Zahnarztpraxen und Dentallabore arbeiten täglich mit Stoffen, die ADR-relevant sein können: Amalgam und Amalgamabfälle enthalten Quecksilber, Ätz- und Desinfektionsgele enthalten konzentrierte Säuren oder Alkohole, und Prothesenkunststoffe enthalten entzündbare Monomere. Obwohl die Transportmengen klein sind, sollten Praxen und Labore die Grundlagen kennen.

Einstufung nach ADR

ProduktUN-Nr.KlasseVG
Amalgam (Quecksilberlegierung)UN 20256.1II
Amalgamabfälle (Abscheider-Inhalt)UN 30779III
Quecksilber (elementar)UN 28098III
Ethanol 70–96%UN 11703II
Phosphorsäure-Ätzgel (> 10%)UN 18058III
Natriumhypochlorit-Lösung (> 5%)UN 17918III
MMA-Monomer (Prothesenkunststoff)UN 12473II

Amalgam und Amalgamabfälle: Quecksilber als Gefahrgut

Amalgam selbst (UN 2025) ist Klasse 6.1 (giftig), VG II. In der Praxis werden jedoch hauptsächlich Amalgamabfälle aus Abscheidern transportiert. Diese werden als UN 3077 (umweltgefährdender Stoff, Klasse 9, VG III) eingestuft, da das Quecksilber gebunden vorliegt. Für die Entsorgung gilt zudem das Abfallrecht (gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel 18 01 10*).

Natriumhypochlorit in der Endodontie

NaOCl-Spüllösungen (3–5,25%) sind ein Standardmittel der Wurzelkanalbehandlung. Konzentriertere Lösungen (> 5%) sind UN 1791, Klasse 8 (ätzend). Praxen, die konzentrierte Vorratslösungen einkaufen, sollten die Konzentration auf dem Gebinde kennen.

MMA-Monomer: Brennbar und gesundheitsgefährdend

Methylmethacrylat-Monomer (MMA) für Prothesen-Kunststoffe ist UN 1247, Klasse 3, VG II (Flammpunkt 10 °C). MMA ist entzündbar, reizend und kann bei chronischer Exposition sensibilisierend wirken. Dentallabore, die MMA in größeren Mengen transportieren, sollten die Freimengengrenze von 333 L (VG II) beachten.

Freimengen in der Praxis

Für eine typische Praxis oder ein kleines Dentallabor bleiben die transportierten Mengen weit unter den Freigrenzen. Kritisch wird es bei der Entsorgungslogistik: Wenn Amalgamabfälle mehrerer Praxen gesammelt und gemeinsam zur Entsorgung gebracht werden.

Häufige Fehler

Fazit

Zahnarztpraxen transportieren selten große Mengen Gefahrgut – aber die Stoffe sind real. Amalgamabfälle als gefährlicher Abfall und MMA als brennbares Monomer sind die praxisrelevantesten Fälle. Das Stichwort lautet: Konzentration kennen, Sicherheitsdatenblatt lesen, Entsorgungsnachweis führen.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR, GGVSEB und einschlägige Abfallvorschriften in der gültigen Fassung.