Photovoltaik-Module – Gefahrstoffe, Entsorgungstransport und ADR-Pflichten

Millionen von Solarmodulen gehen in den nächsten Jahren in die Entsorgungsphase. Was beim Betrieb auf dem Dach ein erneuerbarer Energielieferant ist, kann beim Transport zur Recyclinganlage zum Gefahrgut werden – abhängig von der Modulart, dem Zustand und den enthaltenen Substanzen. Dieser Artikel erklärt, welche Solarmodule unter das ADR fallen und was Entsorger, Dachdecker und Recyclingunternehmen wissen müssen.

Welche Solarmodule sind potenziell Gefahrgut?

Modultyp Bedenkliche Stoffe ADR-Relevanz
Kristalline Silizium-Module (mono/polykristallin) Blei in Lötverbindungen Gering – meist kein ADR bei intakten Modulen
CdTe-Dünnschichtmodule (z. B. First Solar) Cadmiumtellurid (sehr giftig) Ja – UN 3077 bei beschädigten oder entsorgten Modulen
CIS/CIGS-Dünnschichtmodule Cadmium, Selen, Indium, Gallium Ja – UN 3077 bei Bruch/Entsorgung
Amorphe Silizium-Module Gering In der Regel kein ADR

Entscheidend ist der Zustand der Module: Intakte, verglaste kristalline Silizium-Module sind in der Regel kein Gefahrgut nach ADR, da die Stoffe gebunden sind. Beschädigte, gebrochene oder für die Entsorgung bestimmte Dünnschichtmodule mit Cadmium oder Selen können dagegen als umweltgefährdende Stoffe eingestuft werden.

Einstufung nach ADR

Stoff UN-Nr. Bezeichnung Klasse VG
Umweltgefährdende Stoffe (fest), z. B. CdTe-Module UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. 9 III
Cadmiumverbindungen (wenn freigesetzt) UN 2570 CADMIUMVERBINDUNGEN 6.1 II/III

Für den praktischen Entsorgungstransport ist UN 3077 der relevanteste Eintrag für beschädigte Dünnschichtmodule. Wenn Cadmium in reiner Form oder als konzentrierte Verbindung freigesetzt wird (z. B. durch starke mechanische Beschädigung), kann auch UN 2570 (Klasse 6.1) relevant werden.

Freimengen und Pflichten

UN 3077 fällt in Transportkategorie 3 (Freigrenze 1.000 kg). Bei typischen Entsorgungsmengen – mehrere hundert Module = Hunderte von Kilogramm – wird diese Grenze häufig überschritten. Bei Überschreitung:

Zusammenspiel mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Solarmodule fallen in Deutschland unter das ElektroG und müssen über registrierte Rücknahmesysteme (insbesondere PV CYCLE Deutschland) entsorgt werden. Diese abfallrechtliche Pflicht läuft parallel zum ADR. Das ElektroG regelt, wohin die Module gebracht werden müssen – das ADR regelt, wie sie transportiert werden dürfen.

Besondere Risiken bei beschädigten CdTe-Modulen

Pflichten für Dachdecker und Solarinstallateure

Fazit

Die wachsende Anzahl an Solarmodulen, die in die Entsorgungsphase gehen, wird das Thema PV-Modul-Transport in den nächsten Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen lassen. Wer als Dachdecker, Entsorger oder Recyclingunternehmen CdTe- oder CIS-Module transportiert, muss die ADR-Relevanz kennen und seine Transportprozesse entsprechend einrichten. Das Stichwort lautet: Modulart kennen, Zustand prüfen, UN 3077 konsequent anwenden.


Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Information. Maßgeblich sind ADR, ElektroG und die einschlägigen Abfallvorschriften in der gültigen Fassung.