Das ADR teilt alle gefährlichen Güter in 9 Klassen ein – plus Unterklassen. Jede Klasse hat eigene Gefahrzettel, eigene Verpackungsvorschriften und eigene Transportanforderungen. Dieser Artikel gibt einen vollständigen, praxisnahen Überblick über alle Klassen mit typischen Stoffen, Gefahrzetteln und den wichtigsten Besonderheiten.
Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
| Unterklasse | Eigenschaft | Beispiele |
|---|---|---|
| 1.1 | Massexplosionsgefährlich | Dynamit, Sprengstoff |
| 1.2 | Splitter, keine Massenexplosion | Artilleriemunition |
| 1.3 | Feuer- und Strahlungsgefahr | Treibladungspulver, F3-Feuerwerk |
| 1.4 | Geringe Außengefahr | Verbraucherfeuerwerk (F2), Airbag-Module |
| 1.5 | Sehr unempfindlich, massexplosionsgefährlich | Ammoniumnitrat-Sprengstoff |
| 1.6 | Extrem unempfindlich | Militärische Spezialstoffe |
Besonderheit: Klasse 1 hat kein Freimengen-System nach 1.1.3.6 für die meisten Unterklassen. Tunnelcodes B und höher schließen fast alle Tunnel aus.
Klasse 2: Gase
Klasse 2 umfasst alle Gase – verdichtet, verflüssigt, tiefgekühlt verflüssigt und gelöst. Die wichtigsten Codes:
- A = erstickend (z. B. Stickstoff, Argon)
- F = entzündbar (z. B. Propan, Wasserstoff)
- T = giftig (z. B. Ammoniak, Chlor)
- O = oxidierend (z. B. Sauerstoff)
- Kombinationen möglich: TF = giftig + entzündbar
Typische Stoffe: Propangas, Acetylen, Sauerstoff, Trockeneis, Aerosole, Atemschutzflaschen.
Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
Stoffe mit einem Flammpunkt ≤ 60 °C. Drei Verpackungsgruppen:
- VG I: Flammpunkt unter 23 °C + Siedepunkt ≤ 35 °C (z. B. Diethylether)
- VG II: Flammpunkt unter 23 °C (z. B. Benzin, Aceton)
- VG III: Flammpunkt 23–60 °C (z. B. Diesel, Lacke)
Größte Transportklasse weltweit. Gefahrzettel: rote Flamme auf weißem Grund.
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
Drei Unterklassen:
- 4.1: Entzündbare feste Stoffe (z. B. Schwefel, Streichhölzer)
- 4.2: Selbstentzündliche Stoffe (z. B. weißer Phosphor)
- 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden (z. B. Natrium, Aluminiumphosphid)
Klasse 5: Oxidierende Stoffe und organische Peroxide
- 5.1: Oxidierende Stoffe – unterstützen Brände (z. B. Wasserstoffperoxid, Ammoniumnitrat)
- 5.2: Organische Peroxide – selbstreaktiv, wärmeempfindlich (z. B. Benzoylperoxid)
Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
- 6.1: Giftige Stoffe (z. B. Pestizide, Arsen, Methanol)
- 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe (z. B. UN 2814, UN 3373 – Laborproben)
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Einzige Klasse ohne Verpackungsgruppen. Einstufung nach Aktivität und Transportindex. Für die meisten Alltagstransporte irrelevant – außer Nuklearmedizin, NORM-Materialien und Sonderanwendungen (→ Artikel 30).
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Stoffe, die lebende Gewebe und Materialien durch chemische Reaktion schädigen. Drei Verpackungsgruppen je nach Ätzwirkung:
- VG I: Starke Ätzwirkung (z. B. konzentrierte Schwefelsäure, Fluorwasserstoff)
- VG II: Mittlere Ätzwirkung (z. B. Salzsäure 10–25%, Natronlauge > 30%)
- VG III: Geringe Ätzwirkung (z. B. verdünnte Säuren und Laugen)
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Güter
Sammelklasse für alles, was in keine andere Klasse passt oder besondere Anforderungen hat:
- Lithium-Batterien (UN 3480, UN 3481)
- Trockeneis (UN 1845)
- Magnetische Materialien (UN 2807)
- Umweltgefährdende Stoffe (UN 3077, UN 3082)
- Elektrofahrzeuge (UN 3171, UN 3556)
Fazit
Die 9 Klassen des ADR sind das Grundgerüst jeder Gefahrgut-Klassifizierung. Wer die Klassen und ihre Hauptgefahren kennt, kann für jeden Stoff die richtige Grundlage finden – und weiß, welche Tabelle A im ADR-Teil-3 weiter hilft.
Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich ist das ADR in der gültigen Fassung.