Neben der klassischen Wechselflasche zum Flaschentausch gibt es eine zweite, technisch andere Lösung für die Gasversorgung im Wohnmobil: die fest eingebaute Gastankflasche (umgangssprachlich oft „Alugas“ nach einem bekannten Hersteller, auch unter dem Namen „TravelMate“ bekannt). Sie wird nicht getauscht, sondern an speziell ausgerüsteten LPG-Tankstellen direkt nachgefüllt. Diese Bauart hatte in der Vergangenheit wiederkehrend rechtliche Unklarheiten ausgelöst – heute ist die Rechtslage bei korrekter Zertifizierung klar.

Schritt 1: Wechselflasche vs. Gastankflasche – der grundlegende Unterschied

Eigenschaft Wechselflasche (z. B. 11 kg Propanflasche) Gastankflasche (fest eingebaut)
Entnahme aus dem Fahrzeug Ja, zum Tausch an Tankstelle/Baumarkt Nein, nur mit Werkzeug demontierbar
Befüllung Durch Austausch der ganzen Flasche Direktes Nachfüllen an LPG-Zapfsäule wie beim Auto
ADR-rechtliche Einstufung UN1965/UN1978, klassische Druckgasflasche „Gasdruckbehälter zur Selbstbetankung“ – wird zum Gastank
TÜV-Prüfintervall 10 Jahre (wie jede Druckgasflasche) Eigene, herstellerspezifische Prüfvorgaben

Schritt 2: Die zentrale rechtliche Voraussetzung – CE und pi-Zertifizierung

Die in der Vergangenheit diskutierte Unsicherheit wurde durch eine klare Feststellung aufgelöst: Der Einbau von Gastankflaschen mit gültiger CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung (Druckgeräte-Zertifizierung nach europäischer Druckgeräterichtlinie) ist zulässig – dies wurde auch durch das Kraftfahrtbundesamt bestätigt. Ohne diese Zertifizierung besteht dagegen erhebliche Rechtsunsicherheit:

Zertifizierungsstatus Rechtliche Lage
CE- und pi-zertifizierte Gastankflasche, fachgerecht eingebaut Zulässig, vom Kraftfahrtbundesamt bestätigt
Nicht zertifizierte oder selbst umgebaute Lösung Rechtlich angreifbar, mögliche Probleme bei TÜV und im Schadensfall
Wechsel zwischen Gastank und „normaler“ Wechselflasche vor TÜV-Termin, um Mängel zu verschleiern Wird in Foren beschrieben, ist aber riskant und stellt eine bewusste Umgehung der Prüfung dar

Schritt 3: TÜV-Eintragung und Prüfbuch

Beim Einbau einer Gastankflasche gilt – wie bei jeder Gasanlage im Wohnmobil – die Pflicht zur Gasprüfung nach DVGW G 607 (siehe Artikel zur Gasanlage im Wohnmobil):

Schritt 4: Die Selbstbetankung an der LPG-Tankstelle – was gilt rechtlich?

Der entscheidende praktische Vorteil der Gastankflasche ist die Befüllung an gewöhnlichen LPG-Tankstellen, wie sie auch für Autogas-Fahrzeuge genutzt werden:

Aspekt Regelung
Wer darf befüllen Der Fahrzeugführer selbst, mit passendem Adapter für die Zapfpistole
Ortsbewegliche Wechselflaschen an Tankstellen selbst befüllen Nicht zulässig – gewöhnliche, lose Gasflaschen dürfen an LPG-Tankstellen in Deutschland nicht eigenständig nachgefüllt werden
Fest eingebaute Gastankflasche (zertifiziert) Befüllung an der LPG-Zapfsäule zulässig, In- und Ausland
Tankfüllstand Wie bei Autogas wird üblicherweise nur bis ca. 80 % befüllt (Sicherheitsabstand für Temperaturausdehnung)

Schritt 5: Reines Propan vs. Tankstellen-Gemisch – die Ruß-Diskussion

An LPG-Tankstellen wird üblicherweise ein Autogas-Gemisch aus Propan und Butan verkauft, während im Baumarkt reines Propan in Flaschen erhältlich ist. In Camping-Foren wird häufig diskutiert, ob der höhere Butananteil des Tankstellengases zu stärkerer Rußbildung an Gaskühlschrank-Brennern und Kaminrohren führt:

Schritt 6: Versicherungsfragen bei nicht fachgerechtem Einbau

In Diskussionen wird häufig vor einem Verlust des Versicherungsschutzes bei nicht fachgerecht eingebauten Gastankflaschen gewarnt. Bei ordnungsgemäßem Einbau einer zertifizierten Anlage (CE/pi-Kennzeichnung, korrekte TÜV-Eintragung) stellt der Gasbetrieb nach übereinstimmender Einschätzung kein besonderes zusätzliches Sicherheitsrisiko dar – Probleme entstehen vor allem durch uneinheitliche Auffassungen verschiedener Prüfstellen oder durch eigenmächtige, nicht zertifizierte Umbauten.

Schritt 7: Häufige Fehler

Entscheidungsbaum: Gastankflasche – was muss ich beachten?

Gastankflasche im Wohnmobil nutzen oder einbauen?
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├─ Zertifizierung prüfen:
│   ├─ CE + pi-Zertifizierung vorhanden? → Einbau zulässig
│   └─ Keine Zertifizierung → Rechtsunsicherheit, nicht empfohlen
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├─ TÜV-Eintragung und Prüfbuch vorhanden?
│   └─ Nein → Vor Nutzung nachholen lassen
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├─ Befüllung:
│   ├─ Fest eingebauter, zertifizierter Gastank → LPG-Tankstelle nutzbar
│   └─ Lose Wechselflasche → NICHT an Tankstelle selbst befüllen,
│       nur Flaschentausch
│
└─ Bei Gaskühlschrank-Nutzung mit Tankstellengas:
    Regelmäßige Reinigung von Brenner/Kaminrohr (2-3x/Jahr)

Fazit

Fest eingebaute Gastankflaschen sind bei korrekter CE- und pi-Zertifizierung eine vom Kraftfahrtbundesamt bestätigte, zulässige Alternative zur klassischen Wechselflasche und bieten den praktischen Vorteil der Selbstbetankung an LPG-Tankstellen. Entscheidend ist die lückenlose Dokumentation im Prüfbuch und die regelmäßige Gasprüfung. Lose Wechselflaschen dürfen dagegen in Deutschland nicht eigenständig an Tankstellen nachgefüllt werden – hier bleibt nur der klassische Flaschentausch.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich sind DVGW-Arbeitsblatt G 607, die europäische Druckgeräterichtlinie sowie die jeweils aktuellen Feststellungen des Kraftfahrtbundesamtes.