Die Verpackungsgruppe (VG) ist eines der grundlegendsten Konzepte im ADR. Sie gibt den Gefährdungsgrad eines Stoffs an – von VG I (höchste Gefahr) bis VG III (geringe Gefahr) – und hat direkte Auswirkungen auf die Verpackungsanforderungen, die Freimengenberechnung, die Kennzeichnung und die Transportkategorie. Wer Verpackungsgruppen versteht, versteht die Logik des ADR.

Was bedeuten die drei Verpackungsgruppen?

Verpackungsgruppe Bedeutung Gefährdungsgrad
VG I (Gruppe I, PG I) Stoffe mit hoher Gefahr Höchste Gefahr – strengste Anforderungen
VG II (Gruppe II, PG II) Stoffe mit mittlerer Gefahr Mittlere Gefahr – erhöhte Anforderungen
VG III (Gruppe III, PG III) Stoffe mit geringer Gefahr Geringe Gefahr – Basisanforderungen

Welche Klassen haben Verpackungsgruppen?

Nicht alle Klassen kennen Verpackungsgruppen:

Wie wird die Verpackungsgruppe bestimmt?

Die Verpackungsgruppe ist in Tabelle A (ADR Teil 3, Spalte 4) für jeden Stoff angegeben. Wenn ein Stoff unter einer N.A.G.-Eintragung (nicht anderweitig genannt) eingestuft wird, muss die VG nach den Kriterien des jeweiligen ADR-Kapitels bestimmt werden.

Klasse 3: Flammpunkt und Siedepunkt entscheiden

Kriterium VG I VG II VG III
Flammpunkt < 23 °C < 23 °C 23–60 °C
Siedepunkt ≤ 35 °C > 35 °C
Beispiele Diethylether, Pentan Aceton, Benzin, Toluol Diesel, Lacke VG III

Klasse 8: Ätzwirkung auf Haut entscheidet

Kriterium VG I VG II VG III
Einwirkzeit bis zur Vollnekrose ≤ 3 Minuten 3–60 Minuten > 60 Minuten (aber noch ätzend)
Beispiele Fluorwasserstoffsäure Salzsäure 10–25% Essigsäure < 10%

Konsequenzen der Verpackungsgruppe

Die VG beeinflusst alle wesentlichen ADR-Parameter:

Praktisches Beispiel: Natronlauge

Häufige Fehler

Fazit

Die Verpackungsgruppe ist der Schlüssel zur ADR-Einstufung. Sie entscheidet über Verpackung, Freimengen und Transportkategorie. Wer für jeden transportierten Stoff die VG kennt und korrekt anwendet, hat das wichtigste ADR-Konzept verstanden.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich ist das ADR in der gültigen Fassung.