Batteriesäure für die Nachfüllung von Blei-Säure-Autobatterien ist verdünnte Schwefelsäure – korrosiv, Klasse 8. Sie wird in Nachfüllflaschen für Kfz-Werkstätten und Spezialbetriebe verkauft. Wichtig: Die Säure in der Flasche (UN2796) und die fertige befüllte Batterie (UN2794 mit Sondervorschrift 598) sind zwei verschiedene Gefahrgüter mit sehr unterschiedlichen Anforderungen. Werkstätten, die Batteriesäure nachkaufen und transportieren, müssen UN2796 kennen.

Schritt 1: Stoff identifizieren – Säure vs. fertige Batterie

Produkt UN-Nr. Klasse VG Sondervorschrift
Batteriesäure Nachfüllflasche (H₂SO₄ ≤ 51 %) UN2796 8 II
Schwefelsäure > 51 % (konzentriert) UN1830 8 II
Befüllte Blei-Säure-Batterie (nass, geladen oder ungeladen) UN2794 8 SV 598 – weitreichende Erleichterungen
Trockene, unaktivierte Blei-Säure-Batterie (mit Säure verpackt) UN2800 8
Lithium-Ionen-Batterie UN3480 / UN3481 9 SV 376, 377

Kritischer Unterschied: UN2794 (fertige Autobatterie) profitiert von Sondervorschrift 598, die für handelsübliche Kfz-Batterien in Originalverpackung weitreichende Erleichterungen bietet – praktisch kein ADR-Aufwand für normale Batterietransporte. UN2796 (Säure lose in der Flasche) hat diese Erleichterungen nicht.

Schritt 2: Tabelle A – alle Kerndaten UN2796

Parameter Wert
UN-Nummer UN2796
Offizielle Benennung SCHWEFELSÄURE MIT HÖCHSTENS 51% SÄURE oder BATTERIEFLÜSSIGKEIT, SAUER
Klasse 8
Klassifizierungscode C1
VG II
Gefahrzettel 8
Transportkategorie 2
Tunnelcode (–)
Begrenzte Mengen (LQ) 1 L
Freigestellte Mengen (EQ) E2 (10 ml / 500 ml)
Verpackungsanweisung P001, IBC02
Freigrenze nach 1.1.3.6 333 L

Schritt 3: LQ – 1 L je Innenverpackung

Flaschengröße Inhalt LQ möglich? (1-L-Grenze)
Nachfüllflasche 250 ml 250 ml Ja ✓
Nachfüllflasche 500 ml 500 ml Ja ✓
Nachfüllflasche 1 L 1.000 ml Ja ✓ (genau Grenze)
Großflasche 2 L (Werkstattgröße) 2.000 ml Nein ✗ – volle ADR-Pflicht
Kanister 5 L 5.000 ml Nein ✗ – volle ADR-Pflicht

Schritt 4: EQ – für Winzmengen

E-Code Max. je Innenbehälter Max. gesamt
E2 10 ml 500 ml

EQ E2 ist für handelsübliche Batteriesäure-Nachfüllflaschen nicht anwendbar (250 ml überschreitet die 10-ml-Grenze je Innenbehälter). EQ kommt allenfalls für Laborproben in Frage.

Schritt 5: Zusammeladeverbot – Säure und Laugen niemals zusammen

Reaktionspartner zu UN2796 Reaktion Praxisregel
UN1824 (Natronlauge) / UN1823 (NaOH fest) Neutralisation: H₂SO₄ + 2 NaOH → Na₂SO₄ + 2 H₂O + starke Wärme Niemals zusammen!
UN1791 (Bleichmittel / Hypochloritlösung) H₂SO₄ + NaOCl → SO₄²⁻ + HOCl → Chlorgas möglich Niemals zusammen!
Oxidationsmittel (Klasse 5.1) Säure kann Oxidationsmittel aktivieren Getrennt transportieren
Metalle (Zink, Eisen) H₂SO₄ + Fe → FeSO₄ + H₂ ↑ (Wasserstoff!) Keine Reaktionsmetalle in Nähe

Schritt 6: Schutzausrüstung – Pflicht bei voller ADR-Pflicht

Schriftliche Weisungen für UN2796 müssen Schutzausrüstung für Fahrer vorschreiben:

Schritt 7: Häufige Fehler

Entscheidungsbaum: Was gilt für meinen Transport?

Batteriesäure transportieren?
│
├─ Produkt identifizieren:
│   ├─ Säure in Flasche / lose?
│   │   ├─ H₂SO₄ ≤ 51 % → UN2796, Klasse 8, VG II
│   │   └─ H₂SO₄ > 51 % → UN1830, Klasse 8, VG II
│   └─ Fertige befüllte Batterie?
│       └─ UN2794 + SV 598 → weitgehend erleichtert
│
├─ Flaschengröße ≤ 1 L?
│   └─ Ja → LQ möglich:
│       • LQ-Raute auf Außenkarton, max. 30 kg ✓
│
└─ Flaschengröße > 1 L oder Gesamtmenge > 333 L?
    └─ Volle ADR-Pflicht:
        • Beförderungspapier: UN2796, 8, VG II
        • Gefahrzettel 8 auf Versandstück
        • Schriftliche Weisungen (Säure, Schutzausrüstung)
        • Mitladung: Keine Laugen, kein NaOCl!

Muster-Beförderungspapier (volle ADR-Pflicht)

UN2796 BATTERIEFLÜSSIGKEIT, SAUER, 8, VG II,
40 L, 40 Flaschen à 1 L in 20 Kartons à 2 Flaschen
Absender: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Empfänger: [Name, Straße, PLZ, Ort]
Tunnelbeschränkungscode: (–)

Fazit

Batteriesäure in der Nachfüllflasche ist UN2796, Klasse 8, VG II – nicht das Gleiche wie die fertige Autobatterie (UN2794 mit SV 598). LQ mit 1 L je Flasche deckt Standardflaschen bis 1 L ab; 2-L-Flaschen und Großgebinde erfordern volle ADR-Pflicht. Das absolut kritischste Thema: Säure (UN2796) und Lauge (UN1824, UN1823) niemals zusammentransportieren.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich ist ADR 2025 in der jeweils gültigen Fassung.