Im ADR-Transport trägt fast alles eine Kennzeichnung: die Verpackung, der Container, der Lkw. Doch wann ist welches Kennzeichen Pflicht? Viele Verwechslungen entstehen zwischen Gefahrzettel und Großzettel, zwischen Orangetafel mit Nummern und leerer Orangetafel. Dieser Artikel schafft Klarheit.
Ebenen der Kennzeichnung
Das ADR kennt drei Kennzeichnungsebenen:
- Versandstück (Verpackung): Gefahrzettel + UN-Nummer + Versandbezeichnung
- Großcontainer / Tankcontainer: Großzettel + UN-Nummer-Tafel
- Fahrzeug: Orangefarbene Warntafeln (Tankfahrzeuge: mit Kemler-Zahl/UN-Nummer)
Der Gefahrzettel: Für Versandstücke
Der Gefahrzettel (hazard label) wird auf einzelnen Versandstücken (Dosen, Kanister, Kartons, Fässer) angebracht. Er ist eine auf der Spitze stehende Quadratform (Raute) mit mindestens 100 × 100 mm. Auf kleinen Versandstücken kann er kleiner sein – muss aber lesbar bleiben.
| Klasse | Gefahrzettelfarbe | Symbol |
|---|---|---|
| 1 (Explosivstoffe) | Orange | Bombe / Flamme |
| 2.1 (Entzündbare Gase) | Rot | Flamme |
| 2.2 (Nicht entflammbare Gase) | Grün | Gasflasche |
| 2.3 (Giftige Gase) | Weiß | Totenkopf |
| 3 (Entzündbare Flüssigkeiten) | Rot | Flamme |
| 4.1 | Weiß/Rot gestreift | Flamme |
| 5.1 (Oxidierend) | Gelb | Flamme über Kreis |
| 6.1 (Giftig) | Weiß | Totenkopf mit Knochen |
| 6.2 (Infektiös) | Weiß | Biohazard-Symbol |
| 7 (Radioaktiv) | Weiß/Gelb | Dreiflügel-Symbol |
| 8 (Ätzend) | Schwarz/Weiß | Korrodierende Hand und Metall |
| 9 (Verschiedenes) | Weiß/Schwarz gestreift | Sieben vertikale Streifen |
Der Großzettel: Für Container und Tankcontainer
Der Großzettel (placard) ist das vergrößerte Äquivalent des Gefahrzettels für Container, Tankcontainer und MEGC. Mindestgröße: 250 × 250 mm. Farben und Symbole sind identisch mit dem Gefahrzettel, aber deutlich größer. Großzettel werden angebracht auf:
- Container (alle vier Außenwände)
- Tankcontainer (alle vier Seiten)
- MEGC (Multiple-Element-Gas-Container)
Orangefarbene Warntafel: Für Fahrzeuge
Die orangefarbene Warntafel ist ausschließlich für Fahrzeuge (nicht für Versandstücke). Sie gibt es in zwei Varianten:
- Mit Kemler-Zahl und UN-Nummer (Tankfahrzeuge): Obere Hälfte = Kemler-Zahl (Gefahrnummer), untere Hälfte = UN-Nummer. Mindestgröße 400 × 300 mm. Angebracht vorn und hinten am Fahrzeug sowie an der jeweiligen Tankkammer.
- Leer (ohne Eintragungen, Stückgut-Lkw): Wenn Stückgut über den Freigrenzen transportiert wird. Nur vorn und hinten am Fahrzeug. Keine UN-Nummer oder Kemler-Zahl.
UN-Nummer-Tafel: Für Container mit Stückgut
Bei Containern oder Fahrzeugen, die nur einen Stoff transportieren, kann die UN-Nummer zusätzlich auf einem schwarzumrahmten orangen Rechteck (UN-Nummernschild) angebracht werden – ohne Kemler-Zahl.
Häufige Verwechslungen und Fehler
- Gefahrzettel auf dem Fahrzeug statt Orangetafel – falsch, Fahrzeuge bekommen Orangetafeln, keine Gefahrzettel
- Orangetafel auf der Verpackung – falsch, Versandstücke bekommen Gefahrzettel
- Kemler-Zahl und UN-Nummer vertauscht (Kemler oben, UN unten)
- Großzettel zu klein (unter 250 mm) auf Container
- Gefahrzettel abgerieben oder überklebt – Pflicht zur Lesbarkeit gilt
Fazit
Gefahrzettel → Verpackung. Großzettel → Container. Orangetafel → Fahrzeug. Diese drei Grundsätze sind der Kern der ADR-Kennzeichnung. Wer sie verinnerlicht hat und die richtigen Maße kennt, macht bei Kontrollen keinen Fehler.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR Teil 5 und Teil 3 in der gültigen Fassung.