CO₂-Kapseln sind in vielen Anwendungen präsent: Fahrradreifen-Notfüller, Paintball-Marker, Angelausrüstung (Bissanzeiger, Leinenwerfer), Soda-Maker-Kartuschen und Schwimmwesten-Auslöser. Als verdichtetes oder tiefgekühlt verflüssigtes CO₂ fallen sie unter Klasse 2 des ADR – nicht entzündbar, aber mit einer oft unterschätzten Erstickungsgefahr bei Leckagen im geschlossenen Laderaum. Und: Die UN-Nummer hängt vom physikalischen Zustand des Gases ab.
Schritt 1: Stoff identifizieren – UN2187 oder UN1013?
| UN-Nr. | Benennung | Zustand des CO₂ | Typisches Produkt |
|---|---|---|---|
| UN1013 | KOHLENDIOXID | Verdichtet (unter Druck, nicht tiefgekühlt) | Standard CO₂-Kapseln für Fahrrad (16 g, 25 g), Soda-Maker, Paintball |
| UN2187 | KOHLENDIOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG | Tiefgekühlt verflüssigt (kryogen, unter –56 °C) | Industrielle Flüssig-CO₂-Tanks, kryogene Transportbehälter |
| UN1845 | KOHLENDIOXID, FEST (TROCKENEIS) | Fest | Trockeneis für Lebensmittelkühlung, Versand |
Praxisentscheidung: Handelsübliche CO₂-Kapseln für Fahrrad (16 g, 25 g, 74 g), Paintball-Marker (12 g, 88 g, 113 g) und Angel-/Sport-Produkte enthalten CO₂ unter Druck bei Raumtemperatur – das ist UN1013, nicht UN2187. UN2187 betrifft kryogene Anwendungen (sehr niedrige Temperaturen), die in diesem Produktbereich nicht vorkommen. Der Artikel behandelt im Folgenden primär UN1013 als die für Alltagsprodukte relevante Einstufung.
Schritt 2: Tabelle A – Kerndaten UN1013 und UN2187 im Vergleich
| Parameter | UN1013 (verdichtet) | UN2187 (tiefgekühlt, kryogen) |
|---|---|---|
| UN-Nummer | UN1013 | UN2187 |
| Offizielle Benennung | KOHLENDIOXID | KOHLENDIOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG |
| Klasse | 2 | 2 |
| Klassifizierungscode | 2A (erstickend) | 3A (tiefgekühlt, erstickend) |
| Gefahrzettel Hauptgefahr | 2.2 (grüne Gasflasche) | 2.2 (grüne Gasflasche) |
| Transportkategorie | 3 | 3 |
| Tunnelcode | (–) | (–) |
| Begrenzte Mengen (LQ) | 1 kg | 0 – nicht möglich |
| Freigestellte Mengen (EQ) | E0 – nicht möglich | E0 – nicht möglich |
| Verpackungsanweisung | P200 | P203 |
| Freigrenze nach 1.1.3.6 | 1.000 kg | 1.000 kg |
Schritt 3: LQ – 1 kg CO₂ je Innenverpackung (nur UN1013)
| Produkt | CO₂-Inhalt | LQ möglich? |
|---|---|---|
| Fahrrad-Notfüller Kapsel 16 g | 16 g | Ja ✓ |
| Fahrrad-Notfüller Kapsel 25 g | 25 g | Ja ✓ |
| Fahrrad-Notfüller Kapsel 74 g | 74 g | Ja ✓ |
| Paintball-Kapsel 12 g (Pistolen-Format) | 12 g | Ja ✓ |
| Paintball-Kapsel 88 g / 113 g | 88 / 113 g | Ja ✓ |
| Soda-Maker-Kartusche (425 g) | 425 g | Ja ✓ |
| Gastronomieflasche CO₂ (2 kg) | 2.000 g | Nein ✗ – volle ADR-Pflicht |
Alle handelsüblichen Kapseln und Patronen für Sport und Freizeit liegen weit unter 1 kg CO₂-Inhalt. LQ ist für den gesamten Einzelhandels- und Versandhandelsbereich problemlos anwendbar.
Schritt 4: EQ – nicht möglich (E0)
Sowohl für UN1013 als auch für UN2187 ist E0 eingetragen. Freigestellte Mengen sind generell nicht möglich – auch nicht für die kleinsten 12-g-Kapseln. EQ entfällt vollständig.
Schritt 5: Die Erstickungsgefahr – die wichtigste Sicherheitsinformation für Fahrer
CO₂ ist nicht giftig und nicht brennbar, verdrängt aber in hoher Konzentration den Sauerstoff in der Atemluft. Im geschlossenen Laderaum kann sich bei Leckagen CO₂ gefährlich anreichern:
| CO₂-Konzentration in der Luft | Wirkung auf den Menschen |
|---|---|
| unter 0,1 % (Normalluft: 0,04 %) | Keine Wirkung |
| 1–3 % | Erhöhte Atemfrequenz, leichtes Unwohlsein |
| 3–5 % | Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsverlust |
| 5–8 % | Bewusstseinstrübung, Ohnmachtsgefahr |
| über 10 % | Bewusstlosigkeit, lebensbedrohlich |
Für Fahrer mit CO₂-Kapseln im Laderaum gelten folgende Maßnahmen aus den Schriftlichen Weisungen:
- Nach dem Transport: Laderaum nach dem Öffnen erst belüften lassen, nicht sofort einsteigen
- Bei Leckagegeruch / Zischen: Laderaum sofort verlassen, belüften, keine offenen Flammen (CO₂ selbst nicht brennbar, aber andere Gase könnten vorhanden sein)
- Erster Eindruck vor dem Einsteigen: Wenn große Mengen CO₂ vorhanden sind, ist kein Geruch wahrnehmbar – CO₂ ist geruchlos. CO₂-Warndetektor empfehlenswert bei regelmäßigen CO₂-Transporten
Schritt 6: CO₂ und Trockeneis (UN1845) – Zusammentransport und Erstickungspotenzial
CO₂-Kapseln (UN1013) und Trockeneis (UN1845, Klasse 9) können zusammen transportiert werden – kein ADR-Zusammeladeverbot zwischen diesen beiden Einträgen. Jedoch:
- Trockeneis sublimiert und gibt kontinuierlich CO₂-Gas ab
- Zusammen mit CO₂-Kapseln erhöht sich das Erstickungsrisiko im Laderaum erheblich
- Bei Kombination: Belüftung des Laderaums besonders wichtig, CO₂-Menge dokumentieren
Schritt 7: Häufige Fehler
- UN1013 und UN2187 verwechselt – handelsübliche Kapseln sind UN1013 (nicht kryogen)
- UN1013 und UN1845 (Trockeneis) verwechselt – beide CO₂, aber verschiedene Aggregatzustände und Klassen (Klasse 2 vs. Klasse 9)
- Erstickungsgefahr im Laderaum unterschätzt oder nicht in Schriftlichen Weisungen erwähnt
- EQ auf CO₂-Kapseln angewendet – E0, nicht möglich
- Große CO₂-Flaschen (2 kg, 5 kg) für Gastronomie über LQ transportiert – Grenze 1 kg überschritten
Entscheidungsbaum: Was gilt für meinen Transport?
CO₂-Kapseln / Angelpatronen transportieren?
│
├─ Physikalischer Zustand des CO₂:
│ ├─ Raumtemperatur, unter Druck (Standard-Kapsel)?
│ │ └─ UN1013 – verdichtet
│ ├─ Tiefgekühlt, kryogen (< –56 °C)?
│ │ └─ UN2187 – tiefgekühlt verflüssigt → LQ nicht möglich!
│ └─ Fest (Trockeneis)?
│ └─ UN1845, Klasse 9 – anderes Regelwerk
│
├─ Für UN1013: CO₂-Inhalt je Einzelkapsel ≤ 1 kg?
│ ├─ Ja (alle Standardkapseln bis ca. 600 g) → LQ möglich:
│ │ • LQ-Raute auf Außenkarton
│ │ • Max. 30 kg Außenverpackung
│ │ • Kein Beförderungspapier ✓
│ └─ Nein (> 1 kg, z.B. Gastroflasche 2 kg) → Volle ADR-Pflicht
│
└─ Gesamtmenge CO₂ > 1.000 kg?
└─ Volle ADR-Pflicht:
• Beförderungspapier: UN1013, 2, 2A
• Gefahrzettel 2.2 auf Versandstück
• Schriftliche Weisungen (Erstickungsgefahr!)
• Freigrenze: 1.000 kg
Muster-Beförderungspapier (volle ADR-Pflicht, UN1013)
UN1013 KOHLENDIOXID, 2, 2A, 50 kg CO₂, 2.000 Kapseln à 25 g in 100 Kartons Absender: [Name, Straße, PLZ, Ort] Empfänger: [Name, Straße, PLZ, Ort] Tunnelbeschränkungscode: (–)
Fazit
CO₂-Kapseln für Fahrrad, Paintball und Angelausrüstung sind UN1013 (nicht UN2187 – das ist die kryogene Variante). Klasse 2.2, LQ mit 1 kg je Kapsel deckt alle Handelsformate ab. EQ ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die wichtigste Praxisinformation für alle, die CO₂-Kapseln transportieren: Erstickungsgefahr durch CO₂-Anreicherung im Laderaum ist real – Laderaum nach dem Transport belüften bevor man einsteigt.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich ist ADR 2025 in der jeweils gültigen Fassung.