Neben dem Chlorgas-Tankwagen (→ Artikel 27) gibt es einen zweiten, weitaus häufigeren Transportweg für Schwimmbadchemikalien: den Stückguttransport. Händler, Schwimmbad-Techniker und Badhäuser transportieren Chlortabletten, flüssiges Natriumhypochlorit, pH-Senker (Salzsäure oder Schwefelsäure) und pH-Heber (Natriumcarbonat) in Kübeln, Kanistern und Säcken. Diese Kombination verschiedener Oxidationsmittel und ätzender Stoffe birgt erhebliche ADR-Risiken.

Einstufung nach ADR

Produkt UN-Nr. Klasse VG Kat.
Chlortabletten (Trichlor-Isocyanursäure) UN 2468 5.1 II 2
Natriumhypochlorit-Lösung > 5% UN 1791 8 II/III 2/3
pH-Minus (Salzsäure 10–25%) UN 1789 8 II/III 2/3
pH-Minus (Schwefelsäure ≤ 51%) UN 2796 8 II 2
pH-Plus (Natriumcarbonat, > 10%) Kein Gefahrgut
Algizid (lösemittelhaltig) UN 1263 3 III 3
Flockungsmittel (Aluminiumsulfat) Kein Gefahrgut

Das gefährlichste Zusammeladeverbot: Chlor + Säure

Das kritischste Risiko im Schwimmbadchemie-Transport ist die Kombination von Chlorprodukten (Klasse 5.1, oxidierend) mit säurehaltigen pH-Senkern (Klasse 8). Bei einem Unfall und Vermischung beider Stoffe entsteht Chlorgas – hochgiftig, ätzend und in geringsten Mengen lebensgefährlich. Das ADR-Zusammeladeverbot zwischen Klasse 5.1 und Klasse 8 gilt daher absolut: Chlortabletten und Salzsäure dürfen nicht im selben Fahrzeug transportiert werden, wenn die Freimengen überschritten sind.

Freimengenberechnung

Chlortabletten (UN 2468, Kat. 2, Freigrenze 333 kg) und NaOCl (UN 1791, Kat. 2/3) haben relativ enge Freigrenzen. Ein Händler, der für mehrere Kundenanlagen liefert:

Aber: Chlortabletten und Salzsäure im selben Fahrzeug sind durch das Zusammeladeverbot verboten, unabhängig von der Freimengenrechnung, wenn die Freigrenzen der Einzelstoffe überschritten werden.

Lagerung im Transporter

Häufige Fehler

Fazit

Im Schwimmbadchemie-Stückguttransport ist das Zusammeladeverbot das wichtigste Thema – nicht die Freimengen. Chlortabletten und Säuren im selben Fahrzeug sind ein reales Unfallrisiko. Wer die Produkte kennt, trennt und entsprechend verpackt, schützt sich und andere.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR und GGVSEB in der gültigen Fassung.