Eine Campinggas-Schraubkartusche lässt sich im Gegensatz zur klassischen Wechselflasche nicht einfach zurückgeben und auch nicht vollständig auf den letzten Tropfen verbrauchen – fast immer bleibt eine kleine Restmenge Gas in der Kartusche zurück, wenn der Druck zu niedrig wird, um den Kocher noch zuverlässig zu betreiben. Dieses Restgas ist weiterhin Gefahrgut (UN1965, siehe Grundlagenartikel zu Campinggas-Kartuschen) und darf nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden.
Schritt 1: Warum bleibt Restgas in der Kartusche zurück?
Schraubkartuschen für Campingkocher arbeiten mit dem Dampfdruck des verflüssigten Gasgemisches. Sinkt die Füllmenge, sinkt auch der Innendruck – irgendwann reicht der Druck nicht mehr aus, um eine konstante Flamme am Brenner zu erzeugen, obwohl noch eine kleine Restmenge Flüssiggas in der Kartusche vorhanden ist. Dieser Effekt verstärkt sich bei kalten Außentemperaturen, da der Dampfdruck von Butan-Anteilen bei niedrigen Temperaturen besonders stark abfällt.
Schritt 2: Solange Restgas enthalten ist – weiterhin Gefahrgut
| Zustand der Kartusche | ADR-Status | Entsorgungsweg |
|---|---|---|
| Voll oder teilbefüllt, Restgas vorhanden | Weiterhin UN1965, Klasse 2.1 – Gefahrgut | Wertstoffhof oder Rücknahmestelle, nicht Hausmüll |
| Vollständig entleert (durch Durchstechgerät kontrolliert abgelassen) | Kein Gefahrgut mehr, da kein Gasinhalt verbleibt | Je nach kommunaler Regelung: Wertstoffhof oder Metallrecycling, oft mit Hinweis „durchstochen“ auf der Kartusche |
| Unklar, ob Restgas vorhanden ist | Im Zweifel als gefährlich behandeln | Wertstoffhof informiert über zulässigen Entsorgungsweg |
Schritt 3: Niemals am offenen Feuer abbrennen
Eine verbreitete, aber gefährliche Praxis ist der Versuch, eine vermeintlich leere Kartusche durch Erhitzen oder am offenen Feuer vollständig „auszubrennen“. Dies ist hochgradig gefährlich:
- Erhitzung einer noch unter Druck stehenden Kartusche kann zum Bersten führen – das Metallgehäuse kann dabei wie ein Projektil wirken
- Auch scheinbar leere Kartuschen können noch Restgas und damit Restdruck enthalten
- Eine unkontrollierte Verbrennung am Lagerfeuer kann zu einer Stichflamme oder kleinen Explosion führen
Schritt 4: Kontrollierte Entleerung mit Durchstechgeräten
Für die sichere, vollständige Entleerung vor der Entsorgung gibt es spezielle Durchstechgeräte (Gas-Entleerungsventile), die im Campingfachhandel erhältlich sind:
- Das Gerät wird auf das Kartuschenventil aufgesetzt und durchsticht dieses kontrolliert
- Das Restgas entweicht langsam und kontrolliert – immer im Freien, niemals in geschlossenen Räumen durchführen (Erstickungs- und Brandgefahr durch Gasansammlung)
- Keine offenen Flammen oder Zündquellen in der Nähe während des Entleerungsvorgangs
- Nach vollständiger Entleerung ist die Kartusche kein Gefahrgut mehr und kann über die übliche Metallentsorgung oder den Wertstoffhof abgegeben werden
Schritt 5: Lagerung von teilbefüllten Kartuschen zwischen Campingtouren
| Empfehlung | Begründung |
|---|---|
| Trocken, kühl, nicht in praller Sonne lagern | Reduziert Druckaufbau und Materialermüdung |
| Nicht im beheizten Wohnbereich neben Wärmequellen aufbewahren | Reduziert Brandrisiko im Falle einer Leckage |
| Ventilschutzkappe (falls vorhanden) aufsetzen | Schützt vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Druckverlust |
| Keller ohne Belüftung als Lagerort vermeiden | Butan/Propan ist schwerer als Luft – sammelt sich am Boden bei Leckage |
Schritt 6: Mitnahme teilbefüllter Kartuschen im Pkw – ADR-Freistellung
Für die Mitnahme einer oder mehrerer angebrochener Campingkartuschen im eigenen Pkw zur nächsten Campingtour gilt dieselbe Privatpersonen-Freistellung wie bei vollen Kartuschen und Wechselflaschen (ADR 1.1.3.1) – siehe Artikel zu Propan-Wechselflaschen. Wichtig bleibt die sichere, stehende und gegen Umfallen gesicherte Lagerung im Fahrzeug.
Schritt 7: Häufige Fehler
- Kartusche mit Restgas im normalen Hausmüll oder in der gelben Tonne entsorgt
- Versuch, die Kartusche am Lagerfeuer „auszubrennen“
- Entleerung mit Durchstechgerät in geschlossenem Raum durchgeführt
- Mehrere teilbefüllte Kartuschen über Jahre ungenutzt in feuchten, unbelüfteten Kellerräumen gelagert
- Kartusche vor der Entsorgung nicht auf Restgas geprüft, obwohl noch ein Zischen beim Ventil hörbar war
Entscheidungsbaum: Was tue ich mit der gebrauchten Kartusche?
Campinggas-Kartusche nach der Tour entsorgen?
│
├─ Ist noch Restgas/-druck spürbar (Schütteln, Ventilgeräusch)?
│ ├─ Ja → Weiterhin Gefahrgut UN1965
│ │ └─ Kontrollierte Entleerung mit Durchstechgerät
│ │ (nur im Freien, keine Zündquellen!)
│ │ → danach kein Gefahrgut mehr
│ │
│ └─ Unklar → Im Zweifel als Restgas behandeln,
│ Wertstoffhof nach lokaler Regelung fragen
│
└─ Vollständig entleert?
└─ Übliche Metall-/Wertstoffentsorgung möglich
Fazit
Auch eine scheinbar „leere“ Campinggas-Kartusche enthält fast immer noch eine kleine Restmenge Gas und bleibt damit Gefahrgut UN1965, bis sie kontrolliert vollständig entleert wurde. Ein Durchstechgerät im Freien ist der sichere Weg zur Entleerung – das Abbrennen am Lagerfeuer ist hochgefährlich und sollte unter keinen Umständen versucht werden. Nach vollständiger Entleerung kann die Kartusche über die normale Metall- oder Wertstoffentsorgung abgegeben werden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich ist ADR 2025 in der jeweils gültigen Fassung; für die konkrete Entsorgung gelten zusätzlich die kommunalen Abfallvorschriften.