Praxisbeispiel: Ein Qualitätslabor eines Herstellers bewahrt von jeder Produktionscharge eine kleine Rückstellprobe für mögliche spätere Analysen auf. Über die Jahre sammeln sich hunderte kleine Gebinde unterschiedlichster Gefahrstoffe im Laborschrank an. Gelten für diese kleinen Mengen dieselben strengen Anforderungen wie für das Hauptlager, oder gibt es praxisgerechte Erleichterungen?

Besonderheiten der Laborsituation

Labore unterscheiden sich von klassischen Lagerbereichen durch eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe in jeweils sehr kleinen Mengen, häufig in Glasgebinden, mit hoher Fluktuation (neue Proben kommen hinzu, alte werden entsorgt). Die TRGS 510 berücksichtigt dies mit angepassten Anforderungen für Kleinstmengen, ohne die Grundprinzipien der Zusammenlagerung aufzugeben.

Kleinmengenregelung im Labor

Aspekt Praxisgerechte Umsetzung im Labor
Zusammenlagerung verschiedener Stoffe Verträglichkeitsprüfung auch bei kleinen Mengen erforderlich, ggf. durch gekennzeichnete Fächer im Sicherheitsschrank
Gefahrstoffschrank normgerechter Schrank (EN 14470-1) mit interner Fächertrennung für unverträgliche Stoffgruppen oft ausreichend
Kennzeichnung einzelner Proben jede Probe muss trotz geringer Menge vollständig gekennzeichnet sein (Stoff, Gefahrenhinweise, Datum)
Dokumentation des Bestands Laborinventarliste mit Stoff, Menge, Lagerort, Einlagerungsdatum

Umgang mit Rückstellproben über längere Zeiträume

Besondere Vorsicht: Peroxidbildende Stoffe

Bestimmte organische Lösemittel (z. B. Diethylether, Tetrahydrofuran) können bei längerer Lagerung, insbesondere unter Lichteinwirkung, gefährliche Peroxide bilden, die bei Konzentration explosiv reagieren können. Für solche Stoffe sind in der Laborpraxis zusätzliche Maßnahmen erforderlich:

Praxisbeispiel: Strukturierung der Rückstellprobenlagerung

Für das eingangs beschriebene Qualitätslabor empfiehlt sich:

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Rückstellproben und Musterlagerung

Fazit

Auch für Rückstellproben und Musterlagerung im Labor gelten die Grundprinzipien der TRGS 510 – mit praxisgerechten Anpassungen für die typische Laborsituation aus vielen unterschiedlichen Kleinstmengen. Eine strukturierte Inventarisierung mit klaren Aufbewahrungsfristen ist der Schlüssel, um auch bei wachsendem Probenbestand die Übersicht zu behalten.


Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachkundige Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall.