Gasherd-Anzünder, Stabfeuerzeuge, Langarm-Anzünder für Kerzen und Kamine – alle mit einem internen Butanreservoir und Piezo-Zündung – sind befüllte Feuerzeuge im Sinne des ADR. Damit fallen sie unter UN1057, Klasse 2.1 mit Sondervorschrift 242. Was sie von normalen Einwegfeuerzeugen unterscheidet: Sie enthalten oft 10–20 g Butan je Stück und überschreiten damit tendenziell die SV-242-Grenze von 15 g.
Schritt 1: Stoff identifizieren – Gasherd-Anzünder als Feuerzeug
| Produkt | UN-Nr. | Gasinhalt je Stück | SV 242 erfüllt? |
|---|---|---|---|
| Gasherd-Stabanzünder lang (Standard) | UN1057 | ca. 10–15 g Butan | Ja (wenn ≤ 15 g) |
| Stabanzünder mit größerem Reservoir | UN1057 | ca. 16–25 g Butan | Nur mit Prüfnachweis (< 25 g) |
| Einwegfeuerzeug (BIC, Clipper) | UN1057 | ca. 4–6 g Butan | Ja |
| Stabfeuerzeug nachfüllbar (befüllt) | UN1057 | ca. 10–15 g Butan | Ja (wenn ≤ 15 g) |
| Stabfeuerzeug nachfüllbar (leer, unbefüllt) | Kein Gefahrgut | 0 g | – |
| Elektrischer Lichtbogen-Anzünder (kein Gas, USB-Laden) | Kein Gefahrgut | Kein Brenngas | – |
| Streichholzanzünder (lang, ohne Gas) | Ggf. UN1331 (Streichhölzer) | Kein Butan | – |
Schritt 2: Tabelle A – alle Kerndaten UN1057
| Parameter | Wert |
|---|---|
| UN-Nummer | UN1057 |
| Offizielle Benennung | FEUERZEUGE oder NACHFÜLLBEHÄLTER FÜR FEUERZEUGE |
| Klasse | 2 |
| Klassifizierungscode | 2F (entzündbar) |
| Gefahrzettel | 2.1 |
| Transportkategorie | 2 |
| Tunnelcode | (D) |
| Begrenzte Mengen (LQ) | 1 kg Gasinhalt je Innenverpackung |
| Freigestellte Mengen (EQ) | E0 – nicht möglich |
| Sondervorschriften | 242 |
| Freigrenze nach 1.1.3.6 | 333 kg Gasinhalt |
Schritt 3: Sondervorschrift 242 – die 15-g-Grenze für Stabanzünder
| SV-242-Anforderung | Für Gasherd-Anzünder |
|---|---|
| Max. Gasinhalt je Gerät | 15 g Brenngas (Standardfall); bis 25 g mit Prüfnachweis nach SV 242 möglich |
| Kindersicherung (EN 13869) | Relevant für Anzünder, die auch von Kindern bedient werden könnten; bei reinen Küchenanzündern mit sehr langem Schaft und gezielter Betätigung ist EN-Konformität zu prüfen |
| Manipulationsschutz | Betätigung des Gashebels muss gesichert sein |
| Dichtheit | Kein Gasaustritt im Ruhezustand |
| Druckfestigkeit bei 50 °C | Konstruktive Auslegung erforderlich |
Wichtige Praxis-Prüffrage für Importeure: Enthält der Gasherd-Anzünder mehr als 15 g Butan? Dann ist ein Prüfnachweis erforderlich, der die Sicherheit bei höherem Gasinhalt belegt. Ohne Nachweis: Transport nach SV 242 unzulässig. Viele günstige Stabanzünder aus dem Fernhandel überschreiten die 15-g-Grenze.
Schritt 4: LQ – 1 kg Gasinhalt je Einzelgerät
| Produkt | Gasinhalt je Stück | LQ möglich? (1-kg-Grenze) |
|---|---|---|
| Standard-Stabanzünder (15 g Butan) | 15 g | Ja ✓ (weit unter 1 kg) |
| Großer Stabanzünder (25 g Butan) | 25 g | Ja ✓ |
| Versandkarton 24 Stabanzünder à 15 g | je 15 g pro Stück | Ja ✓ (jedes Stück einzeln < 1 kg) |
Da kein handelsüblicher Gasherd-Anzünder auch nur annähernd 1 kg Gasinhalt enthält, ist LQ für alle Standardformate problemlos anwendbar. Die 1-kg-LQ-Grenze wird selbst von gewerblichen Großanzündern nicht erreicht.
Schritt 5: Elektrische Anzünder – kein Gefahrgut
Elektrische Lichtbogen-Anzünder (USB-aufladbar, kein Brenngas) sind vollständig aus dem ADR-Regelwerk herausgefallen – sie enthalten kein Gas, keinen brennbaren Stoff, kein Explosivmaterial. Sie fallen auch nicht unter die Lithium-Batterie-Regelungen (UN3480/3481), da ein einzelner kleiner Akku in einem Alltagsgegenstand unter den Freistellungsmengen liegt. Kein Gefahrgut – keine ADR-Pflichten.
Schritt 6: Nachfüllbare vs. Einweg-Stabfeuerzeuge
Nachfüllbare Stabfeuerzeuge (z. B. für Kamine und Grillanzündung) können mehrfach mit Feuerzeuggas nachgefüllt werden:
- Leer, unbefüllt: Kein Gefahrgut – Versand ohne ADR-Pflichten möglich
- Befüllt: UN1057, Klasse 2.1 – LQ-Raute auf Versandkarton erforderlich
- Empfehlung für Händler: Nachfüllbare Stabanzünder im Zweifelsfall unbefüllt versenden und Hinweis auf Erstbefüllung durch den Käufer beifügen
Schritt 7: Häufige Fehler
- Elektrischen Lichtbogen-Anzünder (kein Gas) als UN1057 deklariert – kein Gefahrgut
- Stabanzünder mit > 15 g Butan ohne SV-242-Prüfnachweis transportiert
- LQ-Raute auf Versandkarton vergessen – häufigster Fehler im Haushaltsartikel-Versandhandel
- EQ auf Stabanzünder angewendet – E0, generell nicht möglich
- Nachfüllbare, befüllte Stabanzünder ohne ADR-Kennzeichnung versandt
Entscheidungsbaum: Was gilt für meinen Gasherd-Anzünder?
Gasherd-Anzünder / Stabfeuerzeug transportieren?
│
├─ Enthält das Gerät Brenngas (Butan)?
│ ├─ Nein (elektrischer Lichtbogen) → Kein Gefahrgut ✓
│ └─ Ja → UN1057, Klasse 2.1
│
├─ Gasinhalt je Gerät ≤ 15 g (SV 242 Standard)?
│ ├─ Ja → SV 242 erfüllbar (+ EN 13869 prüfen)
│ └─ Nein (15–25 g) → Prüfnachweis nach SV 242 erforderlich
│
├─ Befüllt oder unbefüllt?
│ ├─ Unbefüllt → Kein Gefahrgut ✓
│ └─ Befüllt → UN1057:
│ Gasinhalt je Stück ≤ 1 kg?
│ └─ Ja → LQ möglich:
│ • LQ-Raute auf Versandkarton (Pflicht!)
│ • Max. 30 kg Bruttomasse Außenkarton
│ • Kein Beförderungspapier ✓
│
└─ Gesamtgasinhalt > 333 kg?
└─ Volle ADR-Pflicht mit Beförderungspapier
Muster-Beförderungspapier (volle ADR-Pflicht, Großversand)
UN1057 FEUERZEUGE, 2, 2F, 36 kg Gasinhalt, 2.400 Stabanzünder à 15 g in 200 Kartons à 12 Stück Absender: [Name, Straße, PLZ, Ort] Empfänger: [Name, Straße, PLZ, Ort] Tunnelbeschränkungscode: (D)
Fazit
Gasherd-Anzünder mit Butanreservoir sind UN1057, Klasse 2.1 mit Sondervorschrift 242. Die 15-g-Gasinhalt-Grenze je Gerät ist der entscheidende SV-242-Parameter – viele günstige Importprodukte überschreiten sie. Elektrische Lichtbogen-Anzünder ohne Gas sind kein Gefahrgut. LQ mit 1 kg je Stück deckt alle realen Produktgrößen ab. Die häufigste Zuwiderhandlung im Haushaltsartikel-Versandhandel: Fehlendes LQ-Rautenzeichen auf dem Karton.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich sind ADR 2025 und EN 13869 in den jeweils gültigen Fassungen.