Praxisbeispiel: Bei einer Betriebsprüfung wird nach dem letzten Prüfprotokoll der Auffangwanne, der Wartungshistorie der Lüftungsanlage und dem Prüfnachweis des Gefahrstoffschranks gefragt. Der Betrieb kann zwar bestätigen, dass „alles funktioniert“, jedoch keine der geforderten Prüfprotokolle vorlegen. Ohne Dokumentation gilt eine Anlage im Kontrollfall häufig als nicht ordnungsgemäß geprüft – unabhängig vom tatsächlichen technischen Zustand.

Warum sind wiederkehrende Prüfungen notwendig?

Technische Schutzeinrichtungen im Gefahrstofflager (Auffangwannen, Lüftung, Brandschutzeinrichtungen, Gefahrstoffschränke) unterliegen Alterung, Verschleiß und Beschädigung. Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass die Schutzfunktion im Ernstfall tatsächlich noch gegeben ist.

Übersicht der wichtigsten Prüfpflichten

Einrichtung Prüfungsart Typisches Intervall
Auffangwannen Sichtprüfung auf Korrosion, Dichtheit jährlich, bei Bedarf häufiger
Gefahrstoffschrank (EN 14470-1) Funktionsprüfung Selbstschließung, Dichtungen jährlich bzw. nach Herstellervorgabe
Lüftungsanlage Funktions- und Leistungsprüfung jährlich, bei explosionsgeschützten Anlagen ggf. häufiger
Brandmelde-/Löschanlagen Funktionsprüfung durch Fachfirma je nach Anlage, häufig jährlich bis halbjährlich
Elektrische Anlagen in Ex-Bereichen Prüfung nach BetrSichV/DGUV Vorschrift 3 je nach Gefährdungsbeurteilung, häufig jährlich
Tankanlagen (AwSV-relevant) Prüfung durch zugelassenen Sachverständigen abhängig von Gefährdungsstufe, z. B. alle 5 Jahre

Die genauen Fristen ergeben sich aus der TRGS 510, der Betriebssicherheitsverordnung, der AwSV sowie Herstellervorgaben und sind im Einzelfall zu ermitteln.

Dokumentationspflicht als zentrales Element

Wer darf prüfen?

Prüfung Zulässiger Prüfer
Sichtprüfung Auffangwanne befähigte Person im Betrieb (mit entsprechender Unterweisung)
Funktionsprüfung Gefahrstoffschrank befähigte Person oder Hersteller-Servicetechniker
Elektroprüfung in Ex-Bereichen Elektrofachkraft mit entsprechender Zusatzqualifikation
Tankanlagenprüfung (AwSV) staatlich anerkannter Sachverständiger

Praxisbeispiel: Aufbau eines Prüffristen-Registers

Ein Betrieb mit mehreren Lagerbereichen führt eine zentrale Tabelle mit folgenden Spalten: Einrichtung, Standort, Prüfintervall, Datum letzte Prüfung, Datum nächste Prüfung, verantwortliche Person, Status. Diese Übersicht ermöglicht eine frühzeitige Terminplanung und verhindert das unbemerkte Verstreichen von Prüffristen.

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Prüfpflichten im Gefahrstofflager

Fazit

Wiederkehrende Prüfungen und deren lückenlose Dokumentation sind ein zentraler, aber oft unterschätzter Baustein der TRGS-510-konformen Lagerung. Ein zentrales Prüffristen-Register verschafft Betrieben den nötigen Überblick und schützt vor unbemerkt abgelaufenen Prüfterminen.


Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachkundige Beratung im Einzelfall.