Das Beförderungspapier ist das wichtigste Dokument im Gefahrguttransport. Es identifiziert die Ladung, informiert Einsatzkräfte im Unfall und belegt die Compliance des Absenders. Fehlende oder fehlerhafte Einträge gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei BAG-Kontrollen. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, was ins Beförderungspapier gehört.
Wann ist ein Beförderungspapier erforderlich?
Ein Beförderungspapier nach ADR 5.4.1 ist erforderlich, wenn:
- Gefahrgüter über den Freigrenzen nach 1.1.3.6 transportiert werden, oder
- Keine Freimengenausnahme gilt (z. B. Klasse 1 ohne Ausnahme), oder
- Die Verpackungsanweisung oder Sondervorschrift ein Beförderungspapier ausdrücklich vorschreibt
Nicht erforderlich bei: LQ-Transport, EQ-Transport, Privatpersonen-Ausnahme, Freimengen unterschritten.
Die Pflichtangaben nach ADR 5.4.1.1 – in der richtigen Reihenfolge
Die Angaben für jeden Stoff müssen in folgender Reihenfolge im Beförderungspapier stehen:
- UN-Nummer mit dem Präfix UN (z. B. UN 1203)
- Offizielle Benennung für die Beförderung in Großbuchstaben (z. B. BENZIN)
- Hauptgefahrklasse (z. B. 3)
- Klassifizierungscode (bei Klasse 2: z. B. 2F; bei anderen Klassen: fakultativ aber empfohlen)
- Verpackungsgruppe mit Präfix VG oder PG (z. B. II)
- Anzahl und Beschreibung der Versandstücke (z. B. „3 Kanister à 20 L“)
- Gesamtmenge des Gefahrguts (in kg oder L)
- Name und Anschrift des Absenders
- Name und Anschrift des Empfängers
- Tunnelbeschränkungscode in runden Klammern (z. B. (D/E))
Zusätzliche Angaben je nach Situation
- Für radioaktive Stoffe: Kategorie, Transportindex, Aktivität
- Für Gefahrgüter, für die ein Sicherheitsplan nach 1.10 erforderlich ist: „HOCHGEFÄHRLICH“
- Für leere, nicht gereinigte Verpackungen: Hinweis „LEER, zuletzt befördert: [Stoff]“
- Für begrenzte Mengen (wenn doch dokumentiert): Angabe „LQ“
Mustereinträge für häufige Güter
| Stoff | Eintrag im Beförderungspapier |
|---|---|
| Benzin | UN 1203 BENZIN, 3, VG II, 3 Kanister à 20 L, 60 L, Absender: …, Empfänger: …, (D/E) |
| Natronlauge 30% | UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, VG III, 2 Kanister à 10 L, 20 L, Absender: …, Empfänger: …, (–) |
| Propan | UN 1978 PROPAN, 2, 2F, 2 Flaschen à 11 kg, 22 kg, Absender: …, Empfänger: …, (B/D) |
| Lithium-Ionen-Akkus (> 100 Wh) | UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, VG II, 10 Pakete, 50 kg, Absender: …, Empfänger: …, (–) |
Sprache des Beförderungspapiers
Das Beförderungspapier muss in einer Amtssprache des Absenderlandes ausgestellt sein. Bei grenzüberschreitenden Transporten muss es zusätzlich ins Englische, Französische oder Deutsche übersetzt sein, falls der Fahrer die Sprache des Absenderlandes nicht versteht. In der Praxis: Deutsch genügt für Transporte innerhalb Deutschlands und in deutschsprachige Nachbarländer.
Mitführpflicht im Fahrzeug
Das Beförderungspapier muss während der gesamten Fahrt im Fahrzeug mitgeführt werden und dem Fahrer zugänglich sein. Bei elektronischen Beförderungsdokumenten muss die BAG-Kontrolle darauf zugreifen können.
Häufige Fehler
- UN-Nummer-Präfix „UN“ fehlt (nur „1203″ statt „UN 1203″)
- Benennung in Kleinbuchstaben (muss in Großbuchstaben oder deutlich hervorgehoben sein)
- Tunnelbeschränkungscode fehlt
- Verpackungsgruppe fehlt oder falsch (VG II statt III)
- Gesamtmenge fehlt oder nur Stückzahl ohne Volumina
- Absender/Empfänger-Adresse unvollständig
Fazit
Das Beförderungspapier ist kein bürokratisches Ärgernis – es ist die Lebensversicherung der Einsatzkräfte im Unfall. Wer die Reihenfolge der Pflichtangaben kennt und einige Mustereinträge verinnerlicht hat, füllt es schnell und fehlerfrei aus.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich ist ADR 5.4.1 in der gültigen Fassung.