Das LQ-System nach ADR Kapitel 3.4 ist eine der wichtigsten Erleichterungsregelungen für den Transport von Gefahrgütern in kleinen Verbraucherverpackungen. Es erlaubt, Alltagsprodukte wie Reinigungsmittel, Kosmetika und Kleinsttmengen Chemikalien ohne viele ADR-Formalitäten zu transportieren – wenn bestimmte Bedingungen strikt eingehalten werden. Dieser Artikel erklärt, was das LQ-System ist, was es erlaubt und wo die häufigsten Fehler liegen.
Was ist das LQ-System?
Begrenzte Mengen (LQ – Limited Quantities) sind kleine Mengen gefährlicher Güter in Innenverpackungen, die in Außenverpackungen zusammengefasst werden. Die Idee: Handelsübliche Verbraucherprodukte in kleinen Einheiten (z. B. 500-ml-Flasche Reiniger, 100-g-Dose Lack) stellen bei korrekter Verpackung nur ein geringes Risiko dar – und sollen daher vereinfacht transportiert werden können.
Voraussetzungen für das LQ-System
Damit das LQ-System gilt, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Innenbehälter-Mengenbegrenzung: Die Menge je Innenbehälter darf den in Spalte 7a der Tabelle A (ADR Teil 3) angegebenen LQ-Wert nicht überschreiten (z. B. 1 L für viele Klasse-3-Stoffe)
- Außenverpackungs-Gewichtsbegrenzung: Die Bruttomasse je Außenverpackung darf 30 kg nicht überschreiten
- Kennzeichnung der Außenverpackung: Das LQ-Kennzeichen (Raute mit „Y“ oder leer) muss auf der Außenverpackung angebracht sein
- Verpackungsqualität: Die Verpackung muss ausreichend robust sein (kein Auslaufen bei normalem Transport)
Das LQ-Kennzeichen
Das LQ-Kennzeichen ist eine auf der Spitze stehende Raute (Diamantform) mit weißem Hintergrund und schwarzem Rand. In der Mitte steht die Aufschrift „limited quantity“ oder das Symbol. Ab einem Bruttogewicht von 30 kg Außenverpackung muss das Kennzeichen mindestens 100 × 100 mm groß sein.
Wichtig: Das LQ-Kennzeichen ersetzt den Gefahrzettel auf der Außenverpackung – es wird kein Klasse-3-Gefahrzettel auf dem Karton benötigt. Die Innenbehälter müssen jedoch ordnungsgemäß sein.
Was entfällt beim LQ-Transport?
- Beförderungspapier nach ADR 5.4.1 (entfällt vollständig)
- UN-zugelassene Außenverpackung (keine UN-Zulassung für die Außenverpackung erforderlich)
- Orangetafeln am Fahrzeug
- Schriftliche Weisungen
- ADR-Bescheinigung des Fahrers
Was auch beim LQ-Transport gilt
- LQ-Kennzeichen auf jeder Außenverpackung
- Ladungssicherung (Verpackungen müssen im Fahrzeug nicht umfallen)
- ADR-1.3-Unterweisung des Fahrers
- Grundlegende Brandschutzausrüstung (Feuerlöscher bei entzündbaren Stoffen)
LQ-Werte: Wie viel darf rein?
| Klasse / Stoff (Beispiele) | Max. Innenbehältermenge |
|---|---|
| Klasse 3, VG II (Aceton, Benzin) | 1 L |
| Klasse 3, VG III (Diesel, Lacke VG III) | 5 L |
| Klasse 8, VG II (Salzsäure 10–25%) | 1 L |
| Klasse 8, VG III (Natronlauge 5–30%) | 5 L |
| Klasse 9 (UN 3077, VG III) | 5 L oder 5 kg |
| Klasse 2 (Aerosole, UN 1950) | 1 L |
Häufige Fehler
- LQ-Kennzeichen fehlt auf der Außenverpackung
- Innenbehältermenge überschritten (z. B. 2-L-Flasche für VG-II-Stoff)
- Außenverpackung schwerer als 30 kg brutto
- Beförderungspapier wird trotzdem erstellt – aber falsch (mit LQ braucht es keines)
- LQ-System auf Stoffe angewendet, für die kein LQ-Wert in Tabelle A eingetragen ist (Spalte 7a = 0 bedeutet: kein LQ möglich)
Fazit
Das LQ-System ist eine elegante Erleichterung für den Transport handelsüblicher Verbraucherprodukte – aber kein Freifahrtschein. Das LQ-Kennzeichen muss sitzen, die Mengengrenzen müssen eingehalten werden und die ADR-1.3-Unterweisung bleibt Pflicht. Wer das System korrekt anwendet, spart erheblichen Dokumentations- und Kennzeichnungsaufwand.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich ist ADR Kapitel 3.4 in der gültigen Fassung.