Zahnarztpraxen und Dentallabore arbeiten täglich mit Stoffen, die ADR-relevant sein können: Amalgam und Amalgamabfälle enthalten Quecksilber, Ätz- und Desinfektionsgele enthalten konzentrierte Säuren oder Alkohole, und Prothesenkunststoffe enthalten entzündbare Monomere. Obwohl die Transportmengen klein sind, sollten Praxen und Labore die Grundlagen kennen.
Einstufung nach ADR
| Produkt | UN-Nr. | Klasse | VG |
|---|---|---|---|
| Amalgam (Quecksilberlegierung) | UN 2025 | 6.1 | II |
| Amalgamabfälle (Abscheider-Inhalt) | UN 3077 | 9 | III |
| Quecksilber (elementar) | UN 2809 | 8 | III |
| Ethanol 70–96% | UN 1170 | 3 | II |
| Phosphorsäure-Ätzgel (> 10%) | UN 1805 | 8 | III |
| Natriumhypochlorit-Lösung (> 5%) | UN 1791 | 8 | III |
| MMA-Monomer (Prothesenkunststoff) | UN 1247 | 3 | II |
Amalgam und Amalgamabfälle: Quecksilber als Gefahrgut
Amalgam selbst (UN 2025) ist Klasse 6.1 (giftig), VG II. In der Praxis werden jedoch hauptsächlich Amalgamabfälle aus Abscheidern transportiert. Diese werden als UN 3077 (umweltgefährdender Stoff, Klasse 9, VG III) eingestuft, da das Quecksilber gebunden vorliegt. Für die Entsorgung gilt zudem das Abfallrecht (gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel 18 01 10*).
Natriumhypochlorit in der Endodontie
NaOCl-Spüllösungen (3–5,25%) sind ein Standardmittel der Wurzelkanalbehandlung. Konzentriertere Lösungen (> 5%) sind UN 1791, Klasse 8 (ätzend). Praxen, die konzentrierte Vorratslösungen einkaufen, sollten die Konzentration auf dem Gebinde kennen.
MMA-Monomer: Brennbar und gesundheitsgefährdend
Methylmethacrylat-Monomer (MMA) für Prothesen-Kunststoffe ist UN 1247, Klasse 3, VG II (Flammpunkt 10 °C). MMA ist entzündbar, reizend und kann bei chronischer Exposition sensibilisierend wirken. Dentallabore, die MMA in größeren Mengen transportieren, sollten die Freimengengrenze von 333 L (VG II) beachten.
Freimengen in der Praxis
Für eine typische Praxis oder ein kleines Dentallabor bleiben die transportierten Mengen weit unter den Freigrenzen. Kritisch wird es bei der Entsorgungslogistik: Wenn Amalgamabfälle mehrerer Praxen gesammelt und gemeinsam zur Entsorgung gebracht werden.
Häufige Fehler
- Amalgamabfälle ohne Dokumentation zur Entsorgung gebracht
- NaOCl-Konzentration nicht bekannt – ADR-Relevanz nicht geprüft
- MMA-Monomer ohne Gefahrzettel transportiert
Fazit
Zahnarztpraxen transportieren selten große Mengen Gefahrgut – aber die Stoffe sind real. Amalgamabfälle als gefährlicher Abfall und MMA als brennbares Monomer sind die praxisrelevantesten Fälle. Das Stichwort lautet: Konzentration kennen, Sicherheitsdatenblatt lesen, Entsorgungsnachweis führen.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR, GGVSEB und einschlägige Abfallvorschriften in der gültigen Fassung.