Gasherd-Anzünder, Stabfeuerzeuge, Langarm-Anzünder für Kerzen und Kamine – alle mit einem internen Butanreservoir und Piezo-Zündung – sind befüllte Feuerzeuge im Sinne des ADR. Damit fallen sie unter UN1057, Klasse 2.1 mit Sondervorschrift 242. Was sie von normalen Einwegfeuerzeugen unterscheidet: Sie enthalten oft 10–20 g Butan je Stück und überschreiten damit tendenziell die SV-242-Grenze von 15 g.

Schritt 1: Stoff identifizieren – Gasherd-Anzünder als Feuerzeug

Produkt UN-Nr. Gasinhalt je Stück SV 242 erfüllt?
Gasherd-Stabanzünder lang (Standard) UN1057 ca. 10–15 g Butan Ja (wenn ≤ 15 g)
Stabanzünder mit größerem Reservoir UN1057 ca. 16–25 g Butan Nur mit Prüfnachweis (< 25 g)
Einwegfeuerzeug (BIC, Clipper) UN1057 ca. 4–6 g Butan Ja
Stabfeuerzeug nachfüllbar (befüllt) UN1057 ca. 10–15 g Butan Ja (wenn ≤ 15 g)
Stabfeuerzeug nachfüllbar (leer, unbefüllt) Kein Gefahrgut 0 g
Elektrischer Lichtbogen-Anzünder (kein Gas, USB-Laden) Kein Gefahrgut Kein Brenngas
Streichholzanzünder (lang, ohne Gas) Ggf. UN1331 (Streichhölzer) Kein Butan

Schritt 2: Tabelle A – alle Kerndaten UN1057

Parameter Wert
UN-Nummer UN1057
Offizielle Benennung FEUERZEUGE oder NACHFÜLLBEHÄLTER FÜR FEUERZEUGE
Klasse 2
Klassifizierungscode 2F (entzündbar)
Gefahrzettel 2.1
Transportkategorie 2
Tunnelcode (D)
Begrenzte Mengen (LQ) 1 kg Gasinhalt je Innenverpackung
Freigestellte Mengen (EQ) E0 – nicht möglich
Sondervorschriften 242
Freigrenze nach 1.1.3.6 333 kg Gasinhalt

Schritt 3: Sondervorschrift 242 – die 15-g-Grenze für Stabanzünder

SV-242-Anforderung Für Gasherd-Anzünder
Max. Gasinhalt je Gerät 15 g Brenngas (Standardfall); bis 25 g mit Prüfnachweis nach SV 242 möglich
Kindersicherung (EN 13869) Relevant für Anzünder, die auch von Kindern bedient werden könnten; bei reinen Küchenanzündern mit sehr langem Schaft und gezielter Betätigung ist EN-Konformität zu prüfen
Manipulationsschutz Betätigung des Gashebels muss gesichert sein
Dichtheit Kein Gasaustritt im Ruhezustand
Druckfestigkeit bei 50 °C Konstruktive Auslegung erforderlich

Wichtige Praxis-Prüffrage für Importeure: Enthält der Gasherd-Anzünder mehr als 15 g Butan? Dann ist ein Prüfnachweis erforderlich, der die Sicherheit bei höherem Gasinhalt belegt. Ohne Nachweis: Transport nach SV 242 unzulässig. Viele günstige Stabanzünder aus dem Fernhandel überschreiten die 15-g-Grenze.

Schritt 4: LQ – 1 kg Gasinhalt je Einzelgerät

Produkt Gasinhalt je Stück LQ möglich? (1-kg-Grenze)
Standard-Stabanzünder (15 g Butan) 15 g Ja ✓ (weit unter 1 kg)
Großer Stabanzünder (25 g Butan) 25 g Ja ✓
Versandkarton 24 Stabanzünder à 15 g je 15 g pro Stück Ja ✓ (jedes Stück einzeln < 1 kg)

Da kein handelsüblicher Gasherd-Anzünder auch nur annähernd 1 kg Gasinhalt enthält, ist LQ für alle Standardformate problemlos anwendbar. Die 1-kg-LQ-Grenze wird selbst von gewerblichen Großanzündern nicht erreicht.

Schritt 5: Elektrische Anzünder – kein Gefahrgut

Elektrische Lichtbogen-Anzünder (USB-aufladbar, kein Brenngas) sind vollständig aus dem ADR-Regelwerk herausgefallen – sie enthalten kein Gas, keinen brennbaren Stoff, kein Explosivmaterial. Sie fallen auch nicht unter die Lithium-Batterie-Regelungen (UN3480/3481), da ein einzelner kleiner Akku in einem Alltagsgegenstand unter den Freistellungsmengen liegt. Kein Gefahrgut – keine ADR-Pflichten.

Schritt 6: Nachfüllbare vs. Einweg-Stabfeuerzeuge

Nachfüllbare Stabfeuerzeuge (z. B. für Kamine und Grillanzündung) können mehrfach mit Feuerzeuggas nachgefüllt werden:

Schritt 7: Häufige Fehler

Entscheidungsbaum: Was gilt für meinen Gasherd-Anzünder?

Gasherd-Anzünder / Stabfeuerzeug transportieren?
│
├─ Enthält das Gerät Brenngas (Butan)?
│   ├─ Nein (elektrischer Lichtbogen) → Kein Gefahrgut ✓
│   └─ Ja → UN1057, Klasse 2.1
│
├─ Gasinhalt je Gerät ≤ 15 g (SV 242 Standard)?
│   ├─ Ja → SV 242 erfüllbar (+ EN 13869 prüfen)
│   └─ Nein (15–25 g) → Prüfnachweis nach SV 242 erforderlich
│
├─ Befüllt oder unbefüllt?
│   ├─ Unbefüllt → Kein Gefahrgut ✓
│   └─ Befüllt → UN1057:
│       Gasinhalt je Stück ≤ 1 kg?
│       └─ Ja → LQ möglich:
│           • LQ-Raute auf Versandkarton (Pflicht!)
│           • Max. 30 kg Bruttomasse Außenkarton
│           • Kein Beförderungspapier ✓
│
└─ Gesamtgasinhalt > 333 kg?
    └─ Volle ADR-Pflicht mit Beförderungspapier

Muster-Beförderungspapier (volle ADR-Pflicht, Großversand)

UN1057 FEUERZEUGE, 2, 2F,
36 kg Gasinhalt, 2.400 Stabanzünder à 15 g in 200 Kartons à 12 Stück
Absender: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Empfänger: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Tunnelbeschränkungscode: (D)

Fazit

Gasherd-Anzünder mit Butanreservoir sind UN1057, Klasse 2.1 mit Sondervorschrift 242. Die 15-g-Gasinhalt-Grenze je Gerät ist der entscheidende SV-242-Parameter – viele günstige Importprodukte überschreiten sie. Elektrische Lichtbogen-Anzünder ohne Gas sind kein Gefahrgut. LQ mit 1 kg je Stück deckt alle realen Produktgrößen ab. Die häufigste Zuwiderhandlung im Haushaltsartikel-Versandhandel: Fehlendes LQ-Rautenzeichen auf dem Karton.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich sind ADR 2025 und EN 13869 in den jeweils gültigen Fassungen.