Pflicht. Das macht den Versandhandel mit Camping- und Werkstattzubehör erheblich einfacher als bei anderen Druckgasprodukten.

Schritt 4: Was bei beschädigten oder bereits benutzten Feuerlöschern gilt

Zustand Versandfähigkeit
Neu, originalverplombt, Manometer im grünen Bereich SV 594 anwendbar – unkomplizierter Versand
Bereits einmal benutzt, aber wieder befüllt und neu geprüft (Wiederbefüllung) SV 594 anwendbar, wenn alle Bauvorschriften weiterhin erfüllt sind und die Prüfplakette aktuell ist
Druckverlust, Manometer zeigt roten Bereich Fragwürdiger Versandfall – Gerät funktionsuntüchtig, eher Entsorgung als Versand sinnvoll
Beschädigtes Gehäuse, Korrosion am Druckbehälter Nicht versandfähig – Berstgefahr des Druckbehälters; fachgerechte Entsorgung über Feuerlöscher-Prüfunternehmen

Schritt 5: Die wiederkehrende Prüfpflicht des Feuerlöschers selbst

Unabhängig von der Versandfrage gilt für den Feuerlöscher als Sicherheitsausrüstung eine eigene, wiederkehrende Prüfpflicht (in der Praxis meist alle 2 Jahre, teils herstellerabhängig):

Schritt 6: Versandhandel-Praxis für Wohnmobilzubehör

Online-Shops für Camping- und Wohnmobilzubehör verkaufen Feuerlöscher als Standardartikel. Für die ADR-konforme Abwicklung gilt:

Schritt 7: Häufige Fehler

Entscheidungsbaum: Darf ich meinen Feuerlöscher versenden?

Feuerlöscher versenden?
│
├─ Zustand prüfen:
│   ├─ Druckverlust oder Gehäuseschaden?
│   │   └─ NICHT versenden – fachgerecht entsorgen
│   └─ Intakt, Manometer im grünen Bereich
│
├─ Normgerecht (z.B. DIN EN 3) und baumustergeprüft?
│   └─ Ja → SV 594 anwendbar
│
├─ Transportsicherung am Auslösehebel vorhanden/intakt?
│   └─ Ja → Versand möglich:
│       • Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER" (≥12mm Schrift)
│       • Keine volle Klasse-2-Gefahrzettel-Pflicht nötig
│
└─ Großhandelsversand mehrerer Stück?
    └─ Freimengenrechnung prüfen (siehe Artikel 1.000-Punkte-Regel)

Muster-Kennzeichnung (Versandkarton, SV 594)

FEUERLÖSCHER
(Mindestbuchstabenhöhe 12 mm, gut sichtbar auf Außenverpackung)
Absender: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Empfänger: [Name, Straße, PLZ, Ort]

Fazit

Ein Feuerlöscher ist tatsächlich selbst Gefahrgut – UN1044, Klasse 2 – weil er unter Druck steht. Sondervorschrift 594 macht den Versand in der Praxis aber unkompliziert: Bei intakter Transportsicherung und normgerechtem Gerät reicht die einfache Kennzeichnung „FEUERLÖSCHER“ auf dem Versandkarton, ohne die volle Klasse-2-Gefahrzettel-Pflicht. Beschädigte oder druckentlastete Geräte sollten dagegen nicht mehr versendet, sondern fachgerecht entsorgt werden.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich ist ADR 2025 in der jeweils gültigen Fassung.