Beim Versand von Lithium‑Ionen‑Batterien musst du sie als Gefahrgut der Klasse 9 betrachten und je nach Art, Leistung, Zustand und Transportweg unterschiedliche Vorschriften einhalten. Grundfragen vor dem Versand Klär zuerst diese Punkte: Art: Einzelner Akku (UN 3480) oder im/mit Gerät (UN 3481)? Energie: Wattstunden pro Batterie (z.B. ≤ 100 WhWeiterlesen

Einstufung, Risiken und Transportpraxis Warum Lithiumbatterien besonders kritisch sind Lithiumbatterien weisen: hohe Energiedichte Brand- und Kurzschlussrisiken schwierige Löschbarkeit auf und werden daher streng reguliert. Einstufung nach ADR Gängige UN-Nummern: UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten Zuordnung: Gefahrgutklasse 9 Typische Transportanforderungen spezielle Verpackungen Kurzschlussschutz Kennzeichnungspflichten Dokumentation FazitWeiterlesen