Haushalts-Bleichmittel mit Natriumhypochlorit (NaOCl) ist eines der verbreitetsten Haushaltschemikalien – und ein Stoff, der in der ADR-Praxis häufig falsch eingestuft wird: Es ist keine Klasse 5.1 (Oxidationsmittel), sondern Klasse 8 (ätzend). Ab einer NaOCl-Konzentration von 5 % gilt ADR. Das kritische Praxisrisiko: Wenn Bleichmittel und saure Reiniger gemeinsam transportiert werden, kann bei einem Unfall Chlorgas entstehen.

Schritt 1: Stoff identifizieren – UN1791 und die Konzentrationsschwelle

NaOCl-Konzentration ADR-Status UN-Nr. VG Typisches Produkt
< 5 % NaOCl Kein Gefahrgut Viele Supermarkt-Bleichmittel (3–4 %)
5–16 % NaOCl Gefahrgut UN1791 III Gewerbliche Wäschebleiche, Schwimmbad-Klorix (10–12 %)
> 16 % NaOCl Gefahrgut UN1791 II Industriebleiche, konzentrierte Desinfektion

Wichtiger Hinweis zu Supermarkt-Produkten: Handelsübliche Bleichmittel (z. B. Domestos Classic, günstige Eigenmarken) enthalten in Deutschland typischerweise 3–5 % NaOCl. Viele Produkte liegen damit gerade noch unter der ADR-Grenze von 5 % und sind kein Gefahrgut. Gewerbliche Varianten und Schwimmbad-Produkte liegen dagegen bei 10–14 % – diese sind UN1791 VG III. Die genaue Konzentration ist dem Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 3) zu entnehmen.

Schritt 2: Tabelle A – alle Kerndaten UN1791

Parameter VG III (5–16 % NaOCl) VG II (> 16 % NaOCl)
UN-Nummer UN1791 UN1791
Offizielle Benennung HYPOCHLORITLÖSUNG
Klasse 8 8
Klassifizierungscode C9 C9
Gefahrzettel 8 8
Transportkategorie 3 2
Tunnelcode (–) (–)
Begrenzte Mengen (LQ) 5 L 1 L
Freigestellte Mengen (EQ) E1 (1 ml / 30 ml) E2 (10 ml / 500 ml)
Verpackungsanweisung P001 P001
Freigrenze nach 1.1.3.6 1.000 L 333 L

Klasse 8, nicht Klasse 5.1: Natriumhypochlorit-Lösung wirkt zwar oxidierend, wird aber im ADR als ätzender Stoff (Klasse 8) klassifiziert. Der Gefahrzettel ist die weiß-schwarze Raute mit der ätzenden Hand (Klasse 8), nicht das gelbe Oxidationsmittel-Symbol (Klasse 5.1).

Schritt 3: LQ – 5 L je Flasche (VG III)

Flaschengröße Inhalt LQ möglich? (VG III, 5-L-Grenze)
Flasche 750 ml 750 ml Ja ✓
Flasche 1 L 1.000 ml Ja ✓
Flasche 2 L 2.000 ml Ja ✓
Flasche 5 L 5.000 ml Ja ✓ (genau Grenze)
Kanister 10 L 10.000 ml Nein ✗ – volle ADR-Pflicht

Für den Einzelhandels- und Gastronomiebereich mit Flaschen bis 5 L ist LQ VG III komfortabel anwendbar. Industriegebinde (10-L-Kanister, Großkanister) erfordern volle ADR-Pflicht.

Schritt 4: Das Chlorgas-Risiko – das wichtigste Sicherheitsthema

Das gefährlichste Szenario beim Transport von Bleichmittel ist die Zusammenladung mit sauren Produkten. Wenn Natriumhypochlorit-Lösung und eine Säure bei einem Unfall in Kontakt kommen, entsteht sofort Chlorgas (Cl₂):

NaOCl + HCl → NaCl + H₂O + Cl₂ ↑
Chlorgas: stechend-beißender Geruch, grün-gelb, schwerer als Luft, bereits ab 1 ppm reizend, ab 25 ppm gefährlich, ab 50 ppm lebensbedrohlich.

