ADR Gefahrgut: Chlor (UN 1017) – Transport für Schwimmbäder und Wasserwerke
Chlor ist das Standarddesinfektionsmittel für Trinkwasser und Schwimmbäder und wird in Deutschland täglich in Tonnenmengen zu Wasserwerken, Kläranlagen und Freizeitbädern transportiert. Dabei handelt es sich um einen der gefährlichsten Stoffe im ADR: Chlorgas (UN 1017) ist hochgiftig, stark ätzend und wurde im Ersten Weltkrieg als Kampfgas eingesetzt. Der Transport unterliegt den strengsten ADR-Anforderungen.
Einstufung nach ADR
| Form | UN-Nr. | Bezeichnung | Klasse | Code | Kemler | Tunnelcode |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Chlorgas (verflüssigt unter Druck) | UN 1017 | CHLOR | 2 | 2TC | 265 | B(D) |
Kemler-Zahl 265: 2 = Gas, 6 = giftig, 5 = oxidierend (Chlor ist ein starkes Oxidationsmittel). Der Tunnelcode B(D) bedeutet: Tunnel der Kategorie B und D sind gesperrt – praktisch alle relevanten Autobahntunnel in Deutschland.
Physikalisch-chemische Gefahren
- Hochgiftig: LC₅₀ bei Ratten: 293 ppm (1h). MAK-Wert: 0,5 ppm. Bereits 1 ppm verursacht Schleimhautreizung.
- Stark ätzend: Beschädigt Atemwege, Augen und Haut – Lungenödem bei Inhalation möglich
- Oxidierend: Chlor unterhält Brände und entzündet viele organische Stoffe spontan
- Schwerer als Luft: Chlorgas sammelt sich in Senken, Kellern und Kanaleinläufen
- Gelblich-grüne Farbe und stechender Geruch: Erkennbar, aber Warnschwelle liegt weit über dem Grenzwert
Transportformen: Flaschen, Fässer und Tankfahrzeuge
Chlor wird in verschiedenen Gebinden transportiert:
- Stahlflaschen (40–50 kg Chlor): Für kleine Schwimmbäder und Labore
- Fässer (1.000 kg Chlor): Für mittelgroße Verbraucher
- Tankfahrzeuge (10–90 t Chlor): Für Chemiewerke und große Wasserwerke
Für alle Mengen gilt: volle ADR-Pflicht ab der ersten Einheit, da Chlor in Transportkategorie 0 fällt – es gibt keine Freimengenregelung.
Anforderungen an Tankfahrzeuge
- Spezialtankfahrzeuge aus kohlenstoffarmem Stahl oder mit säurefester Auskleidung
- Keine Aluminium- oder Kupferteile im Produktkontakt (Chlor reagiert mit diesen Metallen)
- Doppelwandige Tanks oder Sicherheitshülle empfohlen
- Drucktanks, ausgelegt für mindestens 10 bar
- Fahrzeuge der Klasse EX/III oder speziell zugelassene Chlortankfahrzeuge
Sicherheitsplan nach ADR 1.10
Chlor fällt als hochgefährlicher Stoff unter die Anforderungen von ADR 1.10 – es ist in der Tabelle der hochgefährlichen Güter gelistet. Das bedeutet: Der Beförderer und das transportierende Unternehmen müssen einen Sicherheitsplan erstellen, der Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstahl und Missbrauch enthält. Chlor gilt als potenzielles Mittel zur Herstellung improvisierter Waffen – die Sicherheitsanforderungen sind entsprechend hoch.
Unfallmaßnahmen
- Sofortiger Rückzug aus dem Gefahrenbereich (Chlorgas ist schwerer als Luft – bergauf flüchten)
- Bereich großräumig absperren (500 m oder mehr bei größeren Mengen)
- Kein Betreten ohne umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug
- Feuerwehr und Giftnotruf sofort alarmieren
- Bei Verschüttung auf Gewässer: Wasserschutzpolizei und Umweltbehörde benachrichtigen
Häufige Fehler in der Praxis
- Tunnelcode nicht beachtet: B(D)-Beschränkung führt zu erheblichen Routenänderungen, die nicht eingeplant wurden.
- Kein Sicherheitsplan: Viele kleinere Transportunternehmen, die Chlorflaschen liefern, wissen nicht von der Sicherheitsplanpflicht.
- Falsche Materialien: Aluminiumventile oder Kupferleitungen im Chlorkontakt.
- Keine Vollschutzausrüstung im Fahrzeug: Die schriftlichen Weisungen fordern spezifische PSA, die fehlt.
Fazit
Chlor ist ein Stoff, bei dem der Transport buchstäblich lebenswichtig ist – für die Trinkwasserversorgung – und gleichzeitig lebensbedrohlich sein kann, wenn er unkontrolliert austritt. Keine andere Stoffgruppe im Alltags-ADR-Transport kombiniert so hohe gesellschaftliche Relevanz mit so extremer Gefährlichkeit. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Fahrzeug, Fahrer und Organisation.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR und GGVSEB in der gültigen Fassung.