Offset-, Digital- und Flexodruck verbrauchen täglich große Mengen lösemittelhaltiger Druckfarben, Isopropanol-Reiniger (IPA) und UV-härtender Lacke. Der Transport zwischen Druckerei, Lieferant und Entsorgungsanlage fällt häufig unter das ADR – ohne dass es den Betrieben bewusst ist.

Einstufung nach ADR

ProduktUN-Nr.KlasseVGKat.
Offsetdruckfarbe (lösemittelhaltig)UN 12633III3
Flexodruckfarbe (lösemittelhaltig)UN 12633II/III2/3
Isopropanol (IPA) ≥ 70%UN 12193II2
IPA-Waschwasser (Altlösemittel)UN 19933III3
UV-Lack (ohne Lösemittel)UN 30829III3
Feuchtmittelzusatz (IPA-haltig)UN 12193II2
Druckplatten-Entwickler (alkalisch)UN 18248III3

Isopropanol: Das meistunterschätzte Gefahrgut in Druckereien

Isopropanol (IPA) wird in Druckereien in großen Mengen als Feuchtmittelzusatz und Reiniger verwendet. UN 1219, Klasse 3, VG II bedeutet Transportkategorie 2 mit einer Freigrenze von nur 333 Litern. Wer 5-Liter-Kanister IPA zum Druckbetrieb liefert, kommt schnell in den relevanten Bereich. Wer IPA-haltiges Reinigungsabwasser in 200-L-Fässern zur Entsorgung bringt, überschreitet die Freigrenze regelmäßig.

UV-Lacke: Klasse 9, nicht Klasse 3

UV-härtende Lacke ohne Lösemittelanteil sind nicht Klasse 3, sondern Klasse 9 (umweltgefährdend, UN 3082). Das ist ein häufiger Klassifizierungsfehler. Wer UV-Lacke fälschlicherweise unter Klasse 3 einordnet, verwendet möglicherweise falsche Gefahrzettel und ein falsches Beförderungspapier.

Altlösemittel: Doppelte Pflicht

IPA-Waschwasser und verbrauchte Reinigungslösemittel sind gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel 08 03 12* oder 14 06 03*). Neben dem ADR-Beförderungspapier muss ein Begleitschein nach NachwV mitgeführt werden. Druckereien, die Altlösemittel selbst zur Entsorgungsanlage bringen, sind Absender im Sinne des ADR.

Zusammenladung: IPA und Druckplatten-Entwickler

Druckplatten-Entwickler sind häufig alkalisch (Natriumhydroxid-Lösungen, UN 1824, Klasse 8). Zwischen Klasse 3 (IPA) und Klasse 8 kann bei größeren Mengen ein Zusammeladeverbot greifen. Wer beide Produkte gleichzeitig transportiert, muss die Freimengenrechnung über alle Klassen durchführen.

Häufige Fehler

Fazit

Druckereien bewegen täglich mehr Gefahrgut, als ihnen bewusst ist. IPA ist der kritischste Stoff – die enge Freigrenze von 333 L (VG II) wird bei professionellen Druckbetrieben schnell überschritten. Eine vollständige Freimengenrechnung und Kenntnisse über die korrekte Klassifizierung von UV-Lacken sind die wichtigsten Maßnahmen.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR und GGVSEB in der gültigen Fassung.