Ein Paket mit Lithium-Akkus wird per Kurierdienst vom Versender abgeholt, auf der Straße zum Flughafen gebracht und dann per Flugzeug ins Ausland geliefert. Welche Vorschriften gelten für welchen Teil der Reise? Die Antwort ist nicht trivial – und Fehler bei der Deklaration können ein Flugzeug gefährden.
Zwei Regelwerke, ein Transport
| Verkehrsträger | Vorschrift | Herausgeber | Anwendungsbereich |
|---|---|---|---|
| Straße | ADR | UNECE | Europäische Straße |
| Luftfracht | IATA DGR (Dangerous Goods Regulations) | IATA | Weltweit, alle Fluggesellschaften |
| Luftfracht (staatlich) | ICAO TI (Technical Instructions) | ICAO | Völkerrechtliche Grundlage der IATA DGR |
Grundsatz: Jeder Abschnitt nach seiner Vorschrift
Für den Straßentransport zum Flughafen gilt das ADR. Sobald das Versandstück in das Luftfrachtregime übergeht, gilt die IATA DGR. Das klingt einfach – ist aber in der Praxis komplex, weil die Verpackungsanforderungen, Mengengrenzen und Deklarationspflichten beider Regelwerke erheblich voneinander abweichen können.
Die wichtigsten Unterschiede ADR vs. IATA DGR
| Kriterium | ADR | IATA DGR |
|---|---|---|
| Lithium-Akkus (in Gerät, ≤ 100 Wh) | SV 188 erlaubt, vereinfacht | Sektion II (vereinfacht), aber Stückzahlbegrenzung |
| Lithium-Akkus (> 100 Wh) | Volle ADR-Pflicht | Sektion IB oder IA, nur Frachtflugzeug |
| Trockeneis (CO₂ fest) | UN 1845, Kat. 3, 1.000 kg Freigrenze | Max. 2,5 kg je Paket Passagiermaschine |
| Aerosole (UN 1950) | SV 190, 333 kg Freigrenze | Max. 0,5 kg je Stück, begrenzte Menge je Paket |
| Verpackungsanforderungen | UN-Zulassung nach P-Vorschriften | UN-Zulassung + luftfrachtspezifische Prüfungen |
| Kennzeichnung | Gefahrzettel nach ADR | IATA-Gefahrzettel (ähnlich, aber eigene Formate) |
Der Absender muss beide Vorschriften kennen
Wer Gefahrgut als multimodales Gut (Straße + Luft) aufgibt, muss beim Verpacken und Deklarieren sicherstellen, dass die Sendung für beide Verkehrsträger konform ist. Das bedeutet in der Praxis: Die strengere der beiden Vorschriften bestimmt die Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen. Da die IATA DGR in vielen Punkten strenger ist als das ADR, richtet sich die Verpackung in der Regel nach IATA.
Shippers Declaration for Dangerous Goods (SDDG)
Für Luftfrachtsendungen mit Gefahrgütern (außer Ausnahmen) muss eine Shipper’s Declaration for Dangerous Goods ausgefüllt werden – das luftfrachteigene Pendant zum ADR-Beförderungspapier. Dieses Dokument muss in englischer Sprache ausgefüllt werden und ist für Straßentransporte nicht erforderlich.
Häufige Fehler im kombinierten Transport
- Sendung für Straßentransport korrekt vorbereitet, aber IATA-Mengengrenzen überschritten
- ADR-Gefahrzettel auf der Sendung, aber kein IATA-Gefahrzettel
- Trockeneis-Menge für Straße korrekt, aber zu viel für Passagierflugzeug
- Lithium-Akkus nach SV 188 für Straße korrekt, aber IATA Sektion II nicht geprüft
- Keine Shipper’s Declaration für die Luftfracht
Fazit
Kombinierte Straße-Luft-Transporte erfordern Kenntnis beider Regelwerke. Der Absender muss beim Verpacken und Deklarieren die strengere der beiden Vorschriften anwenden – in der Praxis meist die IATA DGR. Wer regelmäßig Gefahrgut per Luftfracht versendet, sollte eine IATA-DGR-Schulung absolvieren und ggf. einen zugelassenen Luftfrachtgefahrgutspediteur einschalten.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR und IATA DGR in den jeweils gültigen Fassungen.