Die Kfz-Werkstatt ist eine der gefahrgutreichsten Betriebsarten überhaupt. Motoröl, Bremsflüssigkeit, Getriebeöl, Kühlmittel, Starterbatterien, Lösemittelreiniger, Lackiermaterialien und Altöl – fast alles davon ist Gefahrgut. Das Problem: Die Kombination all dieser Stoffe in einem Fahrzeug, etwa wenn ein Meister Teile und Materialien von Lieferanten abholt oder Altöl zur Entsorgung bringt, ergibt oft eine Freimengenrechnung, die das volle ADR auslöst.

Die wichtigsten Gefahrgüter in der Kfz-Werkstatt

Produkt UN-Nr. Klasse VG Kat.
Motoröl, Getriebeöl (frisch) UN 1268 3 III 3
Altöl (gebraucht) UN 1268 / UN 3077 3 / 9 III 3
Bremsflüssigkeit (Polyglykol) UN 3082 9 III 3
Kühlerfrostschutz (Ethylenglykol) UN 3082 9 III 3
Lösemittelreiniger (Bremsenreiniger) UN 1950 / UN 1993 2 / 3 –/III 2/3
Starterbatterie (Blei-Säure, befüllt) UN 2794 8 3
Starterbatterie (Lithium, neu) UN 3480 9 2
Lackiermaterialien (lösemittelhaltig) UN 1263 3 II/III 2/3
Karosseriedichtmasse (lösemittelhaltig) UN 1133 3 III 3

Freimengenrechnung: Wo die Grenze schnell erreicht ist

Ein Beispieltransport – Werkstattmeister holt Teile und Verbrauchsmaterial beim Großhändler ab:

Dieser Transport ist noch komfortabel unter den Freigrenzen. Aber: Kommt noch ein 20-L-Kanister Lösemittelreiniger VG II (Kat. 2) hinzu, steigt der Wert. Und wer als mobiler Servicetechniker einen kompletten Servicekoffer mit Öl, Bremsflüssigkeit, Reiniger und Batterien im Transporter hat, sollte die Rechnung einmal sorgfältig durchführen.

Starterbatterien: Blei vs. Lithium

Zwei völlig unterschiedliche ADR-Regime:

Bremsenreiniger: Aerosol oder Flüssigkeit?

Bremsenreiniger gibt es als Spray (UN 1950, Klasse 2) und als Flüssigkeit (UN 1993, Klasse 3 VG II oder III). Die Sprays fallen unter Transportkategorie 2 (333 kg Grenze), die Flüssigkeiten je nach VG unter Kat. 2 oder 3. Wer viel Bremsenreiniger transportiert, sollte die Produktform kennen.

Pflichten des Werkstattbetriebs

Fazit

Die Kfz-Werkstatt ist ein Musterbeispiel für unterschätzte Gefahrgutvielfalt. Kein einzelner Stoff überschreitet für sich die Freigrenzen – die Kombination aber kann es. Eine einmalige, dokumentierte Freimengenrechnung für die typische Fahrzeugbeladung ist die wichtigste Maßnahme.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR und GGVSEB in der gültigen Fassung.