Praxisbeispiel: Ein Baumarkt präsentiert in seiner Verkaufsfläche Farben, Spraydosen und Reinigungsmittel in offenen Regalen, direkt neben Grillkohle und Lampenöl. Müssen für diese Präsentationsmengen dieselben strengen Lager-Anforderungen gelten wie im rückwärtigen Zentrallager? Die TRGS 510 sieht für Verkaufsräume tatsächlich angepasste, in mancher Hinsicht erleichterte Regelungen vor.

Warum gibt es Sonderregeln für Verkaufsräume?

Verkaufsräume unterscheiden sich von klassischen Lagerbereichen durch offene Zugänglichkeit für Kunden, überschaubarere Mengen je Produktgruppe und eine andere Aufenthaltsdauer von Personen. Die TRGS 510 berücksichtigt dies mit angepassten Mengenschwellen und Anforderungen, ersetzt die Grundprinzipien der Zusammenlagerung und Kennzeichnung jedoch nicht.

Was bleibt auch im Verkaufsraum verpflichtend?

Typische Erleichterungen für Verkaufsräume

Aspekt Lager (Hauptbereich) Verkaufsraum (typische Praxis)
Mengenschwellen für bauliche Anforderungen vergleichsweise streng gestaffelt häufig angepasste, für die Verkaufssituation praktikable Schwellenwerte
Präsentationsform geschlossene Lagerbereiche/Regale offene Regalpräsentation für begrenzte Mengen möglich
Nachschub zentrale Lagerhaltung im Hauptlager kleinere Vorratsmengen direkt am Verkaufsregal

Die exakten Schwellenwerte und Erleichterungen sind der TRGS 510 im Detail zu entnehmen und hängen von der jeweiligen Lagerklasse sowie der konkreten Verkaufsraumsituation ab.

Praxisbeispiel: Baumarkt-Sortiment im Verkaufsraum

Produktgruppe Lagerklasse Praxishinweis für den Verkaufsraum
Lackspray 2A begrenzte Regalmenge, getrennt von offenen Flammenquellen (Grillanzünder-Bereich meiden)
Grillkohle mit Anzünder 4.1B / 3 räumliche Trennung von Spraydosen und Oxidationsmitteln
Bleichmittel 5.1B nicht unmittelbar neben Rohrreiniger (Säure/Lauge-Trennung)
Lampenöl 3 kindersichere, gekennzeichnete Präsentation

Wareneingang und Nachschub: die Schnittstelle zum Hauptlager

Auch wenn im Verkaufsraum Erleichterungen gelten, muss der Übergang vom Zentrallager zur Verkaufsfläche organisatorisch sauber geregelt sein: Nachschubmengen sollten kontrolliert und dokumentiert nachgefüllt werden, damit die für den Verkaufsraum geltenden Mengenschwellen nicht unbemerkt überschritten werden.

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Gefahrstoffe im Verkaufsraum

Fazit

Die TRGS 510 sieht für Verkaufsräume angepasste, praxisgerechte Regelungen vor, entbindet aber nicht von den Grundprinzipien der Zusammenlagerung, Kennzeichnung und Mengenkontrolle. Eine durchdachte Regalplanung, die Warenwirtschaft und Gefahrstoffrecht zusammendenkt, ist im Einzelhandel unerlässlich.


Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachkundige Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall.