Praxisbeispiel: Ein Bauunternehmen stellt zwischen zwei Baustelleneinsätzen IBC-Container mit Reinigungsmitteln und Fässer mit Kraftstoff auf dem Betriebshof unter freiem Himmel ab – „nur für ein paar Tage“. Aus der geplanten Kurzlagerung wird schnell ein dauerhafter Lagerplatz. Auch für solche Zwischenlagerungen gelten die Anforderungen der TRGS 510, unabhängig davon, ob es sich um ein „richtiges“ Lager oder eine vermeintlich vorübergehende Abstellfläche handelt.

Wann liegt „Lagerung“ im Sinne der TRGS 510 vor?

Die TRGS 510 unterscheidet nicht nach der beabsichtigten Dauer, sondern stellt auf die tatsächliche Aufbewahrung von Gefahrstoffen außerhalb des unmittelbaren Transportvorgangs ab. Steht ein Gebinde länger als für einen unmittelbaren Umschlag- oder Verladevorgang erforderlich auf dem Gelände, handelt es sich um Lagerung – auch wenn dies nur für wenige Tage geplant ist.

Typische Zwischenlagerformen auf Betriebsgeländen

Lagerform Typische Nutzung Besondere Anforderungen
Lagercontainer Gefahrstoffe für Baustellen, mobile Einsätze Auffangwanne im Container, Lüftung, Kennzeichnung außen
Offener Außenlagerplatz Fässer, IBC bei kurzfristigem Bedarf Wetterschutz, Auffangvolumen, Zugangskontrolle
IBC-Lagerplatz Großgebinde für Reinigungs-/Prozesschemikalien Stapelbegrenzung, Auffangwanne für Gesamtvolumen
Rückstellmuster/Retouren zurückgenommene oder fehlerhafte Ware gleiche Anforderungen wie reguläre Lagerware, oft übersehen

Besonderheiten der Außenlagerung

Lagercontainer als praktikable Lösung

Für viele Betriebe – insbesondere im Bau- und Handwerksbereich – bieten normgerechte Gefahrstoff-Lagercontainer eine praktikable Lösung: Sie sind werkseitig mit Auffangwanne, Lüftung und ggf. Brandschutzausstattung ausgestattet und können bei Bedarf versetzt werden. Wichtig ist, dass auch für Container die Zusammenlagerungsverbote und Mengenschwellen der TRGS 510 gelten – ein Container ersetzt nicht automatisch die stoffspezifische Trennung.

Praxisbeispiel: Baustellenlogistik

Ein Bauunternehmen lagert zwischen zwei Einsätzen einen IBC mit Reinigungsmittel (LGK 8B) und zwei Fässer Dieselkraftstoff (LGK 3 bzw. LGK 10, je nach Flammpunkt) auf dem Betriebshof. Empfohlenes Vorgehen:

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Zwischenlagerung auf dem Betriebsgelände

Fazit

Auch die vermeintlich „nur vorübergehende“ Zwischenlagerung auf dem Betriebsgelände unterliegt vollumfänglich der TRGS 510. Lagercontainer und geplante Außenlagerplätze mit Auffangwanne, Wetterschutz und Zugangskontrolle bieten eine praxistaugliche Lösung für Betriebe mit wechselndem Lagerbedarf.


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