Praxisbeispiel: Ein Betrieb lagert zwölf 200-Liter-Fässer mit einer entzündbaren Flüssigkeit auf einer gemeinsamen Auffangwanne. Bei einer Betriebsprüfung wird bemängelt, dass die Wanne mit einem Volumen von nur 800 Litern deutlich zu klein dimensioniert ist. Das Beispiel zeigt: Die Berechnung des erforderlichen Auffangvolumens folgt klaren, aber oft unterschätzten Regeln.

Warum ist Rückhaltevermögen erforderlich?

Auffangeinrichtungen sollen im Falle einer Leckage verhindern, dass gefährliche Flüssigkeiten unkontrolliert ins Erdreich, in die Kanalisation oder in angrenzende Bereiche gelangen. Die Anforderungen ergeben sich sowohl aus der TRGS 510 als auch – bei wassergefährdenden Stoffen – aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Grundregel: Größtes Gebinde plus Sicherheitsreserve

Als grundlegende Faustregel gilt: Die Auffangeinrichtung muss mindestens das Volumen des größten in ihr gelagerten Einzelgebindes zurückhalten können. Bei mehreren Gebinden auf einer gemeinsamen Auffangfläche ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Prozentsatz der Gesamtmenge zurückgehalten werden muss – die konkrete Berechnungsmethode hängt vom Einzelfall (Stoffmenge, Wassergefährdungsklasse, Aufstellungsort) ab.

Rechenbeispiel 1: Einzelgebinde

Ein Fass mit 200 Litern Inhalt steht auf einer Auffangwanne. Die Wanne muss mindestens 200 Liter zurückhalten können – in der Praxis wird häufig ein Sicherheitsaufschlag eingeplant, um Verdrängungseffekte durch das Fass selbst sowie Regenwasser bei Außenaufstellung zu berücksichtigen.

Rechenbeispiel 2: Mehrere Gebinde auf gemeinsamer Fläche

Zwölf Fässer à 200 Liter (Gesamtmenge 2.400 Liter) stehen auf einer gemeinsamen Auffangfläche. Nach der Grundregel muss mindestens das größte Einzelgebinde (200 Liter) zurückgehalten werden können. Je nach Wassergefährdungsklasse und den einschlägigen Vorgaben kann jedoch zusätzlich ein Prozentsatz der Gesamtmenge (z. B. 10 %) gefordert sein:

Diese Beispielrechnung dient der Veranschaulichung des Prinzips. Die tatsächlich erforderliche Auffangkapazität ist stets anhand der konkreten TRGS-510- und AwSV-Vorgaben sowie ggf. behördlicher Auflagen zu ermitteln.

Werkstoffanforderungen an Auffangwannen

Stoffgruppe Geeignetes Wannenmaterial
Säuren/Laugen PE, PP oder beschichteter Stahl mit entsprechender Chemikalienbeständigkeit
Lösemittel verzinkter oder beschichteter Stahl, PE nur bei geprüfter Beständigkeit
Öle Stahl oder PE, abhängig von Zusammensetzung

Besonderheiten bei Außenlagerung

Häufige Fehler in der Praxis

Checkliste: Auffangvolumen prüfen

Fazit

Die Berechnung des erforderlichen Auffangvolumens folgt klaren Grundprinzipien, erfordert aber im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung von Gebindegrößen, Gesamtmenge, Stoffeigenschaften und Aufstellungsort. Eine zu klein dimensionierte Auffangwanne zählt zu den häufigsten Beanstandungen bei Betriebsprüfungen.


Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachkundige Berechnung im Einzelfall.