Ist Altöl Gefahrgut? – Was Kfz-Werkstätten beim Abtransport wissen müssen

In jeder Kfz-Werkstatt, bei jedem Ölwechsel fällt es an: Altöl aus Motor, Getriebe, Hydraulik und Bremse. Einmal im Sammelkanister, stellt sich die Frage, ob der Abtransport zur Entsorgungsanlage ein Gefahrguttransport ist. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an – auf den Zustand des Öls, seine Kontamination und die transportierte Menge. Dieser Artikel klärt, wann Altöl Gefahrgut ist und was dann gilt.

Frisches Öl vs. Altöl: Die ADR-Einstufung

Stoff UN-Nr. Bezeichnung Klasse VG
Frisches Mineralöl (Motoröl, Hydrauliköl, Getriebeöl) UN 1268 ERDÖLDESTILLATE, N.A.G. 3 III
Altöl (gebraucht, nicht kontaminiert) UN 1268 ERDÖLDESTILLATE, N.A.G. 3 III
Altöl (kontaminiert mit Fremdstoffen / umweltgefährdend) UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. 9 III
Altöl mit Wasseranteil oder Emulsion UN 1270 ERDÖL (ROHÖL) 3 III

Die Einstufung von Altöl als UN 1268 (Klasse 3) oder UN 3077 (Klasse 9) hängt primär von seiner Kontamination ab. Reines gebrauchtes Motoröl ohne signifikante Fremdstoffanteile bleibt Klasse 3. Altöl mit Schwermetallen, PCB, halogenierten Lösemitteln oder anderen Schadstoffen wird als umweltgefährdender Stoff nach Klasse 9 eingestuft.

Wann ist Altöl kein Gefahrgut?

Altöl ist dann nicht (oder weniger) gefahrgutpflichtig, wenn:

Für den typischen Kfz-Betrieb, der seine Altölkanister selbst zur Entsorgungsanlage bringt: Bei Mengen unter 1.000 Litern pro Fahrt ist die Freigrenze meistens eingehalten – die volle ADR-Pflicht entfällt, aber Mindestpflichten (Gefahrzettel, Sicherung der Kanister) bleiben.

Abfallrecht: Das Altölgesetz und die NachwV

Altöl ist in Deutschland zugleich gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 13 02 05* für mineralölbasierte Motoröle ohne Chlor). Es gilt parallel zum ADR:

Wie bei Asbesttransporten gilt: ADR-Beförderungspapier und Begleitschein nach NachwV sind zwei verschiedene Dokumente – beide müssen mitgeführt werden.

Selbstanlieferung vs. gewerbliche Abholung

Kontaminiertes Altöl: Der Sonderfall PCB/PCT

Altöle, die mehr als 50 ppm polychlorierte Biphenyle (PCB) oder polychlorierte Terphenyle (PCT) enthalten, unterliegen besonders strengen Anforderungen nach der PCB/PCT-Verordnung. Solche Öle dürfen nicht mit normalem Altöl gemischt werden und müssen separat entsorgt werden. Transport und Entsorgung bedürfen behördlicher Genehmigung.

Bremsflüssigkeit: Klasse 9, nicht Klasse 3

Bremsflüssigkeit (Polyglykol-Basis) wird häufig mit Mineralölen verwechselt. Sie ist jedoch kein Mineralöl und fällt unter UN 3082 (Klasse 9, umweltgefährdend) oder bei manchen Formulierungen unter andere Einträge. Auch Bremsflüssigkeit als Altöl (verbrauchte Bremsflüssigkeit) muss korrekt klassifiziert werden.

Häufige Fehler in der Praxis

Praxistipp: Checkliste für Werkstätten

Fazit

Altöl ist in fast allen Kfz-Werkstätten, auf Bauernhöfen und in Industriebetrieben ein alltäglicher Abfall – und häufig ein unterschätztes Gefahrgut. Die doppelte Pflicht aus ADR und Abfallrecht macht den Altöltransport zu einem der rechtlich komplexesten Alltagsvorgänge. Wer die Grundregeln kennt – Freimengen prüfen, Klasse bestimmen, beide Dokumente mitführen – hat den Transport im Griff.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR, AltölV, KrWG und NachwV in der gültigen Fassung.