Kombination Risiko Praxisregel
UN1791 (Bleichmittel) + UN1789 (Salzsäure) Chlorgasbildung Niemals zusammen!
UN1791 + Essigsäure / Zitronensäure (sauer) Chlorgasbildung (langsamer) Nicht zusammen lagern/transportieren
UN1791 + NH₃-haltige Reiniger (Ammoniak) Chloramin-Bildung (giftig) Nicht zusammen!
UN1791 + UN1824 (NaOH, alkalisch) Kein akutes Reaktionsrisiko Beide Klasse 8, prüfen
UN1791 + Klasse 3 (brennbare Flüssigkeiten) Kein Chlorgas, aber Brandunterstützung Zusammeladeverbot prüfen

Schritt 5: ADR-Zusammeladeverbot Klasse 8 und Klasse 5.1

UN1791 ist Klasse 8. Das ADR-Zusammeladeverbot nach Tabelle 7.5.2.1 zwischen Klasse 8 und anderen Klassen ergibt kein generelles Verbot gegenüber anderen Klasse-8-Stoffen. Jedoch gilt die allgemeine Pflicht nach ADR 7.5.2: Güter dürfen nicht zusammengeladen werden, wenn sie bei einem Unfall miteinander gefährlich reagieren könnten. Diese allgemeine Pflicht erfasst Bleichmittel + Säuren auch ohne spezifisches Tabellen-Verbot.

Schritt 6: Häufige Fehler

Entscheidungsbaum: Was gilt für mein Bleichmittel?

Bleichmittel / Hypochloritlösung transportieren?
│
├─ NaOCl-Konzentration aus SDB?
│   ├─ < 5 % → Kein Gefahrgut ✓
│   ├─ 5–16 % → UN1791, Klasse 8, VG III → LQ 5 L
│   └─ > 16 % → UN1791, Klasse 8, VG II → LQ 1 L
│
├─ LQ-Prüfung (VG III):
│   ├─ Flasche ≤ 5 L → LQ möglich:
│   │   • LQ-Raute auf Außenkarton, max. 30 kg ✓
│   └─ Flasche > 5 L → Volle ADR-Pflicht
│
├─ Mitladung prüfen:
│   └─ Saure Reiniger (HCl, Essigsäure), Ammoniak im selben Fahrzeug?
│       └─ Chlorgasrisiko → Niemals zusammen transportieren!
│
└─ Volle ADR-Pflicht wenn nötig:
    • Beförderungspapier: UN1791, 8, VG III
    • Gefahrzettel 8 auf Versandstück (weiß-schwarz, ätzende Hand)
    • Schriftliche Weisungen (Chlorgas-Hinweis)
    • Freigrenze VG III: 1.000 L

Muster-Beförderungspapier (volle ADR-Pflicht, VG III)

UN1791 HYPOCHLORITLÖSUNG, 8, VG III,
100 L, 50 Flaschen à 2 L in 25 Kartons à 2 Flaschen
Absender: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Empfänger: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Tunnelbeschränkungscode: (–)

Fazit

Haushalts-Bleichmittel (Hypochloritlösung) ist UN1791, Klasse 8 (nicht 5.1!) – der Gefahrzettel zeigt die ätzende Hand, nicht das Oxidationsmittel-Symbol. Ab 5 % NaOCl gilt ADR; darunter kein Gefahrgut. LQ mit 5 L (VG III) deckt alle handelsüblichen Flaschen bis 5 L ab. Das absolut kritischste Praxisthema: Bleichmittel niemals zusammen mit sauren Reinigern oder Salzsäure transportieren – Chlorgasbildung ist lebensgefährlich.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich ist ADR 2025 in der jeweils gültigen Fassung.