Streichhölzer gehören zum Alltag – in der Gastronomie, im Campinghandel, in der Forstwirtschaft, im Outdoor-Bereich und als Werbeartikel. Doch sobald größere Mengen transportiert werden, ist Klasse 4.1 des ADR einschlägig. Was viele nicht wissen: Das ADR kennt nicht eine UN-Nummer für Streichhölzer, sondern vier verschiedene Eintragungen, je nach technischem Typ. Die Wahl der richtigen UN-Nummer ist der erste und wichtigste Schritt – danach folgen Sondervorschrift 293, die Verpackungsanweisung P407, LQ und EQ.
Schritt 1: Welche Art von Streichholz liegt vor?
Das ADR unterscheidet nach der Zündmechanik. Die Sondervorschrift 293 (ADR Kap. 3.3) definiert vier Typen:
| Typ | Definition nach SV 293 ADR | Alltagsbeispiel |
|---|---|---|
| Sturmzündhölzer | Köpfe mit reibungsempfindlicher Zündzusammensetzung und pyrotechnischer Zusammensetzung; brennen mit kleiner oder ohne Flamme, auch bei Wind und Regen | Survival-Streichhölzer, Feuermacher-Sets |
| Sicherheitszündhölzer | Mit dem Heftchen, Briefchen oder der Schachtel kombiniert; nur auf der vorbereiteten Reibfläche der Schachtel entzündbar | Haushaltsschachtel, Restaurantstreichhölzer, Streichholzheftchen |
| Zündhölzer, überall zündbar | Auf jeder festen Oberfläche durch Reibung entzündbar (auch „Küchenstreichhölzer“ oder Allzweck-Zündhölzer) | Ältere Allzweckzündhölzer, Notfall-Zündhölzer |
| Wachszündhölzer | Sowohl auf vorbereiteter als auch auf fester Oberfläche entzündbar (Übergangsform) | Lange Kerzen-Streichhölzer, „Wachsmatch“ |
Praxisregel: Das übliche Haushalts-Streichholz aus dem Supermarkt ist fast immer ein Sicherheitszündholz (UN 1944). Sturmzündhölzer für Outdoor-Anwendungen, überall zündbare Modelle und Wachszündhölzer sind die Ausnahme – aber im Handel- und Campingversand durchaus relevant.
Schritt 2: Die richtige UN-Nummer zuordnen
Abhängig vom Typ ergibt sich die korrekte UN-Nummer:
| UN-Nr. | Offizielle Benennung | Klasse | Klassif.-Code | VG | Transportkat. | Tunnelcode |
|---|---|---|---|---|---|---|
| UN1331 | ZÜNDHÖLZER, ÜBERALL ZÜNDBAR | 4.1 | F1 | III | 3 | (E) |
| UN1944 | SICHERHEITSZÜNDHÖLZER (Heftchen, Briefchen oder Schachteln) | 4.1 | F1 | III | 4 | (E) |
| UN1945 | WACHSZÜNDHÖLZER | 4.1 | F1 | III | 4 | (E) |
| UN2254 | STURMZÜNDHÖLZER | 4.1 | F1 | – | 2 | (E) |
Kritischer Unterschied: UN 1944 und UN 1945 haben Transportkategorie 4 – das bedeutet eine Freigrenze von unbegrenzt im Rahmen der Freimengenrechnung (0 Punkte). UN 1331 ist Transportkategorie 3 (Freigrenze 1.000 kg). UN 2254 (Sturmzündhölzer) ist Transportkategorie 2 (Freigrenze 333 kg) – deutlich strenger.
Schritt 3: Sondervorschrift 293 – Was gilt zusätzlich?
Sowohl UN 1331, UN 1944, UN 1945 als auch UN 2254 verweisen in Tabelle A auf die Sondervorschrift 293. Diese legt besondere Bedingungen für den Transport fest:
- Die vier Typen (Sturm-, Sicherheits-, überall zündbar, Wachs-) sind definiert (→ Schritt 1)
- Sturmzündhölzer (UN 2254) müssen in Verpackungen sein, die sie vor unbeabsichtigter Auslösung schützen
- Überall zündbare Zündhölzer (UN 1331) müssen ebenfalls in Verpackungen sein, die unbeabsichtigte Auslösung verhindern
- Sicherheitszündhölzer (UN 1944) sind von Natur aus durch ihre Konstruktion gesichert – die Reibfläche ist integraler Bestandteil der Schachtel/des Heftchens
Die Sondervorschrift schließt damit eine Lücke, die sich aus der ADR-Klassifizierung allein nicht ergibt: Die Verpackung muss für jeden Typ aktiv vor unbeabsichtigter Auslösung schützen. Für Sturmzündhölzer bedeutet das in der Praxis: feste, verschlossene Außenverpackung, kein loser Transport in offenen Kartons.
Schritt 4: Verpackungsanweisung P407 und Sondervorschrift für Zusammenpackung MP11
Für alle vier Streichholz-Eintragungen gilt die Verpackungsanweisung P407 (ADR 4.1.4.1). P407 ist eine spezifische Anweisung für entzündbare feste Stoffe und Gegenstände wie Streichhölzer. Die wesentlichen Anforderungen:
- UN-zugelassene Verpackungen sind nicht zwingend erforderlich für UN 1944 und UN 1945, wenn die LQ-Bedingungen eingehalten werden
- Bei Volldeklaration (volle ADR-Pflicht): Verpackung muss den allgemeinen Anforderungen nach ADR 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 entsprechen und für VG III geeignet sein
- Innenverpackungen: Streichholzschachteln in Karton-Außenverpackungen (kombinierte Verpackung) – Standardhandelsverpackung ist meist ADR-konform
- Die Verpackung muss die Zündhölzer sicher umschließen und vor Reibung durch andere Güter schützen
Die Sondervorschrift für die Zusammenpackung MP11 gilt für alle vier Eintragungen und regelt, mit welchen anderen Gütern die Zündhölzer in einer Außenverpackung zusammengepackt werden dürfen:
- Zündhölzer dürfen nicht zusammen mit Oxidationsmitteln (Klasse 5.1) verpackt werden
- Keine Zusammenpackung mit leicht entzündbaren Flüssigkeiten (Klasse 3, VG I oder II)
- Keine Zusammenpackung mit selbstentzündlichen Stoffen (Klasse 4.2)
Schritt 5: Begrenzte Mengen (LQ) – Freigrenze 5 kg je Innenverpackung
UN 1944 und UN 1945 profitieren von einer LQ-Regelung nach ADR Kapitel 3.4. Der LQ-Wert beträgt 5 kg je Innenverpackung, die Außenverpackung darf maximal 30 kg wiegen:
| Bedingung | Anforderung LQ (UN 1944 / UN 1945) |
|---|---|
| Max. Menge je Innenverpackung (Schachtel/Heftchen) | 5 kg |
| Max. Bruttomasse Außenverpackung (Karton) | 30 kg |
| Kennzeichnung Außenverpackung | LQ-Rautenzeichen (Diamant-Kennzeichen) |
| Beförderungspapier | Nicht erforderlich |
| UN-zugelassene Außenverpackung | Nicht erforderlich |
| Orangetafeln am Fahrzeug | Nicht erforderlich |
| ADR-Bescheinigung Fahrer | Nicht erforderlich |
| Schriftliche Weisungen | Nicht erforderlich |
In der Praxis: Eine handelsübliche Streichholzschachtel enthält typischerweise 40–250 Hölzer mit einem Gesamtgewicht von 20–80 g – weit unter 5 kg. Ein Versandkarton mit 100 solcher Schachteln wiegt ca. 2–8 kg – ebenfalls weit unter 30 kg. Die LQ-Regelung ist damit für den gesamten Einzelhandels- und Versandhandel problemlos anwendbar.
Wichtig für UN 1331 (überall zündbar): Gleicher LQ-Wert (5 kg je Innenverpackung), gleiche Außenverpackungs-Grenze (30 kg).
Für UN 2254 (Sturmzündhölzer): Kein LQ-Wert in Tabelle A eingetragen (LQ = 0) – LQ nicht möglich! Sturmzündhölzer müssen immer nach den vollen ADR-Vorschriften oder der EQ-Regelung transportiert werden.
Schritt 6: Freigestellte Mengen (EQ) – E-Code E1
Für UN 1944 und UN 1945 gilt E-Code E1 – die kleinste Kategorie der freigestellten Mengen:
| E-Code | Max. je Innenbehälter | Max. je Außenverpackung |
|---|---|---|
| E1 | 1 g (Feststoff) | 30 g |
E1 ist für Streichhölzer praktisch irrelevant – 30 g Gesamtmenge entsprechen vielleicht einer einzigen Streichholzschachtel. EQ kommt für Streichhölzer allenfalls im Laborbereich oder bei Musterversendungen (1–2 Schachteln) in Betracht. Für den normalen Handels- und Versandtransport wird LQ bevorzugt.
Für UN 2254 (Sturmzündhölzer): E-Code ist ebenfalls E1 – auch hier 30 g Gesamtmenge. Für Sturmzündhölzer ist EQ die einzige Mengenbefreiungsoption.
Schritt 7: Freimengenberechnung (Transportkategorie)
Wenn weder LQ noch EQ genutzt werden und das volle ADR gilt, bestimmt die Transportkategorie die Freigrenzen:
| UN-Nr. | Transportkat. | Freigrenze für Freimengenrechnung |
|---|---|---|
| UN 1944 | 4 | Unbegrenzt – 0 Punkte, kein Beitrag zur Freimengenrechnung |
| UN 1945 | 4 | Unbegrenzt – 0 Punkte |
| UN 1331 | 3 | 1.000 kg je Beförderungseinheit |
| UN 2254 | 2 | 333 kg je Beförderungseinheit |
Praktische Konsequenz: Sicherheitszündhölzer (UN 1944) und Wachszündhölzer (UN 1945) sind in der Freimengenrechnung ein Nullwert – sie erhöhen den Gesamtwert der Beladung nicht. Sturmzündhölzer und überall zündbare Zündhölzer dagegen schon.
Schritt 8: Kennzeichnung bei voller ADR-Pflicht
Wenn weder LQ noch EQ greift und das volle ADR gilt (z. B. großer Palettentransport Sturmzündhölzer):
- Gefahrzettel Muster 4.1 auf jedem Versandstück (rot-weiß gestreifte Raute, Flammen-Symbol)
- UN-Nummer auf dem Versandstück: „UN 2254″ (oder entsprechende UN-Nr.)
- Offizielle Benennung auf dem Versandstück
- Beförderungspapier nach ADR 5.4.1 mit allen Pflichtangaben
- Schriftliche Weisungen im Fahrzeug
- Orangetafeln am Fahrzeug (leer, ohne Kemler-Zahl – da Stückgut, kein Tank)
Gefahrzettel-Hinweis zu Klasse 4.1: Der Gefahrzettel 4.1 (rot-weiß gestreiftes Feld mit Flamme und der Ziffer 4 unten) weist nach ADR 5.2.2 gleichzeitig auf die entzündbare Eigenschaft hin – ein zusätzlicher Gefahrzettel für „brennbar“ ist nicht erforderlich.
Schritt 9: Tunnelcode (E)
Alle vier Streichholz-Eintragungen haben den Tunnelcode (E). Das bedeutet:
- Gesperrt nur in Tunneln der Kategorie E
- Tunnel der Kategorien A, B, C, D: Durchfahrt erlaubt
Tunnelkategorie E ist in der Praxis selten – die meisten deutschen Autobahntunnel haben Kategorie B oder C. Streichhölzer stellen beim Tunneltransport damit kein relevantes Hindernis dar.
Schritt 10: Zusammeladeverbot
Streichhölzer (Klasse 4.1) unterliegen dem allgemeinen Zusammeladeverbot nach ADR 7.5.2. Verboten zusammenzuladen (wenn Freimengen überschritten) ist die Kombination mit:
- Klasse 1 (Explosivstoffe) – absolutes Verbot
- Klasse 5.1 (Oxidationsmittel) – Verbot nach Tabelle 7.5.2.1
- Klasse 5.2 (Organische Peroxide) – Verbot
- Klasse 6.2 (Infektionsstoffe) – Verbot
- Klasse 7 (Radioaktiv) – Verbot
Für alle anderen Kombinationen (z. B. Streichhölzer + Haushaltschemie + Konserven) gelten keine gesonderten Zusammeladeverbote.
Gesamtübersicht: Entscheidungsbaum für den Streichholz-Transport
| Frage | Wenn ja | Wenn nein |
|---|---|---|
| Sind es Sturmzündhölzer? | → UN 2254, Transportkat. 2, kein LQ möglich, nur EQ (30 g) oder volle ADR-Pflicht ab 333 kg | → weiter |
| Sind es überall zündbare Zündhölzer? | → UN 1331, Transportkat. 3, LQ möglich (5 kg/Innen, 30 kg/Außen), EQ E1, Freigrenze 1.000 kg | → weiter |
| Sind es Wachszündhölzer (langer Stiel, Wachs)? | → UN 1945, Transportkat. 4 (0 Punkte!), LQ möglich, EQ E1 | → weiter |
| Sind es Standard-Sicherheitszündhölzer (Schachtel/Heftchen)? | → UN 1944, Transportkat. 4 (0 Punkte!), LQ möglich, EQ E1 | → Typ prüfen! |
| Innenverpackung ≤ 5 kg und Außenkarton ≤ 30 kg? | → LQ möglich: LQ-Raute auf Karton, kein Beförderungspapier nötig | → volle ADR-Pflicht |
| Nur Muster / Proben (≤ 30 g gesamt)? | → EQ E1 möglich: EQ-Kennzeichen, kein Beförderungspapier nötig | → LQ oder volles ADR |
Muster-Beförderungspapier bei voller ADR-Pflicht
Beispiel Palettentransport Sicherheitszündhölzer, 500 kg, kein LQ:
UN 1944 SICHERHEITSZÜNDHÖLZER (Heftchen, Briefchen oder Schachteln), 4.1, VG III, 500 kg, 20 Kartons Absender: [Name, Anschrift] Empfänger: [Name, Anschrift] (E)
Häufige Fehler beim Streichholz-Transport
- UN-Nummer falsch gewählt: Sturmzündhölzer (UN 2254) als Sicherheitszündhölzer (UN 1944) deklariert – unterschiedliche Transportkategorien und LQ-Regeln
- LQ auf Sturmzündhölzer angewendet: Nicht möglich – LQ-Wert für UN 2254 ist 0
- Zusammenpackung mit Oxidationsmitteln: Streichhölzer und Kaliumchlorat, Chlortabletten oder Nitrate im selben Karton verboten
- Sondervorschrift 293 nicht bekannt: Verpackung schützt Sturmzündhölzer nicht ausreichend vor unbeabsichtigter Auslösung
- Zusammenpackungsverbot MP11 ignoriert: Streichhölzer + entzündbare Flüssigkeiten in derselben Außenverpackung
Fazit
Streichhölzer sind ein Musterbeispiel dafür, dass ein scheinbar simples Alltagsprodukt im ADR überraschend komplex ist. Die entscheidenden Fragen vor jedem Transport: Welcher Typ? Welche UN-Nummer? LQ möglich? Und erst dann folgen Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation. Für das Tagesgeschäft mit Standard-Sicherheitszündhölzern (UN 1944) gilt: LQ mit 5 kg/30 kg greift fast immer, Transportkategorie 4 bedeutet 0 Punkte – praktisch kein ADR-Aufwand. Wer Sturmzündhölzer transportiert, spielt in einer anderen Liga.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind ADR 2025, Sondervorschrift 293, Verpackungsanweisung P407, ADR Kapitel 3.4 (LQ) und Kapitel 3.5 (EQ) in der jeweils gültigen Fassung. Im Zweifelsfall ist ein zugelassener Gefahrgutbeauftragter hinzuzuziehen.