ℹ️ ADR 1.1.3.6 – Freistellung aufgrund der beförderten Mengen. Jeder Stoff hat eine Beförderungskategorie (0–4) und einen Multiplikator. Gesamtpunktwert aller Stoffe pro Beförderungseinheit: ≤ 1.000 Punkte → freigestellt. BK 0 und BK 4 haben Sonderregeln (s.u.).
📦

Stoffe über die Suche hinzufügen.
Mengen eingeben → Punktwert wird automatisch berechnet.

Beförderungskategorien nach ADR 1.1.3.6
BK 0
Multiplikator: –
Keine Freistellung möglich. Stoff darf nicht mit anderen freigestellten Gütern zusammen befördert werden.
BK 1
Multiplikator: 50
Höchst gefährlich. Max. 20 Einheiten erlaubt (1.000 ÷ 50). Typisch: Explosivstoffe, Klasse 1.
BK 2
Multiplikator: 3
Sehr gefährlich. Max. 333 Einheiten. Typisch: entzündbare Flüssigkeiten VP I/II, giftige Stoffe.
BK 3
Multiplikator: 1
Gefährlich. Max. 1.000 Einheiten. Typisch: entzündbare Flüssigkeiten VP III, viele Gase.
BK 4
Multiplikator: 0
Unbegrenzte Menge erlaubt (zählt nicht). Typisch: Klasse 1 mit Sicherheitsmunition (Nettomasse Sprengstoff ≤ 10 kg).