Streichhölzer gehören zum Alltag – in der Gastronomie, im Campinghandel, in der Forstwirtschaft, im Outdoor-Bereich und als Werbeartikel. Doch sobald größere Mengen transportiert werden, ist Klasse 4.1 des ADR einschlägig. Was viele nicht wissen: Das ADR kennt nicht eine UN-Nummer für Streichhölzer, sondern vier verschiedene Eintragungen, je nach technischem Typ. Die Wahl der richtigen UN-Nummer ist der erste und wichtigste Schritt – danach folgen Sondervorschrift 293, die Verpackungsanweisung P407, LQ und EQ.

Schritt 1: Welche Art von Streichholz liegt vor?

Das ADR unterscheidet nach der Zündmechanik. Die Sondervorschrift 293 (ADR Kap. 3.3) definiert vier Typen:

Typ Definition nach SV 293 ADR Alltagsbeispiel
Sturmzündhölzer Köpfe mit reibungsempfindlicher Zündzusammensetzung und pyrotechnischer Zusammensetzung; brennen mit kleiner oder ohne Flamme, auch bei Wind und Regen Survival-Streichhölzer, Feuermacher-Sets
Sicherheitszündhölzer Mit dem Heftchen, Briefchen oder der Schachtel kombiniert; nur auf der vorbereiteten Reibfläche der Schachtel entzündbar Haushaltsschachtel, Restaurantstreichhölzer, Streichholzheftchen
Zündhölzer, überall zündbar Auf jeder festen Oberfläche durch Reibung entzündbar (auch „Küchenstreichhölzer“ oder Allzweck-Zündhölzer) Ältere Allzweckzündhölzer, Notfall-Zündhölzer
Wachszündhölzer Sowohl auf vorbereiteter als auch auf fester Oberfläche entzündbar (Übergangsform) Lange Kerzen-Streichhölzer, „Wachsmatch“

Praxisregel: Das übliche Haushalts-Streichholz aus dem Supermarkt ist fast immer ein Sicherheitszündholz (UN 1944). Sturmzündhölzer für Outdoor-Anwendungen, überall zündbare Modelle und Wachszündhölzer sind die Ausnahme – aber im Handel- und Campingversand durchaus relevant.

Schritt 2: Die richtige UN-Nummer zuordnen

Abhängig vom Typ ergibt sich die korrekte UN-Nummer:

UN-Nr. Offizielle Benennung Klasse Klassif.-Code VG Transportkat. Tunnelcode
UN1331 ZÜNDHÖLZER, ÜBERALL ZÜNDBAR 4.1 F1 III 3 (E)
UN1944 SICHERHEITSZÜNDHÖLZER (Heftchen, Briefchen oder Schachteln) 4.1 F1 III 4 (E)
UN1945 WACHSZÜNDHÖLZER 4.1 F1 III 4 (E)
UN2254 STURMZÜNDHÖLZER 4.1 F1 2 (E)

Kritischer Unterschied: UN 1944 und UN 1945 haben Transportkategorie 4 – das bedeutet eine Freigrenze von unbegrenzt im Rahmen der Freimengenrechnung (0 Punkte). UN 1331 ist Transportkategorie 3 (Freigrenze 1.000 kg). UN 2254 (Sturmzündhölzer) ist Transportkategorie 2 (Freigrenze 333 kg) – deutlich strenger.

Schritt 3: Sondervorschrift 293 – Was gilt zusätzlich?

Sowohl UN 1331, UN 1944, UN 1945 als auch UN 2254 verweisen in Tabelle A auf die Sondervorschrift 293. Diese legt besondere Bedingungen für den Transport fest:

Die Sondervorschrift schließt damit eine Lücke, die sich aus der ADR-Klassifizierung allein nicht ergibt: Die Verpackung muss für jeden Typ aktiv vor unbeabsichtigter Auslösung schützen. Für Sturmzündhölzer bedeutet das in der Praxis: feste, verschlossene Außenverpackung, kein loser Transport in offenen Kartons.

Schritt 4: Verpackungsanweisung P407 und Sondervorschrift für Zusammenpackung MP11

Für alle vier Streichholz-Eintragungen gilt die Verpackungsanweisung P407 (ADR 4.1.4.1). P407 ist eine spezifische Anweisung für entzündbare feste Stoffe und Gegenstände wie Streichhölzer. Die wesentlichen Anforderungen:

Die Sondervorschrift für die Zusammenpackung MP11 gilt für alle vier Eintragungen und regelt, mit welchen anderen Gütern die Zündhölzer in einer Außenverpackung zusammengepackt werden dürfen:

Schritt 5: Begrenzte Mengen (LQ) – Freigrenze 5 kg je Innenverpackung

UN 1944 und UN 1945 profitieren von einer LQ-Regelung nach ADR Kapitel 3.4. Der LQ-Wert beträgt 5 kg je Innenverpackung, die Außenverpackung darf maximal 30 kg wiegen:

Bedingung Anforderung LQ (UN 1944 / UN 1945)
Max. Menge je Innenverpackung (Schachtel/Heftchen) 5 kg
Max. Bruttomasse Außenverpackung (Karton) 30 kg
Kennzeichnung Außenverpackung LQ-Rautenzeichen (Diamant-Kennzeichen)
Beförderungspapier Nicht erforderlich
UN-zugelassene Außenverpackung Nicht erforderlich
Orangetafeln am Fahrzeug Nicht erforderlich
ADR-Bescheinigung Fahrer Nicht erforderlich
Schriftliche Weisungen Nicht erforderlich

In der Praxis: Eine handelsübliche Streichholzschachtel enthält typischerweise 40–250 Hölzer mit einem Gesamtgewicht von 20–80 g – weit unter 5 kg. Ein Versandkarton mit 100 solcher Schachteln wiegt ca. 2–8 kg – ebenfalls weit unter 30 kg. Die LQ-Regelung ist damit für den gesamten Einzelhandels- und Versandhandel problemlos anwendbar.

Wichtig für UN 1331 (überall zündbar): Gleicher LQ-Wert (5 kg je Innenverpackung), gleiche Außenverpackungs-Grenze (30 kg).

Für UN 2254 (Sturmzündhölzer): Kein LQ-Wert in Tabelle A eingetragen (LQ = 0) – LQ nicht möglich! Sturmzündhölzer müssen immer nach den vollen ADR-Vorschriften oder der EQ-Regelung transportiert werden.

Schritt 6: Freigestellte Mengen (EQ) – E-Code E1

Für UN 1944 und UN 1945 gilt E-Code E1 – die kleinste Kategorie der freigestellten Mengen:

E-Code Max. je Innenbehälter Max. je Außenverpackung
E1 1 g (Feststoff) 30 g

E1 ist für Streichhölzer praktisch irrelevant – 30 g Gesamtmenge entsprechen vielleicht einer einzigen Streichholzschachtel. EQ kommt für Streichhölzer allenfalls im Laborbereich oder bei Musterversendungen (1–2 Schachteln) in Betracht. Für den normalen Handels- und Versandtransport wird LQ bevorzugt.

Für UN 2254 (Sturmzündhölzer): E-Code ist ebenfalls E1 – auch hier 30 g Gesamtmenge. Für Sturmzündhölzer ist EQ die einzige Mengenbefreiungsoption.

Schritt 7: Freimengenberechnung (Transportkategorie)

Wenn weder LQ noch EQ genutzt werden und das volle ADR gilt, bestimmt die Transportkategorie die Freigrenzen:

UN-Nr. Transportkat. Freigrenze für Freimengenrechnung
UN 1944 4 Unbegrenzt – 0 Punkte, kein Beitrag zur Freimengenrechnung
UN 1945 4 Unbegrenzt – 0 Punkte
UN 1331 3 1.000 kg je Beförderungseinheit
UN 2254 2 333 kg je Beförderungseinheit

Praktische Konsequenz: Sicherheitszündhölzer (UN 1944) und Wachszündhölzer (UN 1945) sind in der Freimengenrechnung ein Nullwert – sie erhöhen den Gesamtwert der Beladung nicht. Sturmzündhölzer und überall zündbare Zündhölzer dagegen schon.

Schritt 8: Kennzeichnung bei voller ADR-Pflicht

Wenn weder LQ noch EQ greift und das volle ADR gilt (z. B. großer Palettentransport Sturmzündhölzer):

Gefahrzettel-Hinweis zu Klasse 4.1: Der Gefahrzettel 4.1 (rot-weiß gestreiftes Feld mit Flamme und der Ziffer 4 unten) weist nach ADR 5.2.2 gleichzeitig auf die entzündbare Eigenschaft hin – ein zusätzlicher Gefahrzettel für „brennbar“ ist nicht erforderlich.

Schritt 9: Tunnelcode (E)

Alle vier Streichholz-Eintragungen haben den Tunnelcode (E). Das bedeutet:

Tunnelkategorie E ist in der Praxis selten – die meisten deutschen Autobahntunnel haben Kategorie B oder C. Streichhölzer stellen beim Tunneltransport damit kein relevantes Hindernis dar.

Schritt 10: Zusammeladeverbot

Streichhölzer (Klasse 4.1) unterliegen dem allgemeinen Zusammeladeverbot nach ADR 7.5.2. Verboten zusammenzuladen (wenn Freimengen überschritten) ist die Kombination mit:

Für alle anderen Kombinationen (z. B. Streichhölzer + Haushaltschemie + Konserven) gelten keine gesonderten Zusammeladeverbote.

Gesamtübersicht: Entscheidungsbaum für den Streichholz-Transport

Frage Wenn ja Wenn nein
Sind es Sturmzündhölzer? → UN 2254, Transportkat. 2, kein LQ möglich, nur EQ (30 g) oder volle ADR-Pflicht ab 333 kg → weiter
Sind es überall zündbare Zündhölzer? → UN 1331, Transportkat. 3, LQ möglich (5 kg/Innen, 30 kg/Außen), EQ E1, Freigrenze 1.000 kg → weiter
Sind es Wachszündhölzer (langer Stiel, Wachs)? → UN 1945, Transportkat. 4 (0 Punkte!), LQ möglich, EQ E1 → weiter
Sind es Standard-Sicherheitszündhölzer (Schachtel/Heftchen)? → UN 1944, Transportkat. 4 (0 Punkte!), LQ möglich, EQ E1 → Typ prüfen!
Innenverpackung ≤ 5 kg und Außenkarton ≤ 30 kg? → LQ möglich: LQ-Raute auf Karton, kein Beförderungspapier nötig → volle ADR-Pflicht
Nur Muster / Proben (≤ 30 g gesamt)? → EQ E1 möglich: EQ-Kennzeichen, kein Beförderungspapier nötig → LQ oder volles ADR

Muster-Beförderungspapier bei voller ADR-Pflicht

Beispiel Palettentransport Sicherheitszündhölzer, 500 kg, kein LQ:

UN 1944 SICHERHEITSZÜNDHÖLZER (Heftchen, Briefchen oder Schachteln),
4.1, VG III, 500 kg, 20 Kartons
Absender: [Name, Anschrift]
Empfänger: [Name, Anschrift]
(E)

Häufige Fehler beim Streichholz-Transport

Fazit

Streichhölzer sind ein Musterbeispiel dafür, dass ein scheinbar simples Alltagsprodukt im ADR überraschend komplex ist. Die entscheidenden Fragen vor jedem Transport: Welcher Typ? Welche UN-Nummer? LQ möglich? Und erst dann folgen Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation. Für das Tagesgeschäft mit Standard-Sicherheitszündhölzern (UN 1944) gilt: LQ mit 5 kg/30 kg greift fast immer, Transportkategorie 4 bedeutet 0 Punkte – praktisch kein ADR-Aufwand. Wer Sturmzündhölzer transportiert, spielt in einer anderen Liga.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind ADR 2025, Sondervorschrift 293, Verpackungsanweisung P407, ADR Kapitel 3.4 (LQ) und Kapitel 3.5 (EQ) in der jeweils gültigen Fassung. Im Zweifelsfall ist ein zugelassener Gefahrgutbeauftragter hinzuzuziehen.