CO₂-Kapseln sind in vielen Anwendungen präsent: Fahrradreifen-Notfüller, Paintball-Marker, Angelausrüstung (Bissanzeiger, Leinenwerfer), Soda-Maker-Kartuschen und Schwimmwesten-Auslöser. Als verdichtetes oder tiefgekühlt verflüssigtes CO₂ fallen sie unter Klasse 2 des ADR – nicht entzündbar, aber mit einer oft unterschätzten Erstickungsgefahr bei Leckagen im geschlossenen Laderaum. Und: Die UN-Nummer hängt vom physikalischen Zustand des Gases ab.

Schritt 1: Stoff identifizieren – UN2187 oder UN1013?

UN-Nr. Benennung Zustand des CO₂ Typisches Produkt
UN1013 KOHLENDIOXID Verdichtet (unter Druck, nicht tiefgekühlt) Standard CO₂-Kapseln für Fahrrad (16 g, 25 g), Soda-Maker, Paintball
UN2187 KOHLENDIOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG Tiefgekühlt verflüssigt (kryogen, unter –56 °C) Industrielle Flüssig-CO₂-Tanks, kryogene Transportbehälter
UN1845 KOHLENDIOXID, FEST (TROCKENEIS) Fest Trockeneis für Lebensmittelkühlung, Versand

Praxisentscheidung: Handelsübliche CO₂-Kapseln für Fahrrad (16 g, 25 g, 74 g), Paintball-Marker (12 g, 88 g, 113 g) und Angel-/Sport-Produkte enthalten CO₂ unter Druck bei Raumtemperatur – das ist UN1013, nicht UN2187. UN2187 betrifft kryogene Anwendungen (sehr niedrige Temperaturen), die in diesem Produktbereich nicht vorkommen. Der Artikel behandelt im Folgenden primär UN1013 als die für Alltagsprodukte relevante Einstufung.

Schritt 2: Tabelle A – Kerndaten UN1013 und UN2187 im Vergleich

Parameter UN1013 (verdichtet) UN2187 (tiefgekühlt, kryogen)
UN-Nummer UN1013 UN2187
Offizielle Benennung KOHLENDIOXID KOHLENDIOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG
Klasse 2 2
Klassifizierungscode 2A (erstickend) 3A (tiefgekühlt, erstickend)
Gefahrzettel Hauptgefahr 2.2 (grüne Gasflasche) 2.2 (grüne Gasflasche)
Transportkategorie 3 3
Tunnelcode (–) (–)
Begrenzte Mengen (LQ) 1 kg 0 – nicht möglich
Freigestellte Mengen (EQ) E0 – nicht möglich E0 – nicht möglich
Verpackungsanweisung P200 P203
Freigrenze nach 1.1.3.6 1.000 kg 1.000 kg

Schritt 3: LQ – 1 kg CO₂ je Innenverpackung (nur UN1013)

Produkt CO₂-Inhalt LQ möglich?
Fahrrad-Notfüller Kapsel 16 g 16 g Ja ✓
Fahrrad-Notfüller Kapsel 25 g 25 g Ja ✓
Fahrrad-Notfüller Kapsel 74 g 74 g Ja ✓
Paintball-Kapsel 12 g (Pistolen-Format) 12 g Ja ✓
Paintball-Kapsel 88 g / 113 g 88 / 113 g Ja ✓
Soda-Maker-Kartusche (425 g) 425 g Ja ✓
Gastronomieflasche CO₂ (2 kg) 2.000 g Nein ✗ – volle ADR-Pflicht

Alle handelsüblichen Kapseln und Patronen für Sport und Freizeit liegen weit unter 1 kg CO₂-Inhalt. LQ ist für den gesamten Einzelhandels- und Versandhandelsbereich problemlos anwendbar.

Schritt 4: EQ – nicht möglich (E0)

Sowohl für UN1013 als auch für UN2187 ist E0 eingetragen. Freigestellte Mengen sind generell nicht möglich – auch nicht für die kleinsten 12-g-Kapseln. EQ entfällt vollständig.

Schritt 5: Die Erstickungsgefahr – die wichtigste Sicherheitsinformation für Fahrer

CO₂ ist nicht giftig und nicht brennbar, verdrängt aber in hoher Konzentration den Sauerstoff in der Atemluft. Im geschlossenen Laderaum kann sich bei Leckagen CO₂ gefährlich anreichern:

CO₂-Konzentration in der Luft Wirkung auf den Menschen
unter 0,1 % (Normalluft: 0,04 %) Keine Wirkung
1–3 % Erhöhte Atemfrequenz, leichtes Unwohlsein
3–5 % Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsverlust
5–8 % Bewusstseinstrübung, Ohnmachtsgefahr
über 10 % Bewusstlosigkeit, lebensbedrohlich

Für Fahrer mit CO₂-Kapseln im Laderaum gelten folgende Maßnahmen aus den Schriftlichen Weisungen:

Schritt 6: CO₂ und Trockeneis (UN1845) – Zusammentransport und Erstickungspotenzial

CO₂-Kapseln (UN1013) und Trockeneis (UN1845, Klasse 9) können zusammen transportiert werden – kein ADR-Zusammeladeverbot zwischen diesen beiden Einträgen. Jedoch:

Schritt 7: Häufige Fehler

Entscheidungsbaum: Was gilt für meinen Transport?

CO₂-Kapseln / Angelpatronen transportieren?
│
├─ Physikalischer Zustand des CO₂:
│   ├─ Raumtemperatur, unter Druck (Standard-Kapsel)?
│   │   └─ UN1013 – verdichtet
│   ├─ Tiefgekühlt, kryogen (< –56 °C)?
│   │   └─ UN2187 – tiefgekühlt verflüssigt → LQ nicht möglich!
│   └─ Fest (Trockeneis)?
│       └─ UN1845, Klasse 9 – anderes Regelwerk
│
├─ Für UN1013: CO₂-Inhalt je Einzelkapsel ≤ 1 kg?
│   ├─ Ja (alle Standardkapseln bis ca. 600 g) → LQ möglich:
│   │   • LQ-Raute auf Außenkarton
│   │   • Max. 30 kg Außenverpackung
│   │   • Kein Beförderungspapier ✓
│   └─ Nein (> 1 kg, z.B. Gastroflasche 2 kg) → Volle ADR-Pflicht
│
└─ Gesamtmenge CO₂ > 1.000 kg?
    └─ Volle ADR-Pflicht:
        • Beförderungspapier: UN1013, 2, 2A
        • Gefahrzettel 2.2 auf Versandstück
        • Schriftliche Weisungen (Erstickungsgefahr!)
        • Freigrenze: 1.000 kg

Muster-Beförderungspapier (volle ADR-Pflicht, UN1013)

UN1013 KOHLENDIOXID, 2, 2A,
50 kg CO₂, 2.000 Kapseln à 25 g in 100 Kartons
Absender: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Empfänger: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Tunnelbeschränkungscode: (–)

Fazit

CO₂-Kapseln für Fahrrad, Paintball und Angelausrüstung sind UN1013 (nicht UN2187 – das ist die kryogene Variante). Klasse 2.2, LQ mit 1 kg je Kapsel deckt alle Handelsformate ab. EQ ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die wichtigste Praxisinformation für alle, die CO₂-Kapseln transportieren: Erstickungsgefahr durch CO₂-Anreicherung im Laderaum ist real – Laderaum nach dem Transport belüften bevor man einsteigt.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich ist ADR 2025 in der jeweils gültigen Fassung.