Das ADR teilt alle gefährlichen Güter in 9 Klassen ein – plus Unterklassen. Jede Klasse hat eigene Gefahrzettel, eigene Verpackungsvorschriften und eigene Transportanforderungen. Dieser Artikel gibt einen vollständigen, praxisnahen Überblick über alle Klassen mit typischen Stoffen, Gefahrzetteln und den wichtigsten Besonderheiten.

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Unterklasse Eigenschaft Beispiele
1.1 Massexplosionsgefährlich Dynamit, Sprengstoff
1.2 Splitter, keine Massenexplosion Artilleriemunition
1.3 Feuer- und Strahlungsgefahr Treibladungspulver, F3-Feuerwerk
1.4 Geringe Außengefahr Verbraucherfeuerwerk (F2), Airbag-Module
1.5 Sehr unempfindlich, massexplosionsgefährlich Ammoniumnitrat-Sprengstoff
1.6 Extrem unempfindlich Militärische Spezialstoffe

Besonderheit: Klasse 1 hat kein Freimengen-System nach 1.1.3.6 für die meisten Unterklassen. Tunnelcodes B und höher schließen fast alle Tunnel aus.

Klasse 2: Gase

Klasse 2 umfasst alle Gase – verdichtet, verflüssigt, tiefgekühlt verflüssigt und gelöst. Die wichtigsten Codes:

Typische Stoffe: Propangas, Acetylen, Sauerstoff, Trockeneis, Aerosole, Atemschutzflaschen.

Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten

Stoffe mit einem Flammpunkt ≤ 60 °C. Drei Verpackungsgruppen:

Größte Transportklasse weltweit. Gefahrzettel: rote Flamme auf weißem Grund.

Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe

Drei Unterklassen:

Klasse 5: Oxidierende Stoffe und organische Peroxide

Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Einzige Klasse ohne Verpackungsgruppen. Einstufung nach Aktivität und Transportindex. Für die meisten Alltagstransporte irrelevant – außer Nuklearmedizin, NORM-Materialien und Sonderanwendungen (→ Artikel 30).

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Stoffe, die lebende Gewebe und Materialien durch chemische Reaktion schädigen. Drei Verpackungsgruppen je nach Ätzwirkung:

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Güter

Sammelklasse für alles, was in keine andere Klasse passt oder besondere Anforderungen hat:

Fazit

Die 9 Klassen des ADR sind das Grundgerüst jeder Gefahrgut-Klassifizierung. Wer die Klassen und ihre Hauptgefahren kennt, kann für jeden Stoff die richtige Grundlage finden – und weiß, welche Tabelle A im ADR-Teil-3 weiter hilft.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich ist das ADR in der gültigen Fassung.