Im ADR-Transport trägt fast alles eine Kennzeichnung: die Verpackung, der Container, der Lkw. Doch wann ist welches Kennzeichen Pflicht? Viele Verwechslungen entstehen zwischen Gefahrzettel und Großzettel, zwischen Orangetafel mit Nummern und leerer Orangetafel. Dieser Artikel schafft Klarheit.

Ebenen der Kennzeichnung

Das ADR kennt drei Kennzeichnungsebenen:

  1. Versandstück (Verpackung): Gefahrzettel + UN-Nummer + Versandbezeichnung
  2. Großcontainer / Tankcontainer: Großzettel + UN-Nummer-Tafel
  3. Fahrzeug: Orangefarbene Warntafeln (Tankfahrzeuge: mit Kemler-Zahl/UN-Nummer)

Der Gefahrzettel: Für Versandstücke

Der Gefahrzettel (hazard label) wird auf einzelnen Versandstücken (Dosen, Kanister, Kartons, Fässer) angebracht. Er ist eine auf der Spitze stehende Quadratform (Raute) mit mindestens 100 × 100 mm. Auf kleinen Versandstücken kann er kleiner sein – muss aber lesbar bleiben.

Klasse Gefahrzettelfarbe Symbol
1 (Explosivstoffe) Orange Bombe / Flamme
2.1 (Entzündbare Gase) Rot Flamme
2.2 (Nicht entflammbare Gase) Grün Gasflasche
2.3 (Giftige Gase) Weiß Totenkopf
3 (Entzündbare Flüssigkeiten) Rot Flamme
4.1 Weiß/Rot gestreift Flamme
5.1 (Oxidierend) Gelb Flamme über Kreis
6.1 (Giftig) Weiß Totenkopf mit Knochen
6.2 (Infektiös) Weiß Biohazard-Symbol
7 (Radioaktiv) Weiß/Gelb Dreiflügel-Symbol
8 (Ätzend) Schwarz/Weiß Korrodierende Hand und Metall
9 (Verschiedenes) Weiß/Schwarz gestreift Sieben vertikale Streifen

Der Großzettel: Für Container und Tankcontainer

Der Großzettel (placard) ist das vergrößerte Äquivalent des Gefahrzettels für Container, Tankcontainer und MEGC. Mindestgröße: 250 × 250 mm. Farben und Symbole sind identisch mit dem Gefahrzettel, aber deutlich größer. Großzettel werden angebracht auf:

Orangefarbene Warntafel: Für Fahrzeuge

Die orangefarbene Warntafel ist ausschließlich für Fahrzeuge (nicht für Versandstücke). Sie gibt es in zwei Varianten:

UN-Nummer-Tafel: Für Container mit Stückgut

Bei Containern oder Fahrzeugen, die nur einen Stoff transportieren, kann die UN-Nummer zusätzlich auf einem schwarzumrahmten orangen Rechteck (UN-Nummernschild) angebracht werden – ohne Kemler-Zahl.

Häufige Verwechslungen und Fehler

Fazit

Gefahrzettel → Verpackung. Großzettel → Container. Orangetafel → Fahrzeug. Diese drei Grundsätze sind der Kern der ADR-Kennzeichnung. Wer sie verinnerlicht hat und die richtigen Maße kennt, macht bei Kontrollen keinen Fehler.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR Teil 5 und Teil 3 in der gültigen Fassung.