Limited Quantities (LQ), oder „Begrenzte Mengen“, sind eine Erleichterung im Gefahrguttransport (z. B. ADR für Straße), bei der kleine Mengen gefährlicher Güter mit vereinfachten Regeln befördert werden dürfen – ohne volle Gefahrgutdokumentation, Fahrzeugkennzeichnung oder speziellen Führerschein.
Definition und Ziel
LQ gilt für Stoffe/Gegenstände, deren Menge pro Innenverpackung unter festen Grenzwerten liegt (Spalte 7a in ADR-Tabelle 3.2, oft 0,5–5 l/kg je Verpackungsgruppe).
Ziel: Geringe Risiken bei kleinen Mengen praxisnah handhaben, z. B. ohne ADR-Schein (nur 1.3-Unterweisung reicht).
Wichtig: Lithium-Ionen-Batterien fallen normalerweise nicht unter LQ, sondern unter SV 188 (siehe vorherige Erklärungen).
Höchstmengen und Grenzen
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Pro Innenverpackung: z. B. 1–5 l/kg, je Klasse/Gruppe („0“ = LQ verboten).
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Pro Versandstück: Keine feste Obergrenze, aber Ladungssicherung pflichtig.
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Pro Fahrzeug: Bis 8 t Bruttomasse LQ = keine Fahrzeugkennzeichnung; über 12 t = LQ-Schild (250 × 250 mm) vorn/hinten.
| Klasse | Beispiel-LQ-Grenze (pro Innenverp.) |
|---|---|
| 3 (entzündbar) | 5 l (PG II), 1 l (PG III) |
| 8 (ätzend) | 5 l/kg (PG II) |
| 9 (Lithium?) | Nicht standardmäßig, SV 188 greift stattdessen |
Verpackung und Kennzeichnung
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Verpackung: Innenverpackung + Außenverpackung (stark, sturzsicher); Flüssigkeiten evtl. starre Zwischenverpackung.
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Versandstück: LQ-Kennzeichen (schraffiertes Rechteck 100 × 100 mm mit „LQ“/Symbol) auf allen Seiten.
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Dokumentation: Kein Beförderungspapier nötig; Absender teilt Bruttomasse LQ dem Spediteur mit (z. B. Lieferschein).
Keine Plakette/Gefahrzettel am Fahrzeug, es sei denn >12 t.
Lithium-Batterien und LQ
Lithium-Batterien (UN 3480/3481) sind Klasse 9, aber LQ gilt hierfür nicht direkt – stattdessen SV 188 mit eigenen Grenzen (≤100 Wh, Lithium-Batterie-Kennzeichen).
Ausnahme: Sehr kleine Mengen in Geräten könnten LQ-ähnlich behandelt werden, aber prüfe immer SV 188 zuerst